The National Times - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

A.Parker--TNT

Empfohlen

Epstein-Affäre: Charles III. "zutiefst besorgt" über neue Vorwürfe gegen Andrew

Der britische König Charles III. hat sich "zutiefst besorgt" über die neuen Vorwürfe gegen seinen Bruder Andrew im Zusammenhang mit der Epstein-Affäre gezeigt. In einer am Montagabend in London veröffentlichten Erklärung sicherte der Monarch zudem der Polizei seine Unterstützung bei möglichen Ermittlungen zu. Zuvor hatte die britische Polizei mitgeteilt, dass sie Berichte prüfe, wonach Andrew in seiner Zeit als britischer Handelsgesandter möglicherweise vertrauliche Informationen an den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weitergegeben hat.

Nach Zugunglücken: Regierung und Lokführer in Spanien einigen sich auf Aktionsplan

Nach den schweren Zugunglücken in Spanien im vergangenen Monat mit fast 50 Toten haben sich die Regierung und die streikenden Gewerkschaften auf einen Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheit auf den Schienen geeinigt. Vereinbart worden seien unter anderem "Investitionen in die Instandhaltung der Infrastruktur" sowie "das notwendige Personal für deren Umsetzung", sagte am Montag ein Sprecher der Gewerkschaft Semaf nach einem Treffen mit Vertretern des Verkehrsministeriums.

Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft wird am Bundesverwaltungsgericht länger geprüft als zunächst angekündigt. Das Leipziger Gericht verschob am Montag den ursprünglich für Dienstag angesetzten Urteilstermin auf einen späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt. Die mündliche Verhandlung wird demnach auf Antrag der Bundesrepublik, die in dem Fall die Beklagte ist, wiedereröffnet. (Az. 6 A 18.23)

Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle" beginnt im März in Hamburg

Vor dem Oberlandesgericht Hamburg startet am 5. März der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Zelle Letzte Verteidigungswelle. Das Gericht ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft nach Angaben vom Montag unverändert zu. Demnach sollen die teils noch minderjährigen Verdächtigen Anschläge auf Geflüchtete und Linke geplant oder verübt haben.

Textgröße ändern: