The National Times - Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht

Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht


Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht
Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht

Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Polen gegen EU-Recht verstoßen, als es die Genehmigung für den Braunkohletagebau Turow 2020 ohne Umweltprüfung verlängerte. Ein Tagebau könne erhebliche Folgen für die Umwelt haben, argumentierte Generalanwalt Priit Pikamäe am Donnerstag in seinem in Luxemburg vorgelegten Gutachten. Der EuGH muss über eine Klage Tschechiens gegen Polen entscheiden. (Az. C-121/21)

Textgröße ändern:

Turow liegt im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland. Tschechien sorgt sich um seine Trinkwasserversorgung und befürchtet Bodenabsenkungen, wenn der Abbau weitergeht. Im Mai hatte der EuGH Polen in einer Eilentscheidung angewiesen, den Abbau vorläufig zu stoppen. Da das Land sich nicht daran hielt, verhängte der Gerichtshof im September ein tägliches Zwangsgeld von einer halben Million Euro. Dieses will Polen allerdings nicht zahlen.

Die Richterinnen und Richter am EuGH sind bei ihrer endgültigen Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Die beiden Länder verhandeln parallel miteinander über eine mögliche Lösung des Konflikts. Für Donnerstagmittag kündigte die tschechische Regierung eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki in Prag an, der dort am Vormittag mit seinem tschechischen Amtskollegen Petr Fiala zusammenkommt.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Bayerische Polizei durchsucht Banken und Firma wegen Geldwäscheverdachts

Wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Millionenhöhe hat die bayerische Polizei zwei Banken und eine Firma durchsucht. Dabei handelte es sich um zwei Objekte in Bayern und eines in Hessen, wie die Polizei am Mittwoch in Augsburg mitteilte. Durch die Geldwäsche entstand nach aktuellem Stand der Ermittlungen ein Schaden im niedrigen siebenstelligen Bereich.

Mord in Berliner Park nach Beleidigungen auf Tiktok: Lebenslange Haft

Zehn Monate nach der Tötung eines Manns am helllichten Tag in einem Berliner Park ist ein 24-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn am Mittwoch des Mordes an dem 28-Jährigen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Opfer und Täter hatten sich zuvor wechselseitig auf Tiktok beleidigt.

Millionenschaden mit Investments in Öl aus Alaska: Drei Angeklagte verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer und eine Frau, die mit Investments in Öl und Gas aus Alaska einen hohen Millionenschaden verursachten, wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ein 62-Jähriger soll für vier Jahre und acht Monate in Haft, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern: