The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick in Polizeigewahrsam

Nach dem Tod von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau hat die Polizei seinen Sohn Nick laut Medienberichten in Gewahrsam genommen. Die Sender CBS und ABC berichteten am Montag, der 32-Jährige sei festgenommen und in ein Gefängnis in Los Angeles überstellt worden. Nach Angaben der "Los Angeles Times" soll Nick Reiner unter Verdacht stehen, seine Eltern getötet zu haben. Laut dem Sender hatten die Leichen des Paares Stichwunden aufgewiesen.

Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz

Eine Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist am Montag in Koblenz wegen Versklavung einer Jesidin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt musste nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut über das Strafmaß für die Angeklagte entscheiden. In einem ersten Prozess hatte es diese 2023 zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Taten selbst wurden nicht neu aufgerollt.

Australische Regierung will nach antisemitischem Anschlag in Sydney Waffengesetze verschärfen

Die australische Regierung hat als Reaktion auf den tödlichen Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney eine Verschärfung der Waffengesetze angekündigt. Premierminister Anthony Albanese berief laut seinem Büro am Montag ein Treffen mit den Regierungschefs der Bundesstaaten und Territorien ein, um über entsprechende Gesetzesverschärfungen zu beraten. Bei dem Angriff auf Teilnehmer einer Feier zum jüdischen Lichterfest Chanukka hatten ein 50-Jähriger und sein Sohn am Sonntag 15 Menschen erschossen. Unter den Opfern war ein zehnjähriges Kind und ein Holocaust-Überlebender.

Ehemaliger Rapper in Hessen wegen Kindesmissbrauchs zu langer Haft verurteilt

Rund 20 Jahre nach den Taten ist ein ehemaliger Rapper aus Hessen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Damit folgte das Landgericht Darmstadt dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der heute 41-Jährige wurde des sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier und des schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in sechs Fällen schuldig gesprochen.

Textgröße ändern: