The National Times - Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand

Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand


Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand
Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand / Foto: © AFP/Archiv

Ein Heckenbrand ist laut Urteil eines rheinland-pfälzischen Gerichts kein Waldbrand und wird daher geringer bestraft. Die bloße Möglichkeit, dass sich ein gelegtes Feuer auf Holzstämme ausdehnen könnte, reiche für eine Verurteilung nicht aus, teilte das Oberlandesgericht Zweibrücken am Donnerstag mit. Es hob eine Verurteilung des Amtsgerichts Speyer wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung teilweise auf. (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24)

Textgröße ändern:

Im Juli 2022 hatte ein Mann aus der Vorderpfalz mehrere Brände gelegt. Einer davon loderte auf einer Weide, die am Orts- und am Waldrand lag. Der Mann legte zwei weitere Feuer unmittelbar im angrenzenden Wald. Der Wind verhinderte, dass das Feuer auf die Bäume übersprang. Es brannten nur Brombeerhecken und ähnliche Sträucher auf etwa 24 Quadratmetern.

Im Januar 2024 verurteilte das Amtsgericht Speyer den Mann wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung zu einem Jahr und vier Monaten Bewährungshaft. Dagegen ging er in Revision und bekam nun vom Oberlandesgericht teilweise Recht.

Die Verurteilung wegen Sachbeschädigung an der Weide bleibt bestehen, wie die Richter bereits im April entschieden. Vom Vorwurf der vollendeten Brandstiftung im Wald ist der Mann aber freizusprechen. Eine Verurteilung für Brandstiftung im Wald setzt demnach voraus, dass ein Baum so in Brand gesetzt wurde, dass sich das Feuer selbstständig auf andere Bäume ausdehnen kann.

Eine andere Abteilung des Amtsgerichts Speyer setzte sich mit dem Fall im Oktober erneut auseinander. Es verurteilte den Mann wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Karlsruhe: Polizei darf Zimmer für Abschiebung nur mit Richterbeschluss durchsuchen

Für die Durchsuchung der Unterkunft eines Menschen, der abgeschoben werden soll, braucht die Polizei eine richterliche Anordnung. Das betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Beschwerde eines Asylbewerbers aus dem westafrikanischen Guinea hatte damit Erfolg. (Az. 2 BvR 460/25)

Erstochene Ehefrau in Rheinland-Pfalz: Verdächtiger fiel zuvor wegen Gewalt auf

Der verdächtige Ehemann im Fall einer vor mehr als zwei Wochen erstochenen 37-Jährigen in Rheinland-Pfalz ist bereits zuvor mit Gewalt gegen sie polizeilich aufgefallen. 2023 zeigte die Frau ihn an, wie die Polizei in Ludwigshafen am Donnerstag mitteilte. Grund dafür war, dass er ihr mit einer Holzbox auf den Kopf geschlagen haben soll.

16-Jähriger flieht in Niedersachsen mit Tempo 170 vor Polizei

In der Nähe von Osnabrück ist ein 16 Jahre alter Autofahrer mit teilweise bis zu 170 Stundenkilometern vor der Polizei geflohen. Eine Polizeistreife habe das mit insgesamt vier Menschen besetzte Auto auf der Autobahn 30 kontrollieren wollen, teilte die Polizei in der niedersächsischen Stadt am Donnerstag mit. Trotz der Anhaltesignale habe der Fahrer stark beschleunigt und sei geflohen.

Gegen Ampel gefahren: Jugendliche bauen in Hagen Unfall mit elterlichem Auto

Drei Jungen im Alter von 15 und 16 Jahren haben im nordrhein-westfälischen Hagen einen Autounfall verursacht. Der 16-Jährige steuerte den Wagen und fuhr damit gegen eine Ampel, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Zeugen sahen demnach den Unfall und einen Menschen, der von der Unfallstelle weglief.

Textgröße ändern: