The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike kann wieder gehen

Die US-Todeskandidatin Christa Pike kann gut eine Woche nach ihrer fehlgeschlagenen Hinrichtung wieder gehen. Sie sei auf den Beinen und laufe in ihrem Krankenhauszimmer herum, sagte ihr Anwalt Stephen Ferrell am Donnerstag der BBC unter Berufung auf Kollegen, die mit Pike Kontakt hatten. Sie sei aber noch "etwas benommen" und vergesse gelegentlich, wohin sie eigentlich wolle.

Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen Stromsaboteur Daniel V. einen neuen Haftbefehl erwirkt. Dieser ersetzt die alten Haftbefehle von Amtsgerichten, wie eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Donnerstag sagte. V. wurde dazu dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt.

Bayern: Zwei Verletzte durch Schüsse in Berngau - Menschen sollen in Häusern bleiben

Im bayerischen Berngau sind am Donnerstag zwei Menschen durch Schüsse verletzt worden. Wie die Polizei in Regensburg mitteilte, fielen mehrere Schüsse. Die Beamten riefen die Einwohner auf, unbedingt in ihren Häusern zu bleiben. Die Polizei sei im Großeinsatz und prüfe die Lage.

Baden-Württemberg: Polizei erschießt 27-Jährigen an Tuttlinger Rathaus

Im baden-württembergischen Tuttlingen haben Polizisten am Donnerstag einen 27-Jährigen erschossen, der mit einer Waffe auf die Beamten am Rathaus der Stadt losging. Wie eine Sprecherin des Landeskriminalamts mitteilte, schoss der Mann auf die Beamten, bevor diese ihn durch ihren Schusswaffengebrauch tödlich verletzten. Eine Reanimation des Manns sei erfolglos gewesen.

Textgröße ändern: