The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Papst Leo XVI. bremst bei Reformansätzen der katholischen Kirche

Papst Leo XVI. will keine grundlegende Änderungen der katholischen Kirche im Umgang mit Frauen, LGBTQ-Rechten oder dem Missbrauchsskandal durch Priester vornehmen: "Wir müssen unsere Einstellungen ändern, bevor wir überhaupt daran denken können, die Haltung der Kirche zu einer bestimmten Frage zu ändern", sagte Leo im ersten Interview seines Pontifikats, das am Donnerstag auf Spanisch in dem Buch "Papst Leo XIV: Weltbürger, Missionar des 21. Jahrhunderts" veröffentlicht wurde.

Touristen kehren zur Inka-Ruinenstadt Machu Picchu in Peru zurück

Nach Evakuierungen wegen gewaltsamer Proteste sind wieder Touristen zur berühmten Inka-Ruinenstadt Machu Picchu in Peru zurückgekehrt. Der Bahnbetreiber Perurail gab am Mittwoch die Wiederaufnahme des Zugverkehrs bekannt, der am Montag wegen protestierender Anwohner unterbrochen worden war. Rund 1600 Touristen mussten evakuiert werden, auch Touristen aus Deutschland waren von dem Vorfall betroffen.

Hautkrebs bei Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro diagnostiziert

Bei Brasiliens früherem Präsidenten Jair Bolsonaro ist Hautkrebs festgestellt worden. Der 70-Jährige, der vergangene Woche wegen Putschplänen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, habe sich am Sonntag Hautveränderungen entfernen lassen, sagte sein Arzt Claudio Birolini am Mittwoch (Ortszeit) vor Journalisten. Bei der Biopsie der Proben sei ein "Plattenepithelkarzinom" festgestellt worden. Der Arzt sprach von einer "Art von Hautkrebs, die schwerwiegende Folgen haben kann".

Schuster mahnt zu Unterstützung Israels - trotz Unmuts über Netanjahu

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat ungeachtet des Unmuts über den Kurs von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu zum Beistand für Israel aufgerufen. "Nicht alle Entscheidungen der Regierung Netanjahu sind für uns nachvollziehbar", sagte Schuster am Mittwoch bei einem Empfang zum 75. Jahrestag der Gründung des Zentralrats. "Mit den Äußerungen einiger seiner Kabinettsmitglieder hadern auch Juden außerhalb Israels."

Textgröße ändern: