The National Times - Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen

Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen


Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen
Gericht: Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug bei MS nicht bezahlen / Foto: © AFP/Archiv

Die gesetzliche Krankenversicherung muss einer an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Frau keinen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug bezahlen. Dieser ist aktuell nicht als neue Behandlungsmethode anerkannt, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag erklärte. Die Kasse muss die 8700 Euro an Kosten darum nicht übernehmen.

Textgröße ändern:

Die 44 Jahre alte Patientin leidet den Angaben zufolge seit mehr als 20 Jahren an MS und braucht seit einigen Monaten einen Rollstuhl. Schon 2023 beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für den Neurostimulationsanzug. Dieser soll die geschwächte Muskulatur aktivieren.

Die Kasse lehnte den Antrag ab, weil der Anzug noch nicht das vorgesehene Bewertungsverfahren durchlaufen habe. Die Klägerin bezahlte ihn darum selbst und klagte, um die Kosten erstattet zu bekommen. Sie gab an, dass sie positive Erfahrungen mit dem Anzug gemacht habe, der unter anderem Mobilität, Gleichgewicht und Schlaf verbessern solle. Auch ihr Fatiguesyndrom habe sich deutlich gebessert.

Das Landessozialgericht bestätigte aber nun die Rechtsauffassung der Krankenkasse. Der Anzug sei ein Hilfsmittel zur Krankenbehandlung, das einen kurativen Zweck verfolge. Die gesetzliche Krankenkasse dürfte solche Produkte nur dann bezahlen, wenn sie als neue Behandlungsmethode anerkannt seien.

Voraussetzung dafür ist eine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenhäusern und Kassen, wie das Gericht ausführte. Es geht um den diagnostischen und therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Methode, auch im Vergleich zu anderen Verfahren.

Eine solche Empfehlung gebe es bislang für den Anzug aber nicht. Gerichte dürften eine entsprechende Bewertung nicht vorwegnehmen, entschied das Landessozialgericht.

T.Ward--TNT

Empfohlen

42-Jähriger nach Streit nahe Amtsgericht Kerpen niedergestochen

Nach einem Streit im Amtsgericht Kerpen in Nordrhein-Westfalen ist ein 42-Jähriger niedergestochen und lebensgefährlich verletzt worden. Der Täter sei auf der Flucht, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln am Montag mit. Der 42-Jährige sei in einer Klinik notoperiert worden.

Lebenslange Haft für 25-Jährigen nach tödlichem Raserunfall in Thüringen

Zehn Monate nach einem tödlichen Raserunfall im Saale-Orla-Kreis in Thüringen ist der Verursacher zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gera sprach den 25-Jährigen am Montag unter anderem des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, wie ein Sprecher mitteilte. Er hatte sich im Juli 2024 ein illegales Autorennen mit einem Bekannten auf einer Kreisstraße geliefert und dabei den Unfall verursacht.

Polizei findet große Cannabisplantage in Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen

Die Polizei hat im nordrhein-westfälischen Niederzier eine professionelle Cannabisplantage mit tausend Pflanzen in einem Wohnhaus gefunden. Ein 48-jähriger Tatverdächtiger wurde vorläufig festgenommen, wie die Polizei in Düren am Montag mitteilte. Er kam in Untersuchungshaft. Das gesamte Einfamilienhaus war demnach zu einer professionellen Aufzuchtanlage für Cannabis umgebaut.

Rechte Tätowierungen gezeigt: Ein Jahr Haft für Mann aus Sachsen-Anhalt

Wegen des Auftretens in der Öffentlichkeit mit rechten Tätowierungen ist ein Mann aus Zerbst in Sachsen-Anhalt vom Landgericht Dessau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten und der Tatbegehungen innerhalb laufender Bewährung sei die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.

Textgröße ändern: