The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Airbnb erweitert Angebot unter steigendem Druck um Hotels und Autovermietungen

Die Plattform Airbnb erweitert unter dem Druck strengerer lokaler Vorschriften für Kurzzeitvermietungen ihr Angebot. Künftig wolle Airbnb neben Privatunterkünften auch Boutique-Hotels, Autovermietungen und Lebensmittellieferungen anbieten, gab das Unternehmen mit Sitz in San Francisco am Mittwoch bekannt. Mit dem Schritt hofft Airbnb, konkurrierenden Reiseportalen wie Booking.com oder Expedia Kunden abzuwerben.

Millionengewinne mit Fakeshops in Internet: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen

Wegen mutmaßlicher Millionengewinne über sogenannte Fakeshops im Internet haben Polizei und Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen ein Wohnhaus und einen Friseurbetrieb durchsucht. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 37-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft Köln am Mittwoch mitteilten. Ihm werden Warenbetrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgeworfen. Bei den Durchsuchungen in Köln und Rösrath wurden Beweismittel sowie Geld und weitere Wertsachen beschlagnahmt.

Dritter Verdächtiger nach tödlichem Raubüberfall auf 93-Jährigen in Köln gefasst

Nach einem tödlichen Raubüberfall auf einen 93-Jährigen in Köln haben Ermittler einen dritten Tatverdächtigen festgenommen. Der 36-Jährige wurde in Salzburg in Österreich gefasst, wie die Polizei Köln am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft beantragte seine Auslieferung.

Gericht: Verfassungsschutz darf Verein Jüdische Stimme vorläufig als extremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost vorläufig als "gesichert extremistisch" einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Vereins ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sieht demnach hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verein gegen den Staat Israel hetzt und "völkerverständigungswidrige Bestrebungen" verfolgt.

Textgröße ändern: