The National Times - Amazon scheitert mit Klage gegen strengere Regeln als sehr große Internetplattform

Amazon scheitert mit Klage gegen strengere Regeln als sehr große Internetplattform


Amazon scheitert mit Klage gegen strengere Regeln als sehr große Internetplattform
Amazon scheitert mit Klage gegen strengere Regeln als sehr große Internetplattform / Foto: © AFP/Archiv

Der Onlinehändler Amazon ist vor dem Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen seine Pflichten als sehr große Internetplattform gescheitert. Das Gericht in Luxemburg hält den Eingriff in die unternehmerische Freiheit für gerechtfertigt, wie es in seinem Urteil vom Mittwoch erklärte. Unternehmen, die nach dem Gesetz für Digitale Dienste als sehr große Plattform eingestuft werden, werden stärker kontrolliert. (Az. T-367/23)

Textgröße ändern:

Es handelt sich dabei um Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU pro Monat. Sie müssen gegen Falschinformationen vorgehen und die Algorithmen hinter personalisierter Werbung offenlegen. Für die Empfehlungen muss es eine Option geben, die nicht auf der Erstellung von Nutzerprofilen basiert. Zudem müssen sie ihr Anzeigenarchiv zugänglich machen und Forschern Einsicht in bestimmte Daten geben.

Amazon klagte gegen den Beschluss der EU-Kommission, mit dem der Amazon Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen argumentierte, dass die Regelung mehrere Grundrechte verletze - neben der unternehmerischen Freiheit auch das Eigentumsrecht, den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre und auf Schutz vertraulicher Daten.

Das Gericht wies die Klage aber nun ab. Es hält die Verpflichtungen für gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe davon ausgehen können, dass so große Plattformen systemische Risiken für die Gesellschaft darstellen könnten. Dabei gehe es vor allem um die mögliche Verbreitung illegaler Inhalte oder Verstöße gegen den Verbraucherschutz.

Die diesen Plattformen auferlegten Verpflichtungen sollten die Risiken verhindern - auch wenn sie für die betroffenen Firmen erhebliche wirtschaftliche Belastungen bedeuteten. Gegen die Gerichtsentscheidung kann Amazon noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächster Instanz vorgehen.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern

Die Bundesregierung will Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. So sollen Gewalttäter künftig verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen und an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss das Kabinett am Mittwoch. Nun ist der Bundestag am Zug, die Zustimmung des Bundesrats ist hingegen nicht notwendig.

65-Jähriger aus Sachsen verliert 230.000 Euro durch Anlagebetrug

Ein 65-Jähriger aus Sachsen hat durch Anlagebetrug insgesamt 230.000 Euro verloren. Der Mann investierte zunächst 130.000 Euro auf einer vermeintlichen Tradingplattform, wie die Polizei in Dresden am Mittwoch mitteilte. Später habe der Mann sein Geld zurückholen wollen. Daraufhin hätten die unbekannten Betrüger die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld in Höhe von etwa hunderttausend Euro gefordert.

55-Jähriger soll Werkzeugmaschinen nach Russland geliefert haben - Festnahme

Ein 55-Jähriger aus Baden-Württemberg soll trotz des bestehenden Verbots illegal Werkzugmaschinen im Millionenwert nach Russland geliefert haben. Der Mann aus dem Raum Tübingen wurde festgenommen, wie das Zollfahndungsamt und die Staatsanwaltschaft in Stuttgart am Mittwoch mitteilten. Demnach soll er als ehemaliger Geschäftsführer zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 fünf Maschinen im Wert von rund 1,7 Millionen Euro nach Russland exportiert haben.

Unterbringung in Psychiatrie nach Tötung von Mutter auf Hausboot in Hamburg

Weil er seine Mutter auf ihrem Hausboot tötete, hat das Landgericht Hamburg gegen den Sohn der Frau die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Er galt als nicht schuldfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige seine Mutter im April auf ihrem Hausboot ermordet hatte.

Textgröße ändern: