The National Times - Gericht: Kassen müssen nicht für therapeutischen Anzug mit Elektroden zahlen

Gericht: Kassen müssen nicht für therapeutischen Anzug mit Elektroden zahlen


Gericht: Kassen müssen nicht für therapeutischen Anzug mit Elektroden zahlen
Gericht: Kassen müssen nicht für therapeutischen Anzug mit Elektroden zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Die gesetzliche Krankenversicherung muss Versicherten keinen sogenannten Neuromodulationsanzug zur Therapie von Muskelerkrankungen und Schmerzen bezahlen. Das entschied das sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am Freitag in Dresden veröffentlichten Urteil im Fall einer an Lähmungen und Spastik leidenden Klägerin. (L 1 KR 151/24)

Textgröße ändern:

In einen aus Jacke und Hose bestehenden Neuromodulationsanzug sind Elektroden eingebettet, die mittels elektrischer Signale das Nervensystem stimulieren. Dies dient der Entspannung von verspannten Muskeln, auch Spastik genannt, der Aktivierung schwacher Muskeln und der Linderung von damit verbundenen Schmerzen bei neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder nach einem Schlaganfall.

Die Klägerin leidet demnach unter einer spastischen Tetraparese, einer Lähmung von Armen und Beinen sowie der Rumpf- und Halsmuskulatur, was mit einer erhöhten Muskelspannung einhergeht. Ursache ist eine während Schwangerschaft oder bei Geburt entstandene Schädigung des Gehirns.

Die Frau wollte erreichen, dass ihre Krankenkasse die Kosten für den Spezialanzug übernimmt. Sie begründete dies damit, dass dies ihre Spastiken und Schmerzen erheblich reduzieren auch das Gehen und das Greifen von Gegenständen erleichtern könnte.

Nach Auffassung des LSG hat die Klägerin keinen Anspruch darauf. Es handle sich bei dem Anzug vor allem um ein Hilfsmittel zur Krankenbehandlung, weil es mittels Elektrostimulation auf den Körper einwirke.

Eine neue Behandlungsmethode dürfe erst zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken diese positiv bewertet habe. Eine solche Bewertung liege nicht vor.

Über die medizinische Frage, ob das Hilfsmittel der Versicherten tatsächlich hilft, entschied der Senat nicht. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

15 Jahre Haft für "Ketamin-Queen" nach Drogentod von "Friends"-Darsteller Perry

Zweieinhalb Jahre nach dem Drogentod des US-Schauspielers Matthew Perry hat ein kalifornisches Gericht dessen frühere Dealerin am Mittwoch zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die als "Ketamin-Queen" bekannt gewordene 42-jährige Jasveen Sangha hatte eingeräumt, Perry mit der tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Ketamin versorgt zu haben.

Fast 200 Festnahmen nach Schusswechsel vor israelischem Konsulat in Istanbul

Nach dem Schusswechsel vor dem israelischen Konsulat in Istanbul am Dienstag haben türkische Sicherheitskräfte nach eigenen Angaben am Mittwoch fast 200 Verdächtige festgenommen. Justizminister Akin Gürlek sprach im Onlinedienst X von einer "zeitgleichen Operation in 34 Provinzen gegen die Terrororganisation Daesh" - die arabische Abkürzung für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Die Zahl der Festgenommenen gab er mit 198 an.

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beschuldigt Ex-Machthaber Gaddafi

Im Berufungsverfahren um libysche Wahlkampfgelder hat Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy den verstorbenen libyschen Machthaber Muammar Gaddafi beschuldigt, die Vorwürfe gegen ihn selbst in die Welt gesetzt zu haben. Gaddafi habe aus "Hass" gehandelt, weil er nicht ertragen habe, dass Sarkozy zum Sturz der libyschen Führung beigetragen habe, sagte der ehemalige französische Präsident am Mittwoch vor Gericht. "Ich war der Erste, der den Nationalen Übergangsrat (der libyschen Aufständischen) anerkannt hatte. Das war eine schlimme Beleidigung für Gaddafi", betonte er.

Nach tödlichem Autorennen: Kosovare darf ausgewiesen werden

Nach einem tödlichen Autorennen in Nordrhein-Westfalen darf ein verurteilter Mann aus dem Kosovo aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des Manns ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Mann hatte bei dem illegalen Autorennen an Ostern 2019 in Moers den Tod einer 43-jährige Frau verursacht. Er wurde später zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Textgröße ändern: