The National Times - Bewohner von Los Angeles müssen am 4. Juli auf privates Feuerwerk verzichten

Bewohner von Los Angeles müssen am 4. Juli auf privates Feuerwerk verzichten


Bewohner von Los Angeles müssen am 4. Juli auf privates Feuerwerk verzichten
Bewohner von Los Angeles müssen am 4. Juli auf privates Feuerwerk verzichten / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der anhaltenden Hitze und extremen Dürre im Westen der USA müssen die Einwohner von Los Angeles in diesem Jahr auf ihr privates Feuerwerk zum Unabhängigkeitstag am 4. Juli verzichten. Angesichts der Gefahr von verheerenden Bränden seien diesmal nur professionelle Feuerwerkshows zu den Unabhängigkeitsfeiern zugelassen, erklärte der Anwalt der zweitgrößten US-Stadt, Mike Feuer. Alle anderen Feuerwerke seien "illegal".

Textgröße ändern:

Nach extrem regenarmen Jahren erlebt Kalifornien derzeit die schlimmste Dürre seit rund tausend Jahren. Nach Angaben der Feuerwehr sind die Waldbrände aufgrund der ausgetrockneten Vegetation noch heftiger als sonst. Anwalt Feuer warnte die Einwohner von Los Angeles, dass die Gefahr sich schnell ausbreitender Brände durch Feuerwerkskörper in diesem Jahr besonders groß sei. Deshalb habe sich die Verwaltung entschlossen, "hart durchzugreifen".

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Überall gleich oder regional unterschiedlich: Karlsruhe prüft Erbschaftsteuer

Bundesweit gleich oder regional unterschiedlich: Eine Klage Bayerns gegen Regelungen zur Erbschaftsteuer hat am Montag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe prüfte, ob der Bund einheitliche Steuersätze und Freibeträge für alle deutschen Regionen vorgeben darf. Angesichts gestiegener Immobilienpreise vor allem im Süden hält die bayerische Landesregierung die Freibeträge für zu niedrig und die Steuern für zu hoch. (Az. 1 BvF 1/23)

Sexueller Übergriff mit Roboter: Ermittlungen gegen junge Männer in Köln

In Köln ermittelt die Polizei wegen eines mutmaßlich mithilfe eines Roboters begangenen sexualisierten Übergriffs auf eine Jugendliche gegen zwei junge Männer. Bei ihnen handelt es sich um den 16-jährigen Besitzer des etwa 1,20 Meter großen Roboters sowie einen 19-jährigen Begleiter, wie die Beamten in der nordrhein-westfälischen Stadt am Montag mitteilten.

Fingierte Hausbesuche: Urteil gegen Arzt aus Bayern rechtskräftig

Eine unter anderem wegen Abrechnungsbetrugs durch fingierte Hausbesuche gegen einen Arzt aus Bayern verhängte Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Es habe keine Rechtsfehler gegeben.

Mögliche Pumasichtung in Bayern: Weitere keine Nachweise von Raubkatze

Fast eine Woche nach einer möglichen Pumasichtung im bayerischen Landkreis Erding gibt es weiterhin keine gesicherten Erkenntnisse. Die Auswertung von Bildern mehrerer eigens angebrachter Wildtierkameras habe bis Montagvormittag keine Nachweise katzenartiger Tiere erbracht, teilte die Polizei in Erding mit. Es seien nur einheimische Wildtiere aufgenommen worden.

Textgröße ändern: