The National Times - BSW fordert Bundestag nach Urteil in Karlsruhe zum Handeln

BSW fordert Bundestag nach Urteil in Karlsruhe zum Handeln


BSW fordert Bundestag nach Urteil in Karlsruhe zum Handeln
BSW fordert Bundestag nach Urteil in Karlsruhe zum Handeln / Foto: © AFP

Nach der Zurückweisung zweier Verfassungsklagen im Zusammenhang mit dem deutschen Wahlrecht durch das Bundesverfassungsgericht hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den Bundestag zum Handeln aufgerufen. "Karlsruhe hat uns auch mit dieser Entscheidung erneut auf den Rechtsweg über den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages verwiesen", sagte Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Nun müsse der Bundestag "endlich handeln".

Textgröße ändern:

Das BSW war zuvor in Karlsruhe mit zwei Verfassungsklagen gegen den Bundestag wegen der Ausgestaltung des Bundeswahlrechts gescheitert, das Gericht verwarf sie als unzulässig. Das BSW hatte das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde sowie Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln beklagt. Die Partei war bei der Bundestagswahl mit 4,98 Prozent äußert knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert und hatte damit den Parlamentseinzug verpasst.

Das Bundesverfassungsgericht habe "keine Aussage getroffen über die Frage, ob wir einen Anspruch auf Neuauszählung haben oder nicht", sagte Mohamed Ali. Es habe außerdem festgestellt, dass es die Möglichkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gebe, sofern der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags nicht in angemessener Frist über den Wahleinspruch des BSW entscheide. "Dass dieser Ausschuss nach wie vor nicht einmal konstituiert ist, ist untragbar", sagte die BSW-Chefin AFP.

Die Partei bleibe dabei: Nach eigenen Recherchen sei es "überwiegend wahrscheinlich, dass wir bei einer Neuauszählung tatsächlich im Bundestag wären", sagte Mohamed Ali.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Mehr als 29 Jahre nach Mord: Prozess um Coldcase von 1996 in Bochum begonnen

Vor dem Landgericht Bochum hat am Donnerstag ein Prozess um einen Mord vor mehr als 29 Jahren begonnen. Angeklagt ist ein heute 59-Jähriger. Er soll im März 1996 aus unklaren Gründen nachts im Stadtteil Wattenscheid einen Mann erstochen haben. Das angetrunkene Opfer soll kurz vor der Tat aus einer Gaststätte gekommen sein.

Bundesfinanzhof: Burger im Sparmenü kann nicht teurer sein als im Einzelverkauf

Der Burger in einem Sparmenü kann nicht teurer sein als der einzeln verkaufte Burger. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil in einem Streit um die Umsatzsteuer in der Systemgastronomie klar. (Az. XI R 19/23)

Verkauf von neuer Nintendo-Konsole Switch 2 gestartet

Der japanische Videospielkonzern Nintendo hat den Verkauf seiner neuen Spielkonsole Switch 2 gestartet. Weltweit belagerten Videospielfans Fachgeschäfte, um sich als erste eines der neuen Geräte zu sichern, wie AFP-Reporter etwa aus Tokio, Paris und New York meldeten. Teils mussten Vorbestellungen mangels ausreichender Lagerbestände storniert werden, insbesondere in Großbritannien.

Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen mutmaßlichen marokkanischen Spion

Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen einen mutmaßlichen marokkanischen Spion erhoben. Dem Mann wird geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen, wie die Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Youssef El A. soll seit Anfang 2022 Anhänger der oppositionellen marokkanischen Hirak-Protestbewegung ausgespäht haben. Laut Anklage arbeitete er mit einem bereits verurteilten Mann zusammen.

Textgröße ändern: