The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Gipfel zu Drogen und Sicherheit: Trump empfängt Vertreter aus Lateinamerika

US-Präsident Donald Trump empfängt am Samstag Vertreter verbündeter lateinamerikanischer Staaten zu einem Gipfeltreffen. Hauptthemen der Zusammenkunft in Miami im Bundesstaat Florida sind der Kampf gegen den Drogenhandel sowie Sicherheitsfragen. Trump will dabei eine neue Initiative namens "The Shield of the Americas" (etwa: Schild Amerikas) ins Leben rufen.

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

Textgröße ändern: