The National Times - Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge"

Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge"


Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge"
Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge" / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod von zwei Kindern bei der "Blackout Challenge" haben ihre Eltern die Videoplattform Tiktok in den USA verklagt. "Tiktok muss für die Verbreitung tödlicher Inhalte an die beiden Mädchen zur Rechenschaft gezogen werden", erklärte der Anwalt Matthew Bergman. Bei der "Blackout Challenge" geht es darum, sich bis zur Ohnmacht zu würgen - ein achtjähriges Mädchen aus Texas sowie eine Neunjährige aus Wisconsin waren im vergangenen Jahr bei dem Würgespiel ums Leben gekommen.

Textgröße ändern:

In der Klage, die in der vergangenen Woche bei einem Gericht in Los Angeles eingereicht wurde, wird Tiktok beschuldigt, die "Blackout Challenge" "absichtlich und wiederholt" verbreitet zu haben. Tiktok habe Milliarden Dollar investiert und wissentlich Produkte entwickelt, die gefährliche Inhalte verbreiten, welche wiederum zum Tod seiner Nutzer führen können, hieß es.

Der Algorithmus von Tiktok habe den Mädchen die Challenge vorgeschlagen - woraufhin diese sich zu Tode stranguliert hätten - eine mit einem Seil, die andere mit einer Hundeleine.

Laut der Klage wurden auch Todesfälle bei Kindern in Italien, Australien und anderen Ländern mit dem Erstickungsspiel in Verbindung gebracht.

Auf Tiktok gibt es zahlreiche Herausforderungen, bei denen Teilnehmer zu gefährlichen Aktionen aufgefordert werden, bei denen sie sich filmen sollen, um die Videos dann ins Netz zu stellen.

Eine weitere gefährliche Challenge ist die "Skull Breaker Challenge", bei der Menschen beim Springen die Beine weggetreten werden, so dass sie nicht auf den Füßen landen, sondern stürzen und sich den Kopf stoßen.

Tiktok, das dem in China ansässigen Unternehmen Bytedance gehört, reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Besuch von Papst Leo in Frankreich: Friedensbotschaft für Europa

Es ist der erste Staatsbesuch eines Papstes in Frankreich seit 18 Jahren: Papst Leo XIV. wird vom 25. bis 28. September in Paris, Lourdes und Metz erwartet. Der Umgang mit Missbrauch in der katholischen Kirche, das französische Sterbehilfe-Gesetz und eine politische Friedensbotschaft im Beisein europäischer Staats- und Regierungschefs prägen das Programm. Zur Messe auf der Pariser Place de la Concorde werden 600.000 Menschen erwartet.

Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich

Nach dem Tod eines 15-Jährigen durch Messerstiche bei einer privaten Feier im nordrhein-westfälischen Marsberg haben sich die beiden gesuchten Tatverdächtigen am Dienstag der Polizei gestellt. Die nach früheren Angaben 22 und 23 Jahre alten Männer sollen am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden, wie die Polizei in Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg mitteilten. Beide waren per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden.

Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt

Nach dem versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Leipziger Flughafen rückt eine in der vergangenen Woche in Niedersachsen gefundene Drohne in den Fokus der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft prüft bereits einen möglichen Zusammenhang zum Leipziger Vorfall. Jetzt zeigen Recherchen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, dass Beamte Tage später nur wenige Meter von der Fundstelle entfernt auf verdächtiges Material stießen. Sie gehen derzeit davon aus, dass es sich um Sprengstoff handelt, wie der Rechercheverbund am Dienstag unter Berufung auf Sicherheitskreisen berichtete.

Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht

Der österreichische Investor René Benko ist in einem neu aufgerollten Prozess erneut wegen Betrugs verurteilt worden. Eine Schöffenkammer des Landgerichts Innsbruck sprach den 49-Jährigen am Dienstag wegen Schädigung seiner Gläubiger schuldig und erhöhte seine Haftstrafe von zwei auf zweieinhalb Jahre, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA mitteilte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: