The National Times - Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord

Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord


Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord
Lange Haft für Geldautomatensprenger in Hessen - kein versuchter Mord / Foto: © AFP/Archiv

Im wohl ersten wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen geführten Prozess hat das Landgericht Frankfurt am Main die Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt. Die sechs Männer sollen zwischen fünf Jahren sowie 13 Jahren und neun Monaten in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Wegen versuchten Mordes wurden sie aber nicht schuldig gesprochen.

Textgröße ändern:

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer zur niederländischen Geldautomatensprengerszene gehören. Die Anklage hatte ihnen vorgeworfen, mit ihren Taten in den Jahren 2022 und 2023 in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Menschen in Gefahr gebracht zu haben.

Dem Urteil zufolge gingen sie arbeitsteilig und in unterschiedlichen Besetzungen vor. Hauptangeklagter war ein 31-Jähriger aus Utrecht, der an vier Geldautomatensprengungen beteiligt war. Die anderen Angeklagten wirkten jeweils an einer bis zwei Taten mit. In einem Fall blieb es beim Versuch.

Insgesamt erbeuteten sie rund 870.000 Euro und verursachten mehr als zweieinhalb Millionen Euro Sachschäden. Verurteilt wurden sie wegen Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen, gewerbsmäßigen Diebstahls und Sachbeschädigung.

Bei der Anklageerhebung im Mai teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit, dass es sich wohl um die bundesweit erste Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen handle. Bei beiden Taten hätten die Angeklagten den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf genommen.

Im ersten Fall lag der gesprengte Geldautomat zentral in der Fußgängerzone im hessischen Bad Homburg. Wegen einer Bushaltestelle vor dem Gebäude hielten sich auch nachts viele Menschen dort auf. Der zweite Fall betraf einen gesprengten Geldautomaten in Frankfurt-Fechenheim, wo sich ebenfalls auch nachts viele Menschen aufhielten. Von einer Verurteilung wegen versuchten Mordes sah die Kammer jedoch ab.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: