The National Times - Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt

Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt


Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt
Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt / Foto: © AFP/Archiv

Der Zugriff auf zwei deutschsprachige Pornoseiten bleibt nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vorläufig gesperrt. Die Eilanträge des Betreibers wurden zurückgewiesen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Bei dem Betreiber handelt es sich um eine Firma mit Sitz in Zypern.

Textgröße ändern:

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen wurde schon 2020 auf die Internetseiten aufmerksam, wie das Gericht ausführte. Es handelt sich um Videosharingplattformen, auf denen pornografische Inhalte uneingeschränkt und kostenlos abrufbar waren. Die Landesmedienanstalt verbot das Angebot, solange keine geschlossene Nutzergruppe eingerichtet werde. So solle sichergestellt werden, dass nur Erwachsene die Pornos sehen können.

Eilanträge vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster dagegen scheiterten im September 2022. Der Anbieter hielt sich aber nicht daran, wie das Berliner Gericht mitteilte. Weder sei die Verbreitung der Inhalte eingestellt noch eine geschlossene Benutzergruppe errichtet worden. Ein Zwangsgeld habe keinen Erfolg gehabt.

Darum seien die Landesmedienanstalten gemeinsam gegen sogenannte Accessprovider vorgegangen, also Anbieter von Internetzugängen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg habe im April 2024 gegenüber einem Accessprovider aus Berlin angeordnet, den Abruf der Internetseiten aus Deutschland zu sperren. Dagegen erhob der Anbieter Klagen und stellte Eilanträge, die aber nun keinen Erfolg hatten.

Die Sperrungen hätten gar nicht erst angeordnet werden müssen, wenn sich der Anbieter rechtstreu verhalten hätte, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Trotz des Verbots würden die pornografischen Inhalte weiter uneingeschränkt verbreitet. Geltendes Recht werde beharrlich missachtet - das sei hier besonders verwerflich, weil es um den Kinder- und Jugendschutz gehe. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Richterin hebt Haftbefehl gegen Boliviens Ex-Präsidenten Morales auf

Im Verfahren um Vorwürfe zu Menschenhandel gegen Boliviens Ex-Präsidenten Evo Morales hat ein Gericht die Einstellung angeordnet. Richterin Lilian Moreno setzte am Mittwoch (Ortszeit) den Haftbefehl gegen Morales außer Kraft und ordnete die Einstellung aller "Verfahrungs- und Ermittlungshandlungen" an, wie die Anwälte des Ex-Präsidenten erklärten. Morales wird vorgeworfen, während seiner Amtszeit (2006 bis 2019) eine Beziehung zu einer 15-Jährigen gehabt zu haben.

Weinstein-Prozess: Klägerin Haley erneuert Vorwurf der Vergewaltigung

Im neu aufgelegten Prozess gegen den früheren US-Filmproduzenten Harvey Weinstein hat eine der Klägerinnen ihren Vergewaltigungsvorwurf bekräftigt. Die ehemalige Produktionsassistentin Miriam "Mimi" Haley berichtete am Mittwoch vor den Geschworenen in New York, wie Weinstein sie im Jahr 2006 zum Oralsex gezwungen habe. "Ich konnte ihm nicht entkommen", sagte die heute 48-Jährige.

Amnesty: Iran unterdrückt Berichterstattung über Explosion in Hafen

Nach der verheerenden Explosion in einem Hafen im Iran hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International der Führung in Teheran vorgeworfen, die Berichterstattung über die Geschehnisse unterdrücken zu wollen. Mithilfe von Strafverfahren gegen Medienschaffende würden die iranischen Behörden gezielt Hintergründe der Explosion vertuschen wollen, kritisierte Amnesty am Mittwoch. Teheran hatte zuvor "Fahrlässigkeit" für das Unglück verantwortlich gemacht, bei dem mindestens 70 Menschen getötet und über 1000 verletzt worden waren.

BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf einem Journalisten den Einblick in Unterlagen über eine frühere Zusammenarbeit mit dem 2020 gestorbenen Comicverleger Rolf Kauka, dem Erfinder von "Fix und Foxi", verwehren. Eine Klage dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch ab. Der BND hatte dem Journalisten, der für "Bild" arbeitet, auf dessen Anfrage hin nur Zugang zu einem Teil der Dokumente gegeben. (Az. 10 A 1.24)

Textgröße ändern: