The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Millionenbetrug in Argarterminhandel: Acht Jahre Haft in Nordrhein-Westfalen

Nach einem Betrug in Millionenhöhe im Agrarterminhandel ist ein 57-jähriger Mann in Nordrhein-Westfalen zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. In das Urteil wurden Strafen aus früheren Verfahren mit einbezogen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Münster am Donnerstag sagte. Sieben Monate gelten unter anderem wegen überlanger Verfahrensdauer als abgegolten.

Bekannten ermordet und ausgeraubt: Lebenslange Haft für Mann in Baden-Württemberg

Weil er seinen Bekannten ausraubte und tötete, ist ein 48-jähriger Mann in Baden-Württemberg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach ihn am Donnerstag des Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Eine besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt - so ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren theoretisch möglich.

58-Jährige in Niedersachsen offenbar von Bruder getötet

In Niedersachsen ist eine Frau offenbar von ihrem Bruder getötet worden. Eine Zeugin alarmierte am Dienstagnachmittag den Rettungsdienst zum Wohnhaus der 58-Jährigen in Osterode, wie die Polizei am Donnerstag in Göttingen mitteilte. Der Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod der Frau feststellen.

84-Jährige steuert Auto von Beifahrersitz aus: Verletzte und Blechschäden

Beim Versuch, ihr Auto von der Beifahrerseite aus zu steuern, hat eine 84-Jährige in Baden-Württemberg für Verletzungen und Blechschäden gesorgt. Die Seniorin wollte am Mittwochvormittag in Kressbronn mit ihrem Wagen wegfahren, der jedoch auf der Fahrerseite zugeparkt war, wie die Polizei am Donnerstag in Ravensburg mitteilte. Daraufhin stieg sie auf der Beifahrerseite ein und versuchte, das Auto von dort zu steuern.

Textgröße ändern: