The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Ermittlungen zu versuchter Tötung in Baden-Württemberg: Finanzbeamter festgenommen

Im Zusammenhang mit einem versuchten Tötungsdelikt im baden-württembergischen Tamm wird nun auch gegen einen Finanzbeamten ermittelt. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Beamte der Finanzverwaltung Halterabfragen zu Kfz-Kennzeichen vorgenommen habe, teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn am Mittwoch mit. Er soll die Erkenntnisse weitergegeben und dadurch möglicherweise Ermittlungen gefährdet haben.

Durchsuchungen wegen Hasspostings in Fall von getötetem Polizisten aus Saarland

Mehr als fünf Monate nach der Tötung eines Polizisten im saarländischen Völklingen sind Ermittler gegen Hasspostings in diesem Zusammenhang vorgegangen. Seit der Tat im August seien über 330 mutmaßlich strafrechtlich relevante Postings im Internet dazu aufgetaucht, teilte die Landespolizeidirektion Saarland am Mittwoch mit. Aus diesem Grund seien acht Wohnungen im Saarland, in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein durchsucht worden.

Toter 14-Jähriger in Nordrhein-Westfalen: Obduktion bestätigt Gewaltverbrechen

Der an einem See am Stadtrand von Dormagen tot aufgefundene 14-Jährige ist Opfer eines Verbrechens geworden. Er erlitt Stich- und Schnittverletzungen, wie die Polizei in Neuss und die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft am Dienstagabend nach der Obduktion der Leiche mitteilten. Der 14-Jährige starb demnach infolge dieser Verletzungen. Die Beamten gehen daher von einem Tötungsdelikt aus. Die Ermittlungen liefen "auf Hochtouren", hieß es.

Baden-Württemberg: 23-Jähriger stirbt bei Zusammenstoß von Auto und Zug

In Baden-Württemberg ist ein 23-jähriger mit seinem Auto von einem Zug erfasst und dabei getötet worden. Wie die Polizei in Ravensburg am Mittwoch mitteilte, wolle der Autofahrer am Dienstagabend den beschrankten Bahnübergang in der Gemeinde Mengen überqueren. Dabei näherte sich die Regionalbahn und prallte auf das Fahrzeug. Dieses wurde demnach völlig zerstört und der 23-Jährige darin getötet.

Textgröße ändern: