The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Tödlicher Ausbruch akuter Atemwegserkrankungen auf Atlantik-Kreuzfahrt

Auf einem Kreuzfahrtschiff im Atlantischen Ozean ist es zu einem tödlichen Ausbruch akuter Atemwegserkrankungen gekommen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom Sonntag starben mindestens drei Menschen, ein weiterer befinde sich auf der Intensivstation eines Krankenhauses in Südafrika. Insgesamt seien nach derzeitigem Kenntnisstand sechs Menschen erkrankt. Einer der drei Verstorbenen wurde laut WHO positiv auf das Hantavirus getestet, bei fünf anderen handele es sich um Verdachtsfälle.

Rattengift in Hipp-Babykost: Vernehmung von 39-jährigem Tatverdächtigem

Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung mit Rattengift in Babynahrung des deutschen Herstellers Hipp ist ein Verdächtiger festgenommen worden. Der am Samstag im Bundesland Salzburg gefasste 39-Jährige wurde am Sonntag weiter vernommen, wie eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Burgenland der Nachrichtenagentur AFP sagte. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Untersuchungshaft beantragt. Nähere Angaben zur Identität des Mannes machte die Polizeisprecherin nicht.

Kopf steckt in Toilettensitz fest - Feuerwehr befreit Dreijährige

Die Freiwillige Feuerwehr im nordrhein-westfälischen Rheurdt hat einem dreijährigen Mädchen in einer misslichen Lage helfen können. Das Kind hatte sich am Samstag einen Toilettensitz aus Kunststoff über den Kopf gestülpt, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Unglücklicherweise ließ sich der Sitz - auch mit Unterstützung der Angehörigen - nicht mehr entfernen, so dass die Feuerwehr verständigt wurde.

Verhängnisvolle Fahrt in Gelsenkirchen: Zwei Unfälle in zehn Minuten

Zwei Verkehrsunfälle innerhalb von zehn Minuten - dies ist die Bilanz eines 44-jährigen Autofahrers in Gelsenkirchen. Der Mann fuhr nach Polizeiangaben am Samstagnachmittag zunächst einen 58-Jährigen an, der die Straße überqueren wollte. Der Fußgänger wurde leicht verletzt und nahm das Angebot des Fahrers an, ihn auf dem Beifahrersitz zum nächsten Krankenhaus zu fahren.

Textgröße ändern: