The National Times - Nach Tod von Frau und Baby durch verunreinigte Lösung: Bewährungsstrafe bestätigt

Nach Tod von Frau und Baby durch verunreinigte Lösung: Bewährungsstrafe bestätigt


Nach Tod von Frau und Baby durch verunreinigte Lösung: Bewährungsstrafe bestätigt
Nach Tod von Frau und Baby durch verunreinigte Lösung: Bewährungsstrafe bestätigt / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Tod einer Frau und eines Babys durch eine verunreinigte Glukosemischung aus der Apotheke ist eine Apothekerin rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Köln nach Angaben vom Mittwoch weitgehend. Die Apothekerin hatte die Mischung im September 2019 aus Versehen mit dem toxischen Stoff Lidocainhydrochlorid verunreinigt. (Az. 2 StR 339/24)

Textgröße ändern:

Mit der Mischung sollten schwangere Frauen auf Glukoseintoleranz getestet werden. Eine schwangere 28-jährige Kölnerin starb am 19. September 2019, nachdem sie die Lösung in ihrer Frauenarztpraxis eingenommen hatte. Einen Tag später starb auch ihr Baby, das Ärzte noch per Notkaiserschnitt auf die Welt geholt hatten.

Bereits zwei Tage zuvor hatte eine Patientin, die das verunreinigte Gemisch in derselben Arztpraxis zu sich genommen hatte, einen bitteren Geschmack bemerkt. Sie trank nur einen Schluck und wurde bewusstlos. Die Frau erholte sich aber im Krankenhaus und überlebte.

Das Landgericht verurteilte die damals 52 Jahre alte Apothekerin im September 2023 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen unterlassener Hilfeleistung. Es verhängte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte.

Der BGH überprüfte das Urteil und fand keine Rechtsfehler, welche die Apothekerin belasten würden. Auf Antrag des Generalbundesanwalts stellte er nur das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ein. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde rechtskräftig.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: