The National Times - Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge"

Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge"


Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge"
Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge" / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod von zwei Kindern bei der "Blackout Challenge" haben ihre Eltern die Videoplattform Tiktok in den USA verklagt. "Tiktok muss für die Verbreitung tödlicher Inhalte an die beiden Mädchen zur Rechenschaft gezogen werden", erklärte der Anwalt Matthew Bergman. Bei der "Blackout Challenge" geht es darum, sich bis zur Ohnmacht zu würgen - ein achtjähriges Mädchen aus Texas sowie eine Neunjährige aus Wisconsin waren im vergangenen Jahr bei dem Würgespiel ums Leben gekommen.

Textgröße ändern:

In der Klage, die in der vergangenen Woche bei einem Gericht in Los Angeles eingereicht wurde, wird Tiktok beschuldigt, die "Blackout Challenge" "absichtlich und wiederholt" verbreitet zu haben. Tiktok habe Milliarden Dollar investiert und wissentlich Produkte entwickelt, die gefährliche Inhalte verbreiten, welche wiederum zum Tod seiner Nutzer führen können, hieß es.

Der Algorithmus von Tiktok habe den Mädchen die Challenge vorgeschlagen - woraufhin diese sich zu Tode stranguliert hätten - eine mit einem Seil, die andere mit einer Hundeleine.

Laut der Klage wurden auch Todesfälle bei Kindern in Italien, Australien und anderen Ländern mit dem Erstickungsspiel in Verbindung gebracht.

Auf Tiktok gibt es zahlreiche Herausforderungen, bei denen Teilnehmer zu gefährlichen Aktionen aufgefordert werden, bei denen sie sich filmen sollen, um die Videos dann ins Netz zu stellen.

Eine weitere gefährliche Challenge ist die "Skull Breaker Challenge", bei der Menschen beim Springen die Beine weggetreten werden, so dass sie nicht auf den Füßen landen, sondern stürzen und sich den Kopf stoßen.

Tiktok, das dem in China ansässigen Unternehmen Bytedance gehört, reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Doppel-Erdbeben in Venezuela: Schwere Schäden und Panik auf den Straßen

Venezuela ist am Mittwoch von zwei heftigen Erdbeben erschüttert worden, die Häuser zum Einstürzen brachten und vielerorts Panik auslösten. Nach Angaben von Innenminister Diosdado Cabello blieb zunächst unklar, ob Menschen verletzt oder getötet wurden. Es seien aber schwere Schäden gemeldet worden. Häuser seien eingestürzt und Dächer eingebrochen. Der erste Erdstoß hatte nach Angaben der US-Erdbebenwarte USGS die Stärke 7,2. Weniger als eine Minute später folgte ein zweites Beben der Stärke 7,5.

Von Fans in aller Welt erwartet: Vorverkauf für "GTA VI" gestartet

Seit Jahren warten Fans aus aller Welt darauf - nun hat der Vorverkauf für das Videospiel "Grand Theft Auto VI" begonnen. Als erstes konnten am Donnerstagmorgen Nutzer in Neuseeland ihre Vorbestellung abgeben, so nach und nach folgten von Zeitzone zu Zeitzone die Online-Stores quer über den Globus. Auch in Deutschland können inzwischen Vorbestellungen aufgegeben werden.

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: