The National Times - Ermittlungen wegen Beschädigung von Skulptur auf Dresdner Heidefriedhof

Ermittlungen wegen Beschädigung von Skulptur auf Dresdner Heidefriedhof


Ermittlungen wegen Beschädigung von Skulptur auf Dresdner Heidefriedhof
Ermittlungen wegen Beschädigung von Skulptur auf Dresdner Heidefriedhof

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln in Dresden wegen der Beschädigung einer Skulptur auf dem Heidefriedhof. Wie sie am Donnerstag mitteilten, seien der Figur "Trauerndes Mädchen am Tränenmeer" zwischen Samstag und Montag die Füße abgetrennt worden. Die Skulptur, die an die Bombardierung Dresdens im Februar 1945 erinnern soll. sei außerdem umgeworfen worden.

Textgröße ändern:

Es sei ein Sachschaden von 5000 Euro entstanden, hieß es weiter. Eine politische Motivation könne nicht ausgeschlossen werden, deshalb habe die sogenannte Soko Linx des Landeskriminalamts die Ermittlungen übernommen. In die Ermittlungen fließe auch ein Bekennerschreiben ein, das im Internet veröffentlicht worden sei. Die Behörden baten um Zeugenhinweise.

F.Hughes--TNT

Empfohlen

Gefesselten Gefangenen getreten: Pensionierter Beamter verliert Ruhestandsgehalt

Wegen eines mutwilligen körperlichen Angriffs auf einen gefesselten Gefangenen hat ein pensionierter Justizbeamter aus Niedersachsen sein Ruhegehalt verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erkannte es ihm nach eigenen Angaben vom Donnerstag ab. Es verwies dabei unter anderem auf die "zentrale Bedeutung der Pflicht eines Justizvollzugsbeamten, die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüber Strafgefangenen nicht zu missbrauchen und zu ihren Lasten keine Straftaten zu begehen". Die Entscheidung ist demnach rechtskräftig.

Mehr als drei Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in München

Das Landgericht München I hat einen 35-Jährigen wegen Schwarzarbeit im großen Stil zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Er soll zudem rund 1,2 Millionen Euro an Taterträgen zurückzahlen.

Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Attentäter vom Berliner Holocaust-Mahnmal gefordert. Zudem beantragte sie in dem Verfahren gegen den 20-Jährigen am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Nebenklage beantragte die Anwendung von Jugendstrafrecht, ohne einen konkreten Antrag zur Strafhöhe zu stellen. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Urteil aus Hessen: KI darf nicht bei Universitätsprüfungen eingesetzt werden

Künstliche Intelligenz (KI) darf bei Universitätsprüfungen in Hessen nicht eingesetzt werden. Dass zwei Studierende deswegen von der Wiederholung der Prüfung ausgeschlossen wurden, war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte. Es wies die Klagen der Studierenden ab. (Az.: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS)

Textgröße ändern: