The National Times - Bewährungsstrafen für Blatter und Platini wegen dubioser Millionenzahlung gefordert

Bewährungsstrafen für Blatter und Platini wegen dubioser Millionenzahlung gefordert


Bewährungsstrafen für Blatter und Platini wegen dubioser Millionenzahlung gefordert
Bewährungsstrafen für Blatter und Platini wegen dubioser Millionenzahlung gefordert / Foto: © AFP

Wegen dubioser Geldzahlungen sollen Ex-Fifa-Präsident Sepp Blatter und Ex-Uefa-Chef Michel Platini nach dem Willen der Schweizer Staatsanwaltschaft zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Für beide frühere Fußballfunktionäre forderte die Anklage am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung wegen Betrugs. Das Urteil gegen den 86-jährigen Schweizer Blatter und den 66-jährigen Franzosen Platini wird am 8. Juli erwartet.

Textgröße ändern:

Dem Prozess waren sechsjährige Ermittlungen vorausgegangen. Unumstritten ist, dass Platini zwischen 1998 und 2002 einen Beratervertrag mit Blatter während dessen erster Amtszeit als Fifa-Präsident hatte. 1999 unterzeichneten die beiden einen Vertrag, der für Platini eine jährliche Bezahlung von 300.000 Schweizer Franken vorsah, die vollständig von der Fifa bezahlt wurden. Uefa-Chef wurde Platini erst einige Jahre später.

Laut Staatsanwaltschaft machte Platini aber im Januar 2011, also "mehr als acht Jahre nach dem Ende seiner Beratertätigkeit", einen Außenstand von rund zwei Millionen Euro gegenüber der Fifa geltend. Die Auszahlung dieser Summe durch die Fifa sei "ohne Grundlage" erfolgt, hatte die Anklage zum Prozessauftakt erklärt.

Blatter und Platini versichern dagegen, sie hätten von Anfang an ein Jahresgehalt für den früheren französischen Fußball-Nationalspieler in Höhe von einer Million Franken vereinbart - allerdings mündlich und ohne Zeugen. Die Finanzlage der Fifa habe aber keine direkte Auszahlung dieser Summe an Platini erlaubt.

Blatter hatte 2015 wegen diverser Skandale als Fifa-Präsident zurücktreten müssen. Von seinem Verband wurde er für mehrere Jahre gesperrt.

Platini, der als einer der besten Fußballspieler aller Zeiten gilt, war von 2007 bis 2015 Uefa-Chef und hatte Blatter als Fifa-Präsident beerben wollen. Aber auch er wurde wegen der dubiosen Zahlung von der Fifa für Tätigkeiten im Fußball für acht Jahre gesperrt, der Internationale Sportgerichtshof (CAS) verringerte die Strafe schließlich auf vier Jahre.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Antisemitischer Anschlag mit sieben Toten in München von 1970 aufgeklärt

56 Jahre nach einem Brandanschlag auf ein jüdisches Altersheim in München mit sieben Toten im Jahr 1970 ist der mutmaßliche Täter identifiziert. Es handelt sich um einen bereits 2020 gestorbenen Mann aus dem rechten Milieu, wie die Generalstaatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt am Donnerstag mitteilte. Neue Ermittlungsergebnisse sprächen "deutlich für eine Täterschaft" - auch wenn der Fall wegen seines Tods nicht abschließend geklärt werden könne.

Schwere Unwetter in mehreren Bundesländern - Frau von Baum erschlagen

Mehrere Bundesländer sind am Mittwochabend von schweren Unwettern getroffen worden, bei denen mindestens ein Mensch starb und weitere Menschen verletzt wurden. Bei dem Todesopfer handele es sich um eine 58-jährige Frau, die gemeinsam mit einer weiteren Spaziergängerin bei einer überdachten Sitzgruppe Schutz vor dem Unwetter gesucht habe, teilte das Polizeipräsidium im rheinland-pfälzischen Koblenz am Donnerstagmorgen mit.

Schweres Unwetter in Rheinland-Pfalz - Eine Frau von Baum erschlagen

Rheinland-Pfalz ist am Mittwochabend von einem schweren Unwetter heimgesucht worden, bei dem mindestens ein Mensch ums Leben kam. Bei dem Todesopfer handele es sich um eine 58-jährige Frau, die gemeinsam mit einer weiteren Spaziergängerin bei einer überdachten Sitzgruppe Schutz vor dem Unwetter gesucht habe und trotzdem von einem Baum erschlagen worden sei, teilte das Polizeipräsidium Koblenz am Donnerstagmorgen mit.

DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich

Ein Mann, der sich vor seiner geplanten Flucht aus der DDR selbst anzeigte und weitere Namen nannte, kann trotzdem rehabilitiert werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied, verstieß der ehemalige DDR-Bürger nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Denn er habe lediglich versucht, sich vor der ihm drohenden Verfolgung zu schützen. (Az. 8 C 8.25)

Textgröße ändern: