The National Times - Cannabisverbot in Englischem Garten in München ist rechtswidrig - Kiffen erlaubt

Cannabisverbot in Englischem Garten in München ist rechtswidrig - Kiffen erlaubt


Cannabisverbot in Englischem Garten in München ist rechtswidrig - Kiffen erlaubt
Cannabisverbot in Englischem Garten in München ist rechtswidrig - Kiffen erlaubt / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten in München ist rechtswidrig. Damit darf dort sowie im benachbarten Hofgarten vor der Staatskanzlei von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und im Finanzgarten in der bayerischen Landeshauptstadt nun wieder gekifft werden, wie der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in München mitteilte.

Textgröße ändern:

Das Verbot hatte die staatliche bayerische Schlösserverwaltung nach der Teillegalisierung von Cannabis durch die frühere Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP auf Grundlage eines Beschlusses des bayerischen Kabinetts verhängt. Bereits im Juli setzte der Verwaltungsgerichtshof das generelle Kiffverbot für den Nordteil des bei Touristen sehr beliebten und international bekannten Englischen Gartens aus.

Gegen das Urteil kann der Freistaat Bayern eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig und allgemein verbindlich.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Diebe stehlen fast zehn Tonnen Schokolade und Gebäck in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen haben Diebe mehrere tausend Kilo Schokolade und Gebäck gestohlen. Die unbekannten Täter sollen am Freitag einen mit fast zehn Tonnen der süßen Waren beladenen Sattelauflieger von einem Firmengelände in Ladbergen im Kreis Steinfurt gestohlen haben, teilte die Polizei am Dienstag mit. Am Samstag sei der Auflieger ganz in der Nähe aufgrund der GPS-Daten wiedergefunden worden - allerdings war er leergeräumt.

Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen

Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).

Prozess gegen Boulevardmedien: Prinz Harry fordert "substantielle" Entschädigungen

Vor dem Abschluss seines Prozesses gegen britische Boulevardzeitungen wegen fragwürdiger Recherchemethoden hat Prinz Harry hohe Entschädigungszahlungen verlangt. Harrys Anwaltsteam rief das Londoner Gericht in seiner Abschlusserklärung auf, das Medienunternehmen Associated Newspapers Ltd (ANL), Herausgeber der Boulevardzeitungen "Daily Mail" and "The Mail on Sunday", zu "substantiellen" Entschädigungszahlen an Harry und die sechs anderen Kläger, darunter Pop-Star Elton John und Schauspielerin Elizabeth Hurley, zu verurteilen.

Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremsen-Regelung.

Textgröße ändern: