The National Times - Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht

Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht


Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht
Gutachten: Weiterbetrieb von Tagebau Turow ohne Umweltprüfung verstößt gegen EU-Recht

Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Polen gegen EU-Recht verstoßen, als es die Genehmigung für den Braunkohletagebau Turow 2020 ohne Umweltprüfung verlängerte. Ein Tagebau könne erhebliche Folgen für die Umwelt haben, argumentierte Generalanwalt Priit Pikamäe am Donnerstag in seinem in Luxemburg vorgelegten Gutachten. Der EuGH muss über eine Klage Tschechiens gegen Polen entscheiden. (Az. C-121/21)

Textgröße ändern:

Turow liegt im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland. Tschechien sorgt sich um seine Trinkwasserversorgung und befürchtet Bodenabsenkungen, wenn der Abbau weitergeht. Im Mai hatte der EuGH Polen in einer Eilentscheidung angewiesen, den Abbau vorläufig zu stoppen. Da das Land sich nicht daran hielt, verhängte der Gerichtshof im September ein tägliches Zwangsgeld von einer halben Million Euro. Dieses will Polen allerdings nicht zahlen.

Die Richterinnen und Richter am EuGH sind bei ihrer endgültigen Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Die beiden Länder verhandeln parallel miteinander über eine mögliche Lösung des Konflikts. Für Donnerstagmittag kündigte die tschechische Regierung eine gemeinsame Pressekonferenz mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki in Prag an, der dort am Vormittag mit seinem tschechischen Amtskollegen Petr Fiala zusammenkommt.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Bundesweiter "Ehrentag" für ziviles Engagement - Anregung von Steinmeier

Auf Anregung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird am Samstag erstmals der "Ehrentag" begangen. Bundesweit laden Initiativen, Vereine, Verbände und Nachbarschaften dazu ein, gemeinsam mit anzupacken und sich für die Gemeinschaft zu engagieren. Die Aktion soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, in ein neues Ehrenamt hineinzuschnuppern. Der "Ehrentag" wird am 23. Mai begangen, weil an diesem Tag im Jahr 1949 das Grundgesetz verabschiedet wurde.

US-Strafverfahren gegen Migranten Ábrego García eingestellt

Das umstrittene US-Strafverfahren gegen den salvadorianischen Migranten Kilmar Ábrego García, der im vergangenen Jahr im Zentrum eines erbitterten Abschiebestreits stand, ist eingestellt worden. US-Bundesrichter Waverly Crenshaw urteilte am Freitag, die Anklage gegen Ábrego García wegen angeblichen Menschenschmuggels habe einen "Missbrauch von staatsanwaltschaftlicher Macht" dargestellt.

Mädchen im Baggersee ertrunken: Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Nach dem Tod zweier Schwestern in einem Baggersee in Schweinfurt sind die Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Von der Verhängung einer Strafe sah das Amtsgericht Schweinfurt bei seinem Urteil am Freitag ab, wie eine Gerichtssprecherin in der bayerischen Stadt mitteilte.

Hamburg setzt sich für längere Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten ein

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht mehr nach fünf Jahren verjähren können. "Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an", erklärte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) am Freitag. Viele Taten würden auch erst nach längerer Zeit bekannt. Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet.

Textgröße ändern: