The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Venezuelas Staatschef Maduro plädiert vor US-Gericht auf nicht schuldig

Der von den USA entmachtete und inhaftierte Staatschef Venezuelas, Nicolás Maduro, hat bei einem ersten Gerichtstermin in New York die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen. "Ich bin unschuldig, ich bin nicht schuldig", sagte der unter anderem wegen "Verschwörung zum Drogenterrorismus" angeklagte 63-Jährige am Montag nach Angaben von US-Medien.

Mann nach Einschlagen von Fenstern an Wohnsitz von US-Vizepräsident Vance festgenommen

Nach dem Einschlagen der Fensterscheiben des Privatwohnsitzes von US-Vizepräsident JD Vance in Cincinnati im US-Bundesstaat Ohio ist ein Verdächtiger festgenommen worden. "Ein Verrückter hat versucht, bei uns einzubrechen, indem er die Fenster mit einem Hammer eingeschlagen hat", erklärte Vance am Montag im Onlinedienst X. Er und seine Familie seien zum Zeitpunkt der Tat "nicht zu Hause" gewesen, fügte Vance hinzu.

Tödlicher Streit in Arbeiterunterkunft in Bayern: 38-Jähriger in Untersuchungshaft

Bei einem Streit in einer Arbeiterunterkunft in Bayern ist ein 52-jähriger Mann getötet worden. Ein 38-Jähriger verletzte den 52-Jährigen am Neujahrstag am Kopf und im Gesicht, wie die Polizei in Augsburg am Montag mitteilte. Der 52-Jährige starb noch vor Ort an seinen Verletzungen. Die Polizei nahm den 38-Jährigen an der Unterkunft in Aichach fest.

Femizid vor Augen gemeinsamer Kinder: Lebenslange Haft für Mann in Berlin

Wegen einer tödlichen Küchenmesserattacke auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in Anwesenheit der vier gemeinsamen Kinder ist Mann in Berlin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der Bundeshauptstadt ging nach Angaben einer Sprecherin in seiner Begründung am Montag von einem Mord aus niedrigen Beweggründen aus und sprach von einem Femizid. Der 45-Jährige handelte demnach aus Wut darüber, dass seine Ehefrau seinen Wünschen nicht uneingeschränkt folgen wollte.

Textgröße ändern: