The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Berliner CSD-Verein warnt nach Anschlag vor Spaltung und Hass gegen Muslime

Der Berliner CSD-Verein hat nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in der Bundeshauptstadt vor einer Instrumentalisierung der Tat gegen Muslime gewarnt. "Wir benennen islamistischen Terror klar und ohne Relativierung", erklärte der Vorstand am Montag. Zugleich stelle man sich "jedem Versuch entgegen", die Tat für Hass gegen Muslime und Menschen bestimmter Herkunft zu "instrumentalisieren".

CSD-Anschlag: Berliner Justiz verteidigt Aufhebung von Haftbefehl

Die Berliner Justiz hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Attentäter vom Berliner Christopher Street Day (CSD) nach dessen Verurteilung im Mai verteidigt. Da das Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet habe und die Untersuchungshaft anzurechnen sei, sei dies nicht ungewöhnlich, teilte eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts am Montag mit.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze fordert nach CSD-Anschlag härtere Konsequenzen

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) hat Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) schärfere Konsequenzen im Umgang mit radikalisierten Menschen gefordert. Es reiche nicht mehr, wenn Behörden oder Verantwortliche im Nachhinein erklärten, sie hätten von einer Radikalisierung "so ein bisschen mitbekommen, aber so richtig auch nicht", sagte Schulze am Montag im Deutschlandfunk.

Millionen Glimmstengel und 40 Tonnen Tabak: Zoll stürmt illegale Zigarettenfabrik

Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen haben Zollfahnder in einem ehemaligen Gewerbeobjekt in Sachsen-Anhalt eine illegale Zigarettenfabrik gestürmt. Sie beschlagnahmten in Haldensleben unter anderem rund acht Millionen unversteuerte Zigaretten sowie 40 Tonnen Tabak, wie das Zollfahndungsamt im niedersächsischen Hannover am Montag mitteilte. Die kriminellen Betreiber tarnten die Anlage in einem Hallenkomplex auf einem früheren Fabrikgelände demnach aufwändig.

Textgröße ändern: