The National Times - Hessen: Staatlicher Islamunterricht an Schulen darf weiter angeboten werden

Hessen: Staatlicher Islamunterricht an Schulen darf weiter angeboten werden


Hessen: Staatlicher Islamunterricht an Schulen darf weiter angeboten werden
Hessen: Staatlicher Islamunterricht an Schulen darf weiter angeboten werden / Foto: © AFP/Archiv

Der staatliche Islamunterricht an hessischen Schulen darf weiterhin angeboten werden. Es handelt sich dabei um einen nichtreligiösen Unterricht, der mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Der türkische Moscheeverband Ditib scheiterte mit seiner Klage auf Unterlasung (Az.: 7 K 723/24.WI).

Textgröße ändern:

In Hessen gibt es zwei Angebote für den Islamunterricht. Einerseits gibt es den bekenntnisorientierten Islamunterricht, der in hessischen Schulen in Kooperation mit Ditib als ordentliches Lehrfach angeboten wird. Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird darüber hinaus ein ausschließlich staatlich organisierter Islamunterricht angeboten, der ohne Kooperation mit Ditib oder einer anderen islamischen Religionsgemeinschaft gestaltet wird.

Beide Angebote richten sich an Schüler, die nicht an einem Religionsunterricht anderer Religionsgemeinschaften oder am Ethikunterricht teilnehmen. Gegen den rein staatlichen Islamunterricht klagte Ditib auf Unterlasung. Das Gericht wies die Klage nun ab.

Bei dem staatlich organisierten Islamuntericht handelt es sich nicht um einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht, entschieden die Richter. Er verletze nicht das Grundrecht der Religionsgemeinschaften, Religionsunterricht in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen zu erteilen.

Hinweise darauf, dass der staatliche Unterricht ein Konkurrenzangebot zum Religionsunterricht von Ditib ist und dessen Religionsunterricht unzulässig beeinträchtigt, sieht das Gericht nicht. Der staatliche organisierte Islamunterricht führe beispielsweise nicht dazu, dass Lehrkräfte für den bekenntnisorientierten Unterricht nicht mehr zur Verfügung stehen. Gegen das Urteil wurde bereits Berufung eingelegt.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Pro-demokratischer Ex-Abgeordneter aus Hongkong erhält in Australien Asyl

Der von Hongkong mit Kopfgeld gesuchte Demokratieaktivist und Ex-Abgeordnete Ted Hui hat in Australien Asyl erhalten. Hui erklärte am Samstag im Onlinedienst Facebook, das Asyl gelte auch für seine Frau, seine Kinder und seine Eltern. "Ich danke der australischen Regierung - der derzeitigen und der früheren - dass sie die Notwendigkeit von Asyl für uns anerkennen und uns diesen Schutz gewähren."

Massenschlägerei mit fünf Verletzen in Freibad in Berlin-Neukölln

In einem Freibad in Berlin-Neukölln ist es am Freitagnachmittag zu einer Massen-Schlägerei mit fünf Verletzten gekommen. Wie die Polizei am Samstag mitteilte, schubsten sich vier junge Männer im Alter zwischen 18 und 22 Jahren aus Spaß am Beckenrand. Einer fiel daraufhin ins Wasser und dort auf eine 16-Jährige, die dadurch verletzt wurde.

Vier junge Menschen sterben bei Autounfall in Nordrhein-Westfalen

Bei einem schweren Autounfall sind am frühen Samstagmorgen in Nordrhein-Westfalen zwei 19-jährige Männer sowie ein 14- und eine 16-jähriges Mädchen ums Leben gekommen. Nach Angaben einer Sprecherin der Polizei des Rheinisch-Bergischen Kreises handelt es sich bei den vier um die Insassen eines Fahrzeugs. Der 16-jährige Fahrer erlitt demnach schwere Verletzungen, die aber nicht lebensbedrohlich sind.

Weltwirtschaftsforum spricht Gründer Schwab von Veruntreuungsvorwürfen frei

Der Verwaltungsrat des Weltwirtschaftsforums (WEF) hat den Gründer und früheren Chef der Organisation, Klaus Schwab, von Vorwürfen finanziellen und ethischen Fehlverhaltens freigesprochen. Der Verwaltungsrat sei "nach einer gründlichen Prüfung aller Fakten zu dem Schluss gekommen, dass (...) es keine Hinweise auf ein erhebliches Fehlverhalten von Klaus Schwab gibt", teilte das WEF am Freitag mit. Die Untersuchung brachte dennoch einige Probleme ans Licht.

Textgröße ändern: