The National Times - Tod von Frau und Kind bei Hausbrand in Mönchengladbach wohl erweiterter Suizid

Tod von Frau und Kind bei Hausbrand in Mönchengladbach wohl erweiterter Suizid


Tod von Frau und Kind bei Hausbrand in Mönchengladbach wohl erweiterter Suizid
Tod von Frau und Kind bei Hausbrand in Mönchengladbach wohl erweiterter Suizid

Beim Tod einer Frau und eines Kleinkinds nach einem Hausbrand in Mönchengladbach hat es sich offenbar um einen erweiterten Suizid gehandelt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die 39-Jährige erst ihren Sohn und dann sich selbst schwer verletzte, wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft der Stadt am Mittwoch gemeinsam mitteilten. Sie selbst starb demnach noch im Haus, das Kleinkind erlag am Dienstagabend im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Textgröße ändern:

Nach derzeitigem Ermittlungsstand habe die 39-Jährige erst ihrem dreijährigen Sohn schwere Stichverletzungen zugefügt und dann in einem anderen Raum einen Brand entfacht. Danach habe sie sich selbst mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, die zum Tod geführt hätten. Im Haus sei außerdem ein Hund mit einer tödlichen Stichverletzung gefunden worden.

Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung habe es nicht gegeben. Auch einen Abschiedsbrief fand die Polizei. Das Feuer sei mit Benzin verursacht worden. Staatsanwaltschaft und Polizei nahmen Ermittlungen wegen der Tötung des Kleinkinds auf. Zu den Hintergründen der Tat machte die Polizei zunächst keine Angaben.

G.Morris--TNT

Empfohlen

Kirgistans Verfassungsgericht stoppt Wiedereinführung der Todesstrafe

In Kirgistan hat das Verfassungsgericht einen von Präsident Sadyr Schaparow vorangetriebenen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe gestoppt. Deren Wiedereinführung wäre "verfassungswidrig, unzulässig und rechtlich unmöglich", erklärte das Gericht in dem zentralasiatischen Staat am Mittwoch. Das von Schaparow unterstützte Vorhaben sah mögliche Hinrichtungen für "besonders schwere Sexualstraftaten an Kindern" und für "Morde in Verbindung mit Vergewaltigung" vor.

Epstein-Affäre: Weiteres US-Gericht ordnet Aktenfreigabe an

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat ein weiteres Gericht eine Aktenfreigabe ermöglicht. Am Mittwoch ordnete der New Yorker Bundesrichter Richard Berman an, Dokumente zum Verfahren gegen Epstein vom Juli 2019 zu veröffentlichen. Das Verfahren war eingestellt worden, nachdem Epstein im gleichen Jahr erhängt in seiner Gefängniszelle in Manhattan aufgefunden wurde.

Zu Haft verurteilter Fernsehkoch Schuhbeck bleibt weiter frei

Der rechtskräftig zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilte frühere Fernsehkoch Alfons Schuhbeck bleibt vorerst weiter in Freiheit. Schuhbecks "derzeit notwendige medizinische Behandlung" könne in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet werden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch. Deswegen werde die Haftunterbrechung für den 76-Jährigen mindestens bis zum 10. März 2026 fortgeführt.

USA wollen deutsche Reisende stärker durchleuchten

Deutsche sollen für Reisen in die USA künftig ihre Online-Aktivitäten über fünf Jahre offenlegen. Laut einer neuen Anordnung des US-Heimatschutzministeriums vom Dienstag (Ortszeit) werden zudem persönliche Daten der Reisenden sowie von Familienmitgliedern verlangt, wie Namen, Anschriften und Telefonnummern.

Textgröße ändern: