The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Bericht: Guatemala billigt US-Militäreinsätze gegen Drogenbanden

Nach Ecuador hat offenbar auch Guatemala US-Militäreinsätze gegen Drogenbanden im eigenen Land gebilligt. Die "New York Times" berichtete am Donnerstag, das mittelamerikanische Land habe gemeinsamen Angriffen mit US-Streitkräften zugestimmt. Sie sollten ab Juni beginnen, berichtete das Blatt unter Berufung auf mehrere Quellen.

Unicef prangert Frankreichs Umgang mit Kindesmissbrauch an

Das Kinderhilfswerk Unicef hat Frankreich für seinen Umgang mit Kindesmissbrauch scharf kritisiert. Die jüngsten Verdachtsfälle in der Nachmittagsbetreuung von Vor- und Grundschulkindern zeugten von "strukturellen Mängeln, wie etwa fehlender Koordination und mangelnden Absprachen zwischen den Behörden", sagte die Vorsitzende von Unicef Frankreich, Adeline Hazan, am Donnerstag in Paris.

Ärger über Kontrolle als Motiv: Mordanklage nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter

Rund vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der 26-jährige Verdächtige wegen Mordes angeklagt worden. Es sei von einer Tat aus niedrigen Beweggründen auszugehen, erklärte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Donnerstag. Der schwarzfahrende Beschuldigte hatte dem dem Zugbegleiter laut Anklage im Februar bei einer Fahrkartenkontrolle mehrere wuchtige Schläge versetzt. Die Tat sorgte für Entsetzen.

43 Jahre nach Tötung von Sexarbeiter in Hamburg: 61-Jähriger wegen Mordes verurteilt

Mehr als 43 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines transsexuellen Prostituierten in Hamburg hat das Landgericht einen heute 61-Jährigen zu sechs Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde des Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Mann im Januar 1983 in dessen Wohnwagen erschossen hatte.

Textgröße ändern: