The National Times - Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet

Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet


Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet
Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet / Foto: © AFP

Die Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer dürfen einem Gerichtsurteil aus Gelsenkirchen zufolge nicht ohne weiteres für Nichtwohngrundstücke höher liegen als für Wohngrundstücke. Das Verwaltungsgericht für das nördliche Ruhrgebiet kippte am Donnerstag entsprechende Regelungen in den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen. Sie verstoßen demnach "gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig."

Textgröße ändern:

Den Angaben des Gerichts zufolge wollten die vier Städte "unter anderem die Wohnnebenkosten aus sozial- und gesellschaftspolitischen Gründen reduzieren oder zumindest auf dem bisherigen Niveau halten". Als Ausgleich sollten die Hebesätze für Nichtwohngrundstücke angehoben werden. Dagegen klagten mehrere Eigentümer von Gewerbegrundstücken und nicht bebauten Grundstücken.

Das Verwaltungsgericht gab ihnen Recht und hob die entsprechenden Grundsteuerbescheide auf. "Die höheren Hebesätze für die Besteuerung der Nichtwohngrundstücke in den Satzungen der Gemeinden verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit", erklärte es. "Sie benachteiligen die Eigentümer von Nichtwohngrundstücken ohne rechtlich tragfähigen Grund gegenüber den Eigentümern von Wohngrundstücken."

Wie das Gericht ausführte, wäre es durchaus möglich, Wohngrundstücke im Sinne des Gemeinwohls zu privilegieren, etwa um einen Anstieg der Wohnkosten zu vermeiden. Dafür jedoch die Hebesätze für Nichtwohngrundstücke zu erhöhen, sei nicht zulässig. Denn der Zweck sei dann "rein fiskalisch": Die Gemeinden wollten schlicht verhindern, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer sinken.

Die vier Urteile (Essen: Az. 5 K 2074/25, Bochum: 5 K 3234/25, Dortmund: 5 K 3699/25, Gelsenkirchen: 5 K 5238/25) sind noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zugelassen. Auch der direkte Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist nach Angaben aus Gelsenkirchen möglich.

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Großbrand auf Großmarkt in Stuttgart - Mehr als 150 Feuerwehrleute im Einsatz

Auf einem Großmarkt in Stuttgart ist am späten Freitagabend ein massiver Brand ausgebrochen. Es seien mehr als 150 Feuerwehrleute vor Ort, teilte die Feuerwehr am Samstagmorgen mit. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte auf dem Markt in Stuttgart-Wangen habe eine Lagerhalle komplett in Flammen gestanden. Das Feuer habe zudem auf eine weitere Halle übergegriffen.

250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs

Papst Leo XIV. hat zum 250. Geburtstag der USA zur "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs in seinem Heimatland aufgerufen. Dieser müsse auch von "Respekt vor den Ansichten anderer und einem fortwährenden Bemühen um die Suche nach gemeinsamem Boden geprägt" sein, sagte das in Chicago geborene Oberhaupt der katholischen Kirche in einem am Freitag veröffentlichten Video, ohne US-Präsident Donald Trump namentlich zu nennen.

"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade

Im Fall der Bluttat mit sechs Toten im niedersächsischen Stade ermitteln die Behörden einem Medienbericht zufolge gegen zwei weitere Verdächtige. Wie die "Bild" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um die Mutter des drei Monate alten Babys des mutmaßlichen Schützen und um die Patentante des Kindes. Der 45-jährige Vater des Babys war nach dem Verbrechen festgenommen worden, am Dienstag wurde gegen ihn Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen.

Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita

Das Landgericht Stuttgart hat einen 53-Jährigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 38 Fällen in einer von ihm betriebenen Kindertagesstätte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Demnach hatte der 53-Jährige zwischen 2015 und 2025 an seiner Adresse eine Kita betrieben. Ab 2020 nutzte er das Betreuungsverhältnis aus und missbrauchte Kinder überwiegend im Kleinkindalter.

Textgröße ändern: