The National Times - Kein zwingender Entzug von Betriebserlaubnis wegen Festlichtern an Lastwagen

Kein zwingender Entzug von Betriebserlaubnis wegen Festlichtern an Lastwagen


Kein zwingender Entzug von Betriebserlaubnis wegen Festlichtern an Lastwagen
Kein zwingender Entzug von Betriebserlaubnis wegen Festlichtern an Lastwagen / Foto: © AFP/Archiv

Eine Festbeleuchtung an einem Lastwagen führt nicht zwangsweise zum Entzug der Betriebserlaubnis für den Fahrer. Die Erlaubnis erlischt erst, wenn von der Zusatzbeleuchtung eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, wie das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken am Montag mitteilte. Im konkreten Fall eines Lastwagenfahrers aus Witten reiche allein die große Zahl zusätzlich angebrachter LED-Leuchten nicht als Begründung für eine solche Gefährdung aus.

Textgröße ändern:

Der Betroffene hatte an seiner Sattelzugmaschine für Auftritte auf Veranstaltungen mehr als 110 zusätzliche LED-Leuchten angebracht, die durch einen eigenen Stromkreis gesondert eingeschaltet werden konnten. Diese Beleuchtung habe der Mann bei einer Fahrt in den Abendstunden im September 2020 auf der Bundesautobahn 6 eingeschaltet, weshalb ihn die Polizei angehalten habe.

In der Annahme, seine Betriebserlaubnis sei wegen der Zusatzbeleuchtung erloschen, leiteten die Polizisten ein Bußgeldverfahren gegen den Fahrer ein. Das Amtsgericht Landstuhl verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 360 Euro, wogegen er nun erfolgreich gerichtlich vorging. Die "besondere Auffälligkeit" des Lastwagens führe nicht zwangsläufig dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt würden, erklärte das Oberlandesgericht.

Das Amtsgericht hätte sich im Einzelfall mit der Leuchtkraft und Farbe der Lichter auseinandersetzen müssen, hieß es. Außerdem könnte möglicherweise auch ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld anfallen. Das Amtsgericht muss sich daher erneut mit dem Fall beschäftigen.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt

Nur wenige Wochen nach dem Tod der Country-Musik-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem ehemaligen Manager und ihrem Neffen ein Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, beantragte Partons langjähriger Manager Danny Nozell eine einstweilige Verfügung gegen ihren Neffen Bryan Seaver, dem er eine "eskalierende Drohkampagne" vorwarf, um Geld aus den Unternehmen der verstorbenen Sängerin zu erpressen.

Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert

Die in Russland inhaftierte Theaterregisseurin und Kriegsgegnerin Jewgenija Berkowitsch ist nach Angaben ihrer Anwältin im Gefängnis auf 42 Kilogramm abgemagert. "Sie ist wieder in eine Strafzelle gesteckt worden", sagte Ksenia Karpinskaja der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge ist es das dritte Mal, dass die 41-Jährige in Isolationshaft musste.

Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht

Wenige Tage nach ihrem Wahlsieg in Berlin ist die Linkspartei wegen Clan-Kontakten und Antisemitismus-Vorwürfen in die Defensive geraten. In einer Aktuellen Stunde im Bundestag erhoben am Mittwoch Abgeordnete aller anderen Fraktionen schwere Vorwürfe. Union, SPD, Grüne und AfD warfen der Linken eine mangelnde Abgrenzung zu Antisemiten vor und warnten vor einer Unterwanderung durch die Organisierte Kriminalität. Die Linke wertete die Kritik als Manöver, sie nach dem Wahlsieg von der Übernahme der Landesregierung in Berlin abzuhalten.

Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt

Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein ist wegen sexueller Übergriffe auf eine Produktionsassistentin zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das New Yorker Gericht bliebt damit am Mittwoch hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 20 Jahren Haft zurück. Geschworene hatten den heute 74-jährigen Weinstein vor gut einem Jahr schuldig gesprochen, seine Assistentin Miriam Haley im Jahr 2006 missbraucht zu haben. Nun wurde das Strafmaß verkündet.

Textgröße ändern: