The National Times - Prozess um Coldcase von 1996: Angeklagter in Bochum von Mordvorwurf freigesprochen

Prozess um Coldcase von 1996: Angeklagter in Bochum von Mordvorwurf freigesprochen


Prozess um Coldcase von 1996: Angeklagter in Bochum von Mordvorwurf freigesprochen
Prozess um Coldcase von 1996: Angeklagter in Bochum von Mordvorwurf freigesprochen / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um den gewalttätigen Tod eines Manns vor mehr als 29 Jahren ist der Angeklagte vom Landgericht Bochum freigesprochen worden. Nach Angaben einer Sprecherin war die zuständige Kammer am Freitag von der Täterschaft des Manns überzeugt, konnte aber kein Mordmerkmal mit ausreichender Sicherheit erkennen. Sie wertete die Tat demnach als Totschlag, der nach 20 Jahren verjährt ist.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft warf dem 59-jährigen Angeklagten vor, im März 1996 aus unklaren Gründen nachts im Stadtteil Wattenscheid einen Mann erstochen zu haben. Das angetrunkene Opfer soll kurz vor der Tat aus einer Gaststätte gekommen sein.

Mit einem Messer mit einer elf Zentimeter langen Klinge soll er dem Mann mit Gewalt fünfmal in die linke Schulter gestochen haben. Dabei wurde ein Knochenstück von der Schulter abgetrennt.

Als der Mann um Hilfe schrie, soll der heute 59-Jährige ihn laut Anklage festgehalten und von vorn mehrfach auf ihn eingestochen haben. Dabei wurden Rippen durchtrennt und Knochen abgeschnitten. Zudem soll er 15 Mal auf Gesicht und Brust eingestochen haben.

Das Opfer starb noch am Tatort. Die Todesursache war dabei ein Stich ins Herz. Der mutmaßliche Täter konnte damals unerkannt flüchten. Polizisten fanden in der Nähe des Tatorts blutige Kleidung und das Tatmesser in einer Mülltonne und entdeckten dabei auch die DNA eines unbekannten Menschen.

Aufklären konnte die Polizei die Tat nach einem automatisierten schengenweiten DNA-Abgleich mit einem in Großbritannien lebenden deutsch-polnischen Staatsbürger im Jahr 2022. Ermittlungen ergaben, dass der Mann zur Tatzeit in Deutschland gelebt und in Dortmund gewohnt hatte.

Bereits im September 2022 wurde der heute 59-Jährige in Großbritannien zur Auslieferung festgenommen. Im Januar 2025 wurde er dann nach Deutschland ausgeliefert. Da der Angeklagte vom Landgericht als Täter festgestellt wurde, erhält er für die knapp dreijährige Zeit in Untersuchungs- oder Auslieferungshaft keine Entschädigung.

Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Prozess eine Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte selbst bestritt die Tatbegehung in seinem letzten Wort. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind zwei Passagiere getötet und mehrere weitere schwer verletzt worden. Das mit 35 Menschen besetzte Fahrzeug kam am Sonntagmorgen bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Gegen den 40-jährigen Busfahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst

Im hessischen Obertshausen ist eine 51-Jährige bei einer mutmaßlich von ihrem Ehemann verübten Attacke tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte nahmen den zunächst flüchtigen 57-Jährigen noch in der Nacht zu Sonntag nach einer Großfahndung im nahegelegenen Klein-Krotzenburg fest, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Offenbach mitteilten. Er leistete demnach keinen Widerstand.

Textgröße ändern: