The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

US-Schauspieler Richard Gere bezeichnet Trump als "Irren"

Der Hollywoodstar Richard Gere hat US-Präsident Donald Trump als "Irren" bezeichnet. "Wir leben im dunkelsten Moment, den ich auf diesem Planeten je erlebt habe", sagte der 76-Jährige am Dienstag bei einer Preisverleihung in Oslo. "Am ersten Tag hat dieser Typ fast alles demontiert, was an der US-Regierung und am US-Volk gut war", fügte Gere vor hunderten Zuhörern an.

71-jährige Frau in Schleswig-Holstein getötet - 32-Jähriger festgenommen

In der Stadt Schleswig in Schleswig-Holstein ist eine 71-Jährige getötet worden. Die Frau wurde am frühen Dienstagnachmittag leblos in ihrem Haus gefunden, wie die Polizei in Flensburg mitteilte.

14-Jähriger stirbt in Nordrhein-Westfalen nach Unfall mit E-Scooter

Ein 14-Jähriger ist in Nordrhein-Westfalen nach einem Unfall mit einem E-Scooter gestorben. Der Jugendliche erlag seinen Verletzungen, wie die Polizei in Mönchengladbach am Dienstag mitteilte. Demnach war er am 25. Mai bei einem Unfall gestürzt und hatte sich lebensgefährlich verletzt.

Urteil: Zwei Polizeiführer nach Vertuschung von Polizeigewalt aus Dienst entfernt

Zwei Polizeibeamte aus Essen sind wegen der Vertuschung einer von einem Kollegen begangenen Körperverletzung aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängte damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme, wie es am Dienstag mitteilte. Die beiden Beamten waren bereits 2023 vom Landgericht Duisburg wegen Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Textgröße ändern: