The National Times - Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn

Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn


Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn
Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer in Rheinland-Pfalz gesamten Lohn / Foto: © AFP/Archiv

Ein Gartenbauer aus Rheinland-Pfalz, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, muss im Fall eines Widerrufs auch nach erbrachter Arbeit auf seinen kompletten Lohn verzichten. Wegen der unterlassenen Belehrung kann er auch keinen Wertersatz verlangen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage des Handwerkers auf Zahlung des kompletten Lohns ab. (Az.: 8 O 214/24)

Textgröße ändern:

Im April 2024 hatte der Besitzer eines Gartens dem Gartenbauer den Auftrag für umfangreiche Arbeiten auf dem verwilderten Gelände gegeben. Die anschließende Rechnung betrug 19.000 Euro. Zwischen den beiden kam es zum Streit über den vereinbarten Stundensatz und die Frage, ob die erstellte Rechnung prüffähig ist. Der Gartenbesitz verweigerte die Zahlung und widerrief den Vertrag im September.

Dies erfolgte zu Recht, wie nun das Gericht entschied. Der Besitzer ist demnach als Verbraucher anzusehen. Aus diesem Grund steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Diese 14-tägige Frist beginnt grundsätzlich nach Vertragsabschluss. Informiert ein Handwerker einen Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht, gilt eine Höchstfrist von einem Jahr und 14 Tagen für den Widerruf. Diese Frist wurde in diesem Fall eingehalten.

Der Anspruch des Gartenbauers auf seinen Lohn entfiel komplett. Das europäische Verbraucherschutzrecht verlangt bei einer unterlassenen Widerrufsbelehrung eine Strafe von Unternehmern, um sie zur ordnungsgemäßen Belehrung anzuhalten.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Antisemitischer Anschlag in Sydney: Tatverdächtige und einige Todesopfer identifiziert

Nach dem tödlichen Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney hat die australische Polizei die beiden Tatverdächtigen identifiziert. Es handele sich um einen 50 Jahre alten Vater und seinen 24 Jahre alten Sohn, teilte die Polizei im Bundesstaat New South Wales am Montag mit. Bei dem Anschlag am Samstag waren 15 Menschen getötet worden, darunter ein Rabbiner, ein Holocaust-Überlebender und ein französischer Football-Spieler. Dutzende weitere wurden verletzt.

Verurteilungen in Deutschland: Mehr Verkehrsdelikte - weniger Cannabisfälle

Im vergangenen Jahr sind rund 632.100 Menschen von deutschen Gerichten wegen Gesetzesverstößen rechtskräftig verurteilt worden. Das waren etwa 24.800 oder vier Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Während mehr Verkehrsdelikte geahndet wurden, landeten aufgrund einer Gesetzesänderung weniger Cannabisfälle vor Gericht.

50-jähriger Vater und 24-jähriger Sohn haben Anschlag in Sydney verübt

Nach dem Anschlag auf eine jüdische Feier am berühmten Bondi Beach in Sydney hat die australische Polizei die beiden Tatverdächtigen identifiziert. Es handele sich um einen 50 Jahre alten Vater und seinen 24 Jahre alten Sohn, teilte die Polizei im Bundesstaat New South Wales am Montag mit. Der Vater wurde von Polizisten erschossen, der Sohn liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney getötet

Zwei Angreifer haben bei einem Anschlag auf ein jüdisches Fest am berühmten Bondi Beach im australischen Sydney 15 Menschen getötet. Mindestens 40 Menschen seien bei dem Schusswaffenangriff am Sonntag zudem verletzt worden, teilte die Polizei am Montagmorgen (Ortszeit) mit. Nach Angaben der Ermittler handelt es sich bei den mutmaßlichen Angreifern um einem 50-Jährigen und seinen Sohn. Einer der Täter wurde demnach erschossen. Die australischen Behörden stuften die Tat als antisemitischen "Terrorangriff" ein. Auch international löste der Anschlag Entsetzen aus.

Textgröße ändern: