The National Times - Gewöhnliche Zahlung fällt nicht ohne Weiteres unter EU-Sanktionen gegen Russland

Gewöhnliche Zahlung fällt nicht ohne Weiteres unter EU-Sanktionen gegen Russland


Gewöhnliche Zahlung fällt nicht ohne Weiteres unter EU-Sanktionen gegen Russland
Gewöhnliche Zahlung fällt nicht ohne Weiteres unter EU-Sanktionen gegen Russland / Foto: © AFP/Archiv

Der gewöhnliche Zahlungsverkehr fällt laut einem Urteil aus Hessen nicht ohne Weiteres unter die EU-Sanktionen gegen Russland. Eine Sparkasse durfte eine Betragsauszahlung von einem russischen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens deswegen nicht verweigern, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Die Sanktionen sehen keine pauschale Verweigerung von Überweisungen aus Russland vor. (Az.: 3 U 111/23)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hat ein Konto bei der Sparkasse und klagte vor Gericht auf die Auszahlung von rund 37.000 Euro. Da sie einen Verstoß gegen die EU-Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine vermutet hatte, ließ die Bank den Betrag beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Das im Februar 2022 überwiesene Geld stammte von einem Unternehmen aus Moskau. Es ging um die Lieferung von Zentrifugalpumpen.

Das Landgericht Wiesbaden verurteilte die Sparkasse zur Auszahlung des Betrags. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Die Geschäftspartnerin aus Moskau zählt demnach nicht zu den Menschen, die von der EU auf die Sanktionsliste gesetzt wurden. In diesem Fall sei keine verbotene Finanzhilfe im Sinn der Santkionsverordnung zu befürchten, entschieden die Richter.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

"WamS": Zentralrat der Juden fordert Strafrechtsverschärfung bei antisemitischen Delikten

Angesichts der hohen Zahl antisemitischer Straftaten hat der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, eine Verschärfung des Strafrechts gefordert. Im Falle von antisemitischen Delikten wie der Leugnung des Existenzrechts Israels halte er "eine entsprechende Verschärfung für sinnvoll", sagte Schuster der Zeitung "Welt am Sonntag".

Erneut Vergewaltigungsprozess gegen Harvey Weinstein geplatzt

Erneut ist ein Vergewaltigungsprozess gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein geplatzt. Weil sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil einigen konnten, erklärte ein New Yorker Richter das Verfahren zu Vorwürfen der Schauspielerin Jessica Mann für gescheitert. Staatsanwalt Alvin Bragg zeigte sich am Freitag enttäuscht über den Ausgang, dankte den Geschworenen aber für ihre Arbeit. "Seit fast einem Jahr kämpft Jessica Mann um Gerechtigkeit."

61-Jährige mit falschen Gewinnversprechen um mehr als eine Million Euro betrogen

Mehr als eine Million Euro haben Anlagebetrüger bei einer 61-Jährigen in Stuttgart erbeutet. Die Täter gaben sich als Börsenmakler aus und überredeten die Frau über Monate hinweg zu Einzahlungen auf einer angeblichen Handelsplattform, wie die Polizei in baden-württembergischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte.

Merz würde seinen Kindern "nicht empfehlen, nach Amerika zu gehen"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) würde seinen Kindern derzeit von einem Aufenthalt in den USA abraten. Grund sei das "gesellschaftliche Klima", das sich in den Vereinigten Staaten "plötzlich" entwickelt habe, sagte Merz am Freitag beim Deutschen Katholikentag in Würzburg. "Also ich würde meinen Kindern heute nicht empfehlen, in die USA zu gehen, dort ausgebildet zu werden und dort zu arbeiten."

Textgröße ändern: