The National Times - Streit um Fakeprofil: Social-Media-Nutzerin scheitert vor Gericht

Streit um Fakeprofil: Social-Media-Nutzerin scheitert vor Gericht


Streit um Fakeprofil: Social-Media-Nutzerin scheitert vor Gericht
Streit um Fakeprofil: Social-Media-Nutzerin scheitert vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Eine Social-Media-Nutzerin ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Auskunft über den Kontoinhaber eines sie imitierenden Fakeprofils zu erhalten. Der Betreiber des Onlinedienstes Instagram sei nicht zur Herausgabe der Daten verpflichtet, entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Montag. Zugleich wies das Gericht auf eine mögliche Gesetzeslücke hin. (Az. 2 O 1/25)

Textgröße ändern:

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Fakeprofil, das als Profilbild die Antragstellerin zeige und ihr Profil offensichtlich imitiere. Das Profil sei mehrfach optisch und inhaltlich an sie angepasst worden, argumentierte die Nutzerin. Der Kontoinhaber gebe sich darüber hinaus in Nachrichten als die Antragstellerin aus und nenne dabei ihre vollständige Adresse.

Die Nutzerin argumentierte, dass die Bilder und Textnachrichten "audiovisuelle Inhalte" im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) seien. Dieses verpflichtet Betreiber von Onlinediensten, in bestimmten Fällen Auskunft über Bestandsdaten zu erteilen - nämlich dann, wenn es um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen rechtswidriger audiovisueller Inhalte oder wegen Inhalten geht, die bestimmte Straftatbestände erfüllen.

Das Gericht lehnte den Antrag der Nutzerin ab. Zum einen behaupte sie gar nicht, dass es um Inhalte gehe, die einen der im Gesetz genannten Straftatbestände erfüllten. Zum anderen ging das Gericht nicht davon aus, dass es sich bei den reinen Bilder und Textnachrichten um "audiovisuelle Inhalte" handelte.

Der Begriff sei im TDDDG nicht näher definiert. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch müssten solche Inhalte jedoch zugleich hörbar und sichtbar sein. Auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes deute darauf hin, dass Bilder und Texte keine audiovisuellen Inhalte seien. Daher greife das Gesetz in diesem Fall nicht.

Die Kammer stimmte der Antragstellerin jedoch zu, dass "eine Regelung auch für reine Bilder oder Texte oder reine Audionachrichten sinnvoll wäre", wie es weiter hieß. Denn ein Auskunftsbedürfnis könne auch bei solchen Inhalten bestehen, wie der Fall zeige. Diese zu schaffen wäre aber Aufgabe des Gesetzgebers, nicht Aufgabe der Kammer, erklärte das Gericht.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. feiert Messe unter freiem Himmel in Lourdes

Am dritten Tag seiner Frankreich-Reise feiert Papst Leo XIV. im Pilgerort Lourdes erneut eine große Messe unter freiem Himmel. Seit dem frühen Morgen strömten Gläubige zu dem Platz vor dem Marienheiligtum, wo der Altar unter einem Zelt aufgebaut war. Bei seiner Ankunft im Papamobil wurde Leo XIV. mit Beifall begrüßt. Die Organisatoren rechneten mit 150.000 Teilnehmern. An der Messe am Vortag in Paris hatten 800.000 Menschen teilgenommen, deutlich mehr als erwartet.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und acht Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind am Sonntag zwei Passagiere getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Der mit rund 50 Menschen besetzte Bus kam bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Er war demnach auf der Fahrt vom schweizerischen Zürich ins italienische Mailand. An Bord waren philippinische Staatsbürger.

Angler findet Weltkriegsbombe in Rhein: Blindgänger bei Bonn kontrolliert gesprengt

In Bornheim bei Bonn ist eine von einem Angler im Rhein gefundene Weltkriegsbombe gesprengt worden. 500 Menschen mussten dafür am Samstag im Ortsteil Hersel ihre Häuser und Wohnungen verlassen, wie die Feuerwehr in der nordrhein-westfälischen Gemeinde mitteilte. Ein Bagger brachte den 250 Kilogramm schweren Blindgänger an Land, wo er von Experten kontrolliert gesprengt wurde. Dies geschah demnach in einer eigens ausgehobenen Sprenggrube.

Schwerer Herbststurm wütet über Nordosten der USA - mindestens ein Todesopfer

Ein schwerer Herbststurm wütet über dem Nordosten der USA und hat mindestens ein Todesopfer gefordert. Wie US-Medien berichteten, wurde im New Yorker Stadtteil Brooklyn ein 56-jähriger Mann von einem umstürzenden Baum getroffen und getötet. Hunderte Flüge wurden gestrichen, Zehntausende Menschen waren ohne Strom. Die Behörden warnten vor starkem Wind, Überschwemmungen und Straßensperrungen durch heftige Regenfälle.

Textgröße ändern: