The National Times - Bewohner von Los Angeles müssen am 4. Juli auf privates Feuerwerk verzichten

Bewohner von Los Angeles müssen am 4. Juli auf privates Feuerwerk verzichten


Bewohner von Los Angeles müssen am 4. Juli auf privates Feuerwerk verzichten
Bewohner von Los Angeles müssen am 4. Juli auf privates Feuerwerk verzichten / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der anhaltenden Hitze und extremen Dürre im Westen der USA müssen die Einwohner von Los Angeles in diesem Jahr auf ihr privates Feuerwerk zum Unabhängigkeitstag am 4. Juli verzichten. Angesichts der Gefahr von verheerenden Bränden seien diesmal nur professionelle Feuerwerkshows zu den Unabhängigkeitsfeiern zugelassen, erklärte der Anwalt der zweitgrößten US-Stadt, Mike Feuer. Alle anderen Feuerwerke seien "illegal".

Textgröße ändern:

Nach extrem regenarmen Jahren erlebt Kalifornien derzeit die schlimmste Dürre seit rund tausend Jahren. Nach Angaben der Feuerwehr sind die Waldbrände aufgrund der ausgetrockneten Vegetation noch heftiger als sonst. Anwalt Feuer warnte die Einwohner von Los Angeles, dass die Gefahr sich schnell ausbreitender Brände durch Feuerwerkskörper in diesem Jahr besonders groß sei. Deshalb habe sich die Verwaltung entschlossen, "hart durchzugreifen".

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Von Fans in aller Welt erwartet: Vorverkauf für "GTA VI" gestartet

Seit Jahren warten Fans aus aller Welt darauf - nun hat der Vorverkauf für das Videospiel "Grand Theft Auto VI" begonnen. Als erstes konnten am Donnerstagmorgen Nutzer in Neuseeland ihre Vorbestellung abgeben, so nach und nach folgten von Zeitzone zu Zeitzone die Online-Stores quer über den Globus. Auch in Deutschland können inzwischen Vorbestellungen aufgegeben werden.

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Textgröße ändern: