The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Amokfahrt in Leipzig: Beschuldigter in Psychiatrie eingewiesen

Nach der tödlichen Amokfahrt in Leipzig ist der Beschuldigte in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig gehe davon aus, dass der 33-Jährige die Tat "im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat", wie die Staatsanwaltschaft Leipzig am Dienstag mitteilte. Gegen den Mann wurde Unterbringungsbefehl wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in vier Fällen sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erlassen.

Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger vorerst in Psychiatrie

Nach der tödlichen Amokfahrt in Leipzig ist der Beschuldigte in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Ein Ermittlungsrichter ordnete die einstweilige Unterbringung des 33-Jährigen in der Psychiatrie an, wie die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Stadt am Dienstag mitteilte. Es seien "dringende Gründe" dafür vorhanden, dass der Beschuldigte die Tat mit zwei Toten und zahlreichen Verletzten "im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat".

Toter und Verletzter bei Schusswechsel in Nienburg - keine Gefahr für Bevölkerung

Bei einem Schusswechsel auf offener Straße ist am Dienstag im niedersächsischen Nienburg ein Mensch tödlich getroffen worden. Ein weiterer Mensch sei schwerverletzt mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht worden, teilte die örtliche Polizei mit. Auslöser war mutmaßlich ein Streit, eine Gefahr für die Bevölkerung bestand den Angaben zufolge nicht.

Lebenslange Haft für 82-Jährigen wegen Mordes und Totschlags an Familie in Hessen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 82-Jährigen wegen Mordes und Totschlags an seiner Familie zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im März 2025 zunächst seine Ehefrau in Oberursel erstickt hatte. Grund dafür war, dass er seinen Sohn von dem Erbe profitieren lassen wollte.

Textgröße ändern: