The National Times - Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht

Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht


Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht
Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht

Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Polen gegen EU-Recht verstoßen, als es die Genehmigung für den Braunkohletagebau Turow 2020 ohne Umweltprüfung verlängerte. Ein Tagebau könne erhebliche Folgen für die Umwelt haben, argumentierte Generalanwalt Priit Pikamäe am Donnerstag in seinem in Luxemburg vorgelegten Gutachten. Der EuGH muss über eine Klage Tschechiens gegen Polen entscheiden. (Az. C-121/21)

Textgröße ändern:

Turow liegt im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland. Tschechien sorgt sich um seine Trinkwasserversorgung und befürchtet Bodenabsenkungen, wenn der Abbau weitergeht. Im Mai hatte der EuGH Polen in einer Eilentscheidung angewiesen, den Abbau vorläufig zu stoppen. Da das Land sich nicht daran hielt, verhängte der Gerichtshof im September ein tägliches Zwangsgeld von einer halben Million Euro. Dieses will Polen allerdings nicht zahlen.

Die Richterinnen und Richter am EuGH sind bei ihrer endgültigen Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Die beiden Länder verhandeln parallel miteinander über eine mögliche Lösung des Konflikts. Für Donnerstagmittag kündigte die tschechische Regierung eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki in Prag an, der dort am Vormittag mit seinem tschechischen Amtskollegen Petr Fiala zusammenkommt.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche

In einem kurios klingenden Familienstreit um die Videoüberwachung einer Wohnküche entscheidet am Donnerstag (09.45 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In dem Fall aus Niedersachsen klagte eine ältere Frau gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Unklar blieb vor Gericht bislang, warum genau sie das taten. (Az. I ZR 289/25)

Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"

Im Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange steht ein Urteil an: Am Donnerstag (09.45 Uhr) entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber, ob Obi das Monopol für einen bestimmten Farbton beanspruchen kann. Die Kette hatte ihn 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. (Az. I ZB 58/25)

Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen

In einem Streit aus Hessen unter früheren Freundinnen entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag (09.45 Uhr) geht es um die Frage, ob das Weiterleiten von privaten Nachrichten an die Chefin gegen den Datenschutz verstößt. Eine der Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. (Az. I ZR 256/25)

"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor

Saudi-Arabien hat der jemenitischen Huthi-Miliz einen Drohnenangriff auf die für Muslime heilige Stadt Mekka vorgeworfen und vor einer "roten Linie" gewarnt. Die von Riad angeführte Militärkoalition gegen die pro-iranischen Huthis erklärte am Mittwoch, die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne abgewehrt. Der Vorfall sorgte in der muslimischen Welt für Empörung und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Die Huthis wiesen die Vorwürfe aber als "Lüge" zurück.

Textgröße ändern: