The National Times - Messerangriff von Bielefeld: Neuer Haftbefehl gegen mutmaßlichen Täter

Messerangriff von Bielefeld: Neuer Haftbefehl gegen mutmaßlichen Täter


Messerangriff von Bielefeld: Neuer Haftbefehl gegen mutmaßlichen Täter
Messerangriff von Bielefeld: Neuer Haftbefehl gegen mutmaßlichen Täter / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen Messerangreifer von Bielefeld einen neuen Haftbefehl erwirkt. Mahmoud M. wurde am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Der 35 Jahre alte Syrer soll am 18. Mai gezielt auf Gäste einer Bar eingestochen haben, die dort den Aufstieg ihres Fußballvereins feierten. Vier Menschen wurden lebensgefährlich verletzt.

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Nach der Tat flüchtete M. und wurde am späten Abend des Folgetags in der Nähe von Düsseldorf festgenommen. Er saß bereits in Untersuchungshaft, Grundlage dafür war ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld. Die Bundesanwaltschaft übernahm am 20. Mai die Ermittlungen, weil der Verdacht bestand, dass die Tat ein religiös motivierter Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung war.

Am Montag wurde bekannt, dass der Verdächtige womöglich schon vor der Tat Kontakt zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hatte. Nun veröffentlichte die Bundesanwaltschaft weitere Details zu den Vorwürfen.

M. soll sich demnach spätestens im Dezember 2014 in Syrien dem IS angeschlossen haben. Bis zum Frühling 2016 soll er für die Organisation als Wach- und Grenzposten gearbeitet haben. Nach seiner Einreise nach Deutschland habe er entschieden, im Namen eines sogenannten heiligen Kriegs für den IS möglichst viele Menschen zu töten, die willkürlich ausgesucht werden sollten.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnete nun den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft an. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt M. der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung.

Am Montag warnte Generalbundesanwalt Jens Rommel, dass es dem IS nach wie vor gelinge, Anhänger für Anschläge etwa in Deutschland zu mobilisieren. Auch von radikalisierten Einzeltätern, die nicht konkret an eine gewalttätige Gruppe angebunden seien, gehe eine Gefahr aus.

S.Lee--TNT

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