The National Times - Vorwurf der Bestechung aus China: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Krah

Vorwurf der Bestechung aus China: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Krah


Vorwurf der Bestechung aus China: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Krah
Vorwurf der Bestechung aus China: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Krah / Foto: © AFP/Archiv

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Europaparlamentarier Maximilian Krah eingeleitet und die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Die Justizbehörde bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Es geht demnach um den Vorwurf der Geldwäsche und der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament. Krah soll Geld aus China angenommen haben. Der 48-Jährige prangerte das Verfahren als "Politisierung der Justiz" an.

Textgröße ändern:

Die Bundesanwaltschaft hatte im April Anklage wegen mutmaßlicher Spionage für China gegen den ehemaligen Mitarbeiter von Krah im Europaparlament, Jian G., erhoben. Dieser hatte von September 2019 bis zu seiner Festnahme im April 2024 als Assistent für Krah gearbeitet, der damals im Europaparlament saß und Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl war.

Der deutsche Staatsbürger G. soll für einen chinesischen Geheimdienst unter anderem Informationen zu Beratungen und Entscheidungen des EU-Parlaments gesammelt sowie chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben. Seine Festnahme inmitten des Wahlkampfes zur EU-Wahl schlug hohe Wellen. Unter anderem wurde Krahs Büro in Brüssel durchsucht.

Krah kündigte seinem Mitarbeiter, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt. Die AfD verbot ihrem Spitzenkandidaten weitere Wahlkampfauftritte. Nach seinem erneuten Einzug ins EU-Parlament wurde er aus der Fraktion ausgeschlossen. Bei der Bundestagswahl im Februar zog Krah dennoch über ein AfD-Direktmandat in Sachsen in den Bundestag ein.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sieht nach eigenen Angaben nun "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte", die es nach kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen ließen, dass im Falle von Krah "eine verfolgbare Straftat vorliegt". Es werde geprüft, ob ausreichender Anlass zur Erhebung einer Anklage bestehe oder das Verfahren einzustellen sei.

Der "Spiegel" berichtete unter Verweis auf die Ermittlungsakte, der AfD-Politiker habe allein zwischen April 2019 und Dezember 2022 mehr als 50.000 Euro von Firmen aus dem Umfeld des mutmaßlichen Agenten G. erhalten. Er sei laufend mit Geld versorgt worden, wobei die Zahlungen mit Scheinrechnungen für Rechtsdienstleistungen getarnt worden seien.

"Die Vorwürfe sind absurd und politisch motiviert", erklärte Krah im Kurznachrichtendienst X. "Hier geht es allein um Rufschädigung." Er habe lediglich als Rechtsanwalt Rechnungen an Mandanten gestellt.

S.Ross--TNT

Empfohlen

Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben Kongressabgeordnete der Demokraten weitere Fotos aus dessen Nachlass veröffentlicht. Die 68 am Donnerstag ohne nähere Angaben veröffentlichten Fotos zeigen unter anderem Reisepässe und Ausweisdokumente von Frauen aus verschiedenen Ländern sowie Epstein mit mehreren Prominenten, darunter der US-Gelehrte Noam Chomsky, Regisseur Woody Allen und der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon.

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Textgröße ändern: