The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Einbruch in Sparkasse in Gelsenkirchen: Rückgabe beschlagnahmter Wertsachen startet

Vier Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen sollen die ersten betroffenen Kunden ihre zuvor beschlagnahmten Wertsachen und andere Gegenstände zurückbekommen. Das liegt in der Verantwortung der Sparkasse, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte. Am 29. Dezember waren Unbekannte in den Tresorraum der Bank eingedrungen und hatten rund 3200 Schließfächer aufgebrochen.

Täter von Brandsatz-Anschlag auf Juden in den USA zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Täter des Brandsatz-Anschlags auf jüdische Demonstranten in Boulder im US-Bundesstaat Colorado im Juni des vergangenen Jahres ist US-Medienberichten zufolge von einem US-Gericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin am Bezirksgericht von Boulder, Nancy Salomone, verhängte die Haftstrafe gegen den 45-jährigen Ägypter Mohamed Sabry S. ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung, wie die "Denver Post" am Donnerstag berichtete. S. war in einer Reihe von Anklagepunkten geständig gewesen, darunter Mord.

Ermittlungen gegen Musk und X: Frankreich setzt Untersuchungsrichter ein

In den Ermittlungen gegen den US-Tech-Milliardär Elon Musk wegen kinderpornografischer Darstellungen in seinem Onlinedienst X haben die französischen Justizbehörden einen Untersuchungsrichter ernannt. Der Richter soll insbesondere den Verdacht der Beihilfe bei der Verbreitung der Darstellungen prüfen, teilte die Staatsanwaltschaft von Paris am Donnerstag mit. Im April hatte sich Musk geweigert, zu einer freiwilligen Anhörung in Frankreich zu erscheinen.

Amokfahrer von Leipzig hat seine Tat angekündigt

Der mutmaßliche Amokfahrer von Leipzig hat bereits im April seine Tat angekündigt. Nach Informationen der "Zeit" schrieb der 33 Jahre alte Jeffrey K. in einer Chatnachricht an seine Frau, es sei "lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren". Auf Anfrage der Zeitung bestätigte ein Sprecher der Leipziger Polizei, dass die Nachricht seiner Behörde vorliege, allerdings "erst am Abend des Tatgeschehens". Sie sei im Zuge der Ermittlungen nach der Amokfahrt aufgetaucht.

Textgröße ändern: