The National Times - Früherer IS-Kämpfer aus Irak in Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Früherer IS-Kämpfer aus Irak in Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt


Früherer IS-Kämpfer aus Irak in Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt
Früherer IS-Kämpfer aus Irak in Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Ein früherer IS-Kämpfer aus dem Irak ist in Düsseldorf zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt sprach Omer A. S. am Montag der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe schuldig. Dem Urteil zufolge hatte der inzwischen 32-Jährige in den Jahren 2016 und 2017 im Irak für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft.

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Demnach identifizierte sich A. S., der damals noch im Irak lebte, spätestens seit dem Frühling 2016 mit den Zielen des IS. Er habe sich militärisch und religiös-ideologisch ausbilden lassen und einen Treueeid auf die Miliz geschworen. Zwischen Mai 2016 und Oktober 2017 sei er Kämpfer in militärischen Einheiten des IS gewesen.

Ausgangspunkt der deutschen Ermittlungen gegen den irakischen Staatsbürger war ein Hinweis von US-Behörden, wie das Gericht ausführte. A. S. wurde im Februar in Köln zunächst in Polizeigewahrsam genommen und kam dann in Untersuchungshaft. Seine Taten ließen sich den Angaben zufolge unter anderem durch vom Bundeskriminalamt beschaffte IS-Mitgliederlisten nachweisen.

Das Gericht berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass er nicht vorbestraft ist und die Taten bereits acht Jahre zurückliegen. Außerdem habe er sich vom IS losgesagt. Zu seinen Lasten fiel ins Gewicht, dass die Gruppe wegen ihrer Größe und ihres brutalen Vorgehens als besonders gefährlich anzusehen sei.

Das Gericht verhängte eine härtere Strafe, als sie die Generalstaatsanwaltschaft gefordert hatte. Diese plädierte auf zwei Jahre und zehn Monate Haft, wie das Gericht ausführte. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft können dagegen noch mit einer Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgehen.

C.Bell--TNT

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