The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

44-Jähriger in Nordrhein-Westfalen bei Unfall mit Pyrotechnik tödlich verletzt

Ein 44-jähriger Mann ist in Gladbeck in Nordrhein-Westfalen mutmaßlich durch Pyrotechnik tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte fanden den schwer verletzten Mann im Bereich einer ehemaligen Bahntrasse, wie die Staatsanwaltschaft Essen und die Polizei in Recklinghausen am Freitag mitteilten. Zuvor hatten Zeugen Explosionsgeräusche gehört und die Polizei alarmiert. Die Beamten gehen von einem Unglücksfall beim Umgang mit Pyrotechnik aus.

Mord an früherer Partnerin: Lebenslange Haft für 37-Jährigen in Leipzig

Wegen der Tötung seiner früheren Partnerin mit mehreren Messerstichen ist ein 37-Jähriger vom Landgericht Leipzig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach den Angeklagten am Donnerstag unter anderem wegen Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine mögliche vorzeitige Haftentlassung des 37-Jährigen praktisch ausschließt.

Radfahrerin stirbt bei Unfall mit Güterzug in Bayern

Eine Radfahrerin ist in Bayern bei einem Unfall mit einem Zug gestorben. Wie die Polizei in Rosenheim am Donnerstag mitteilte, wollte die Frau am Dienstagabend einen unbeschrankten Bahnübergang in Burgkirchen an der Alz überqueren, als sich ein Güterzug näherte. Trotz mehrerer akustischer Warnungen erfasste der Zug die Frau.

Nach Tod von Kind in Krankenhaus: Mutter scheitert vor Gericht mit Klage

Nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen in einem Krankenhaus ist seine Mutter vor Gericht mit einer Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sah keine Erfolgsaussicht für eine Berufung der Mutter, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen demnach nicht. Der zuständige Senat wies ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren damit zurück.

Textgröße ändern: