The National Times - Bundesgerichtshof: Patient darf Hausarzt Grundstück versprechen

Bundesgerichtshof: Patient darf Hausarzt Grundstück versprechen


Bundesgerichtshof: Patient darf Hausarzt Grundstück versprechen
Bundesgerichtshof: Patient darf Hausarzt Grundstück versprechen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Patient darf seinem Arzt versprechen, ihn nach seinem Tod im Nachlass zu bedenken. Das gehört zur vom Grundgesetz garantierten Testierfreiheit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Es ging um den Fall eines Bauern, seiner Haushälterin und seines Hausarztes aus Nordrhein-Westfalen. (Az. IV ZR 93/24)

Textgröße ändern:

Der Landwirt wollte auch im Alter auf seinem Hof wohnen bleiben. Er vereinbarte 2016 schriftlich mit dem Arzt, dass dieser ihn behandeln und teils auch zu Hause betreuen sollte. Im Gegenzug sollte er nach dem Tod des Patienten einen Teil der Ländereien bekommen. In seinem Testament legte der Landwirt außerdem fest, dass seine Haushälterin und Pflegerin den Rest erben sollte.

2018 starb er. Die Haushälterin bekam den Nachlass. Vor Gericht zog nicht der Arzt, sondern dessen Insolvenzverwalter. Denn der Arzt war pleite gegangen, 2019 wurde über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter will erreichen, dass die Haushälterin das dem Arzt versprochene Grundstück herausgibt und es in die Insolvenzmasse einfließt.

Vor dem Landgericht Bielefeld und dem Oberlandesgericht Hamm hatte er keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht entschied im Juni 2024, dass die Vereinbarung mit dem Arzt unwirksam sei, weil sie gegen die Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer Westfalen-Lippe verstoße. Demnach dürfen Ärzte von Patienten keine Geschenke annehmen und sich keine Vorteile versprechen lassen, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass ihre unabhängige Entscheidung beeinflusst wird.

Auf dieser Grundlage kann die Zuwendung aber nicht für unwirksam erklärt werden, wie der BGH nun erklärte. Die berufsständische Vorschrift regle nur das Verhalten des Arztes - nicht aber das des Patienten. Dieser dürfe entscheiden, wie er mit seinem Eigentum umgehe. Ein Berufsverband könne nicht darüber bestimmen. Die Ärztekammer könne aber berufsrechtliche Sanktionen gegen den Arzt verhängen.

Der BGH urteilte dabei nicht darüber, ob die Vereinbarung tatsächlich gegen die Berufsordnung verstößt. Er entschied auch nicht abschließend, ob das Grundstück herausgegeben werden muss. Darüber muss nun das Oberlandesgericht urteilen, an das der BGH den Fall zurückverwies. Dieses muss noch prüfen, ob die Vereinbarung gegen die guten Sitten verstößt.

T.Allen--TNT

Empfohlen

"O'zapft is" - Münchens Oberbürgermeister Reiter eröffnet 190. Oktoberfest

Mit dem traditionellen Fassanstich hat am Samstag um Punkt 12.00 Uhr mittags das 190. Münchner Oktoberfest begonnen. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) stach wie üblich im Schottenhammel-Festzelt das erste Bierfass an. Reiter benötigte zwei Schläge, anschließend rief er "O'zapft is" aus und wünschte eine "friedliche Wiesn". Die erste Maß Bier übergab das Stadtoberhaupt dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Frau ermordet und Leiche missbraucht: Lebenslang für 38-Jährigen in Coburg

Das Landgericht im bayerischen Coburg hat einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er eine 40 Jahre alte Frau ermordete und sich an deren Leiche verging. Für den 38-Jährigen stellte das Gericht außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Betrüger bringen Senior in Münster mit Telefontrick um über hunderttausend Euro

Mit einem perfiden Telefontrick haben Betrüger einen Senior aus Münster um mehr als hunderttausend Euro gebracht. Ein Mann rief den 78-Jährigen mehrmals an und gab sich als Polizeibeamter aus, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte. Der Betrüger warnte ihn vor einer angeblichen Bande, die versuche, Menschen um ihr Geld zu bringen.

Baden-Württemberg: Elfeinhalb Jahre Haft für tödliche Attacke auf Mitbewohnerin

Das Landgericht Mannheim hat eine 38-Jährige wegen einer tödliche Attacke auf ihre Mitbewohnerin zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Es sah es nach Angaben eines Sprechers am Freitag als erwiesen an, dass die Angeklagte das 51-jährige Opfer vor knapp einem Jahr in der gemeinsam bewohnten Wohnung getötet hatte. Es ging von einem Totschlag aus.

Textgröße ändern: