The National Times - Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch


Verfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr öffentlich rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

"Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar", teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Im aktuellen Rechtsstreit traf das Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung. Der Verfassungsschutz gab in dem Verfahren am Donnerstag eine Stillhaltezusage ab. Demnach wird er die AfD bis zur anstehenden Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem und damit auch die Beobachtung als eine solche Bestrebung wird vorläufig ausgesetzt.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".

A.Little--TNT

Empfohlen

Falsche Polizisten bringen Mann in Hessen um mehr als hunderttausend Euro

Als Polizeibeamte getarnte Betrüger haben einen Mann aus Hessen um mehr als hunderttausend Euro gebracht. Ein Mann rief am Freitag bei dem Geschädigten an und gab an, Kriminalpolizist zu sein, wie die Polizei am Montag in Offenbach mitteilten. Er berichtete von einer angeblichen Diebesbande, die geschnappt und bei der ein Zettel mit der Adresse des Manns aus Seligenstadt gefunden worden sei.

30-Jähriger in Niedersachsen auf offener Straße getötet

Bei einem Streit auf offener Straße ist in Uelzen ein 30-Jähriger getötet worden. Der Mann und der 26-jährige mutmaßliche Täter gerieten am Sonntagabend in der niedersächsischen Stadt in Streit, wie die Polizei am Montag mitteilte. Dabei kam es den Angaben zufolge zu einem Gerangel mit einer Schneeschaufel. Schließlich stach der 26-Jährige dem 30-Jährigen mit einem Messer in den Rücken.

Keine flächendeckenden Auswirkungen durch Glatteis am Montag: Wenige Unfälle

In weiten Teilen Deutschlands auftretendes Glatteis hat am Montag zunächst nicht zu flächendeckenden Beeinträchtigungen geführt. Im Auto-, Bahn- und Flugverkehr kam es zu Einschränkungen, aber nicht zu einem Stillstand. So wurden am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main mehrere Dutzend Flüge annulliert.

Gericht in Hongkong hört Plädoyers zum Strafmaß für Demokratie-Aktivist Jimmy Lai

Ein Gericht in Hongkong hat am Montag mit der Anhörung der Plädoyers zum Strafmaß gegen den Demokratie-Aktivisten und Medienunternehmer Jimmy Lai begonnen. Die Dauer der Verhandlungen ist auf vier Tage angesetzt, ein Termin für die Strafmaßverkündung steht noch nicht fest. Lai, der wegen Verstößen gegen das sogenannte Sicherheitsgesetz verurteilt worden war, droht eine lebenslange Haftstrafe.

Textgröße ändern: