The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Verbot von KI für Porno-Deepfakes geht in womöglich letzte Verhandlungsrunde

Ein geplantes EU-weites Verbot von KI-Systemen für Porno-Deepfakes und sexualisierte Bilder geht am Dienstag (ab 14.00 Uhr) in Straßburg in die womöglich letzte Verhandlungsrunde. Das Europaparlament und der Rat der EU-Länder haben sich bereits dafür ausgesprochen, KI-Anwendungen zu verbieten, mit deren Hilfe Nutzer solche Videos und Bilder von Menschen ohne deren Einwilligung erstellen können. In den Verhandlungen geht es nun um die Details.

Mordprozess im Fall Fabian aus Güstrow beginnt am Landgericht Rostock

Am Landgericht Rostock beginnt am Dienstag (09.30 Uhr) der Prozess gegen eine Frau, die den achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vor, das Kind im Oktober 2025 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Demnach soll sie Fabian aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und ihn rund 15 Kilometer südlich der Stadt an einem abseits gelegenen Tümpel auf einem Feld mit mindestens sechs Stichen getötet haben.

Anhörungen am Obersten Gericht der USA zu Glyphosat-Klage gegen Monsanto begonnen

Am Obersten Gericht der USA haben am Montag Anhörungen zu einer Berufungsklage von Bayer gegen ein Urteil gegen das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat der Bayer-Tochter Monsanto begonnen. Das Unternehmen begrüße, "dass der US Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft", teilte Bayers Sprecher Philipp Blank nach dem Gerichtstermin mit.

Fluggesellschaften: Zu wenig ordnungsgemäße Untersuchungen nach Unglücken

Zu wenige öffentliche Untersuchungen von Unfällen im Luftverkehr führen dem Airline-Verband Iata zufolge zu einem ordnungsgemäß veröffentlichten Bericht. "Zwischen 2019 und 2023 wurden nur 63 Prozent der Unfallberichte gemäß den Verpflichtungen der Staaten" im Rahmen des Abkommens von Chicago fertiggestellt, das die weltweite Zivilluftfahrt regelt, erklärte der Verband am Montag auf seiner Website. Es werde "intensiv" an der Lösung des Problems gearbeitet. In dem Verband sind mehr als 360 Fluggesellschaften aus über 120 Ländern zusammengeschlossen.

Textgröße ändern: