The National Times - Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens

Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens


Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens
Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Nach eskalierten pro-palästinensischen Protesten vor einer Kirche in Langenau in Baden-Württemberg hat ein Gericht das Verbot der Proteste durch die Stadt größtenteils bestätigt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies den Eilantrag des Initiators der Proteste dagegen weitgehend zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. In Langenau kommt es seit Jahren zu Störungen und Protesten durch pro-palästinensische Aktivisten.

Textgröße ändern:

Anlass war ein Gottesdienst im Herbst 2023, in dem der Pfarrer den Überfall der Hamas auf Israel erwähnte. Laut Gerichtsangaben hielten Aktivisten seit geraumer Zeit immer wieder an Sonntagen eine Mahnwache unter dem Motto "Langenau for Palestine" vor der Kirche ab.

Im Juli eskalierte der Protest laut Angaben der Stadt. Demnach kam es zwischen Gottesdienstbesuchern und Aktivisten zu körperlichen Auseinandersetzungen. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sprach in der Folge von "massiven Anfeindungen", denen sich Gottesdienstbesucher, Pfarrer und seine Familie ausgesetzt sahen.

Nach der Eskalation im Juli verbot die Stadt Kundgebungen vor der Kirche mittels einer sogenannten Allgemeinverfügung. Das Verbot der Proteste galt für Sonn- und Feiertage sowie besondere kirchliche Feiertage mit Gottesdiensten oder anderen religiösen Veranstaltungen.

Das Verwaltungsgericht entschied in dem Eilverfahren, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich nicht rechtswidrig sei. Die Proteste behinderten "die ungestörte Religionsausübung", weil es dabei zu Beleidigungen, Auseinandersetzungen und dem Vorwurf der Volksverhetzung gekommen sei, hieß es zur Begründung. Es liege daher eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vor.

Nur für Regelungen, die über Sonn- und Feiertage hinausgehen, sah das Gericht eine mögliche Rechtswidrigkeit. Es bleibe unklar, was "besondere kirchliche Feiertage" konkret seien, hieß es. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind zwei Passagiere getötet und mehrere weitere schwer verletzt worden. Das mit 35 Menschen besetzte Fahrzeug kam am Sonntagmorgen bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Gegen den 40-jährigen Busfahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst

Im hessischen Obertshausen ist eine 51-Jährige bei einer mutmaßlich von ihrem Ehemann verübten Attacke tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte nahmen den zunächst flüchtigen 57-Jährigen noch in der Nacht zu Sonntag nach einer Großfahndung im nahegelegenen Klein-Krotzenburg fest, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Offenbach mitteilten. Er leistete demnach keinen Widerstand.

Textgröße ändern: