The National Times - Bewährungsstrafen für Blatter und Platini wegen dubioser Millionenzahlung gefordert

Bewährungsstrafen für Blatter und Platini wegen dubioser Millionenzahlung gefordert


Bewährungsstrafen für Blatter und Platini wegen dubioser Millionenzahlung gefordert
Bewährungsstrafen für Blatter und Platini wegen dubioser Millionenzahlung gefordert / Foto: © AFP

Wegen dubioser Geldzahlungen sollen Ex-Fifa-Präsident Sepp Blatter und Ex-Uefa-Chef Michel Platini nach dem Willen der Schweizer Staatsanwaltschaft zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Für beide frühere Fußballfunktionäre forderte die Anklage am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung wegen Betrugs. Das Urteil gegen den 86-jährigen Schweizer Blatter und den 66-jährigen Franzosen Platini wird am 8. Juli erwartet.

Textgröße ändern:

Dem Prozess waren sechsjährige Ermittlungen vorausgegangen. Unumstritten ist, dass Platini zwischen 1998 und 2002 einen Beratervertrag mit Blatter während dessen erster Amtszeit als Fifa-Präsident hatte. 1999 unterzeichneten die beiden einen Vertrag, der für Platini eine jährliche Bezahlung von 300.000 Schweizer Franken vorsah, die vollständig von der Fifa bezahlt wurden. Uefa-Chef wurde Platini erst einige Jahre später.

Laut Staatsanwaltschaft machte Platini aber im Januar 2011, also "mehr als acht Jahre nach dem Ende seiner Beratertätigkeit", einen Außenstand von rund zwei Millionen Euro gegenüber der Fifa geltend. Die Auszahlung dieser Summe durch die Fifa sei "ohne Grundlage" erfolgt, hatte die Anklage zum Prozessauftakt erklärt.

Blatter und Platini versichern dagegen, sie hätten von Anfang an ein Jahresgehalt für den früheren französischen Fußball-Nationalspieler in Höhe von einer Million Franken vereinbart - allerdings mündlich und ohne Zeugen. Die Finanzlage der Fifa habe aber keine direkte Auszahlung dieser Summe an Platini erlaubt.

Blatter hatte 2015 wegen diverser Skandale als Fifa-Präsident zurücktreten müssen. Von seinem Verband wurde er für mehrere Jahre gesperrt.

Platini, der als einer der besten Fußballspieler aller Zeiten gilt, war von 2007 bis 2015 Uefa-Chef und hatte Blatter als Fifa-Präsident beerben wollen. Aber auch er wurde wegen der dubiosen Zahlung von der Fifa für Tätigkeiten im Fußball für acht Jahre gesperrt, der Internationale Sportgerichtshof (CAS) verringerte die Strafe schließlich auf vier Jahre.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können

Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig

In einem wegweisenden Urteil hat das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht der USA den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen US-Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und der Berücksichtigung ethnischer Kriterien beim Zuschnitt von Wahlkreisen Grenzen gesetzt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten, mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen.

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

Textgröße ändern: