The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

US-Richter: Trumps Mittelentzug für öffentliche Sender war rechtswidrig

Juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump im Streit mit dem öffentlichen Rundfunk: Ein US-Bundesrichter hat den von Trump angeordneten Entzug von Bundesmitteln für das Radionetzwerk National Public Radio (NPR) und den Fernsehsender Public Broadcasting Service (PBS) als rechtswidrig eingestuft. Trumps Anordnung für das Ende der Finanzierung vom 1. Mai ziele darauf ab, kritische Ansichten zu unterdrücken, schrieb Bezirksrichter Randolph Moss zur Begründung.

Nachrichtenagentur: 29 Tote bei Absturz von russischem Militärflugzeug auf der Krim

Bei dem Absturz eines russischen Militärflugzeugs auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim sind nach Angaben der russischen staatlichen Nachrichtenagentur Tass 29 Menschen ums Leben gekommen. Unter den Todesopfern seien sechs Besatzungsmitglieder und 23 Passagiere, berichtete Tass am Mittwoch unter Berufung auf das russische Verteidigungsministerium. An den Trümmern des Flugzeugs seien keinerlei Spuren eines äußeren Einschlags festgestellt worden.

Todesstrafe-Gesetz: Grünen-Chefin fordert Sanktionen gegen israelische Minister

Wegen der vom israelischen Parlament beschlossenen Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte Palästinenser hat Grünen-Ko-Chefin Franziska Brantner Sanktionen gegen die israelischen Minister Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich gefordert. "Die Bundesregierung darf nicht länger wegschauen, sondern muss handeln", sagte Brantner dem "Spiegel" laut einer Vorabmeldung vom Dienstag. Auch in der Linkspartei sorgt die Entscheidung aus Israel für Empörung.

"Wie ein Bergwerk": Spanische Polizei entdeckt Tunnelsystem zum Drogenschmuggel

Die spanische Polizei hat ein ausgeklügeltes unterirdisches Tunnelsystem zum Drogenschmuggel nach Europa entdeckt. Wie das Innenministerium in Madrid am Dienstag mitteilte, verband das aus drei Ebenen bestehende und bis zu 19 Meter unter die Erde reichende Tunnelnetzwerk Marokko mit der spanischen Exklave Ceuta und diente dem illegalen Transport von Haschisch nach Spanien und in weitere europäische Länder. Es handele sich um ein "Labyrinth wie in einem Bergwerk".

Textgröße ändern: