The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Festnahme von 39-Jähriger in Hessen nach Fund von Leiche

Nach dem Fund einer Leiche im hessischen Heusenstamm haben die Ermittler eine 39-jährige Tatverdächtige festgenommen. Bundespolizisten trafen die Frau am frühen Freitagmorgen an, als sie den Grenzübergang in Schwedt/Oder Richtung Polen überqueren wollte, wie die Polizei in Offenbach und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mitteilten. Die Beamten nahmen die 39-Jährige vorläufig fest. Sie soll nun einer Haftrichterin vorgeführt werden.

Ex-US-Präsident Bill Clinton sagt über Beziehung zu Epstein aus

Der frühere US-Präsident Bill Clinton ist erstmals von Kongressabgeordneten zu seiner Verbindung zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein angehört worden. Es gebe "viele Fragen" an den ehemaligen Präsidenten, sagte am Freitag der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses, der Republikaner James Comer. Die Demokraten im Ausschuss kritisierten, es werde der "falsche Präsident" befragt.

Lange Haftstrafen für Mord in Hamburger Park: 100 Mal auf Opfer eingestochen

Wegen der Tötung eines 18-Jährigen im Hamburger Stadtpark sind zwei Beschuldigte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt verhängte gegen die beiden Angeklagten am Freitag wegen gemeinschaftlichen Mordes Jugendstrafen von neuneinhalb beziehungsweise zwölf Jahren. Das Urteil wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Entlassung von früherer JA-Funktionärin aus Rechtspflegeausbildung rechtens

Die Entlassung einer Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung ist einer Gerichtsentscheidung zufolge vorerst rechtens. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies ihren Eilantrag gegen die Rücknahme ihrer Ernennung zur Rechtspflegeranwärterin zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Frau habe ihre Ernennung "durch eine arglistige Täuschung" über ihre zeitweilige Führungsposition in der Jungen Alternative (JA) Hessen erlangt, hieß es.

Textgröße ändern: