The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Getöteter Fabian aus Güstrow: Mordprozess gegen Beschuldigte beginnt am 28. April

Der Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern beginnt in etwa zwei Wochen. Das Landgericht Rostock ließ nach Angaben vom Mittwoch die Anklage gegen die 30-jährige Beschuldigte, eine ehemalige Freundin des Vaters des getöteten Jungen, zu. Das Verfahren gegen sie beginnt demnach am 28. April. Zunächst sind darüber hinaus 16 weitere Prozesstage bis Anfang Juli geplant.

Wadephul erwartet bei Konferenz in Berlin mehr als eine Milliarde Dollar für den Sudan

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) geht davon aus, dass bei der internationalen Sudan-Konferenz am Mittwoch mehr als eine Milliarde US-Dollar (umgerechnet 850 Millionen Euro) an Hilfen für die notleidende Bevölkerung in dem afrikanischen Land zusammenkommen. "Es treffen jetzt immer noch Zusagen ein", sagte Wadephul am Morgen im Deutschlandfunk. "Wir wollen mehr erreichen als bei der letzten Konferenz in London - das war eine Milliarde Dollar".

Zwei Tote bei Absturz von Kleinflugzeug in Nordrhein-Westfalen

Beim Absturz eines Kleinflugzeugs sind in Nordrhein-Westfalen am Dienstag zwei Menschen ums Leben gekommen. Wie die Polizei in Düren mitteilte, stürzte die Maschine am Nachmittag über dem Gebiet des Hürtgenwalds im Bereich einer Talsperre ab. Die beiden Insassen starben demnach, weitere Menschen wurden nicht verletzt.

Vergewaltigungsvorwurf: Harvey Weinstein erneut in den USA vor Gericht

Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein muss sich erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. In New York wird seit Dienstag der Fall der Schauspielerin Jessica Mann neu verhandelt. Sie wirft dem ehemaligen Produzenten vor, sie im Jahr 2013 vergewaltigt zu haben. Weinstein beteuert seine Unschuld.

Textgröße ändern: