The National Times - Gegen Unfallfahrer aus Hambühren wird wegen tödlichen Autorennens ermittelt

Gegen Unfallfahrer aus Hambühren wird wegen tödlichen Autorennens ermittelt


Gegen Unfallfahrer aus Hambühren wird wegen tödlichen Autorennens ermittelt
Gegen Unfallfahrer aus Hambühren wird wegen tödlichen Autorennens ermittelt / Foto: © AFP/Archiv

Gegen einen nach rund zweitägiger Flucht gefassten mutmaßlichen Unfallfahrer aus dem niedersächsischen Hambühren wird wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge sowie versuchten Mordes ermittelt. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in Celle mit. Der 30-Jährige, der am Freitag mit seinem Auto auf einer Landstraßenkreuzung einen anderen Wagen gerammt und so eine 13-Jährige getötet hatte, wurde in Untersuchungshaft genommen.

Textgröße ändern:

Demnach soll der Mann sein Auto innerhalb einer Ortschaft absichtlich auf mehr als hundert Stundenkilometer beschleunigt haben, um möglichst schnell zu sein. Dabei kollidierte er mit dem aus einer Nebenstraße kommenden anderen Auto, in dem vier Menschen saßen. Die 13-Jährige starb, die anderen Insassen wurden schwer verletzt. Nach Einschätzung der Ermittler floh der Unfallverursacher anschließend zu Fuß, um seine Straftat zu verschleiern.

Der Verdächtige habe sich durch sein Fahrverhalten "aus eigensüchtigen Gründen" über seine Pflichten gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern hinweggesetzt, erklärten die Ermittlungsbehörden. Durch seine Flucht vom Unfallort habe er zudem "wenigstens billigend in Kauf genommen", dass die Insassen des gerammten Fahrzeugs sterben könnten. Über seinen Anwalt gestand der Beschuldigte demnach, dass Unfallauto gefahren zu sein. Er bestritt aber, den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen zu haben.

Der Beschuldigte hatte nach dem Unfall in der Gemeinde Hambühren sein Auto zurückgelassen und war geflüchtet. Die Polizei fahndete vergeblich nach ihm. Erst in der Nacht zum Montag stellte er sich selbst der Polizei. Laut Behörden stammt er aus Hambühren. Wo er sich verborgen hielt, blieb aber unklar. Den Ermittlern zufolge saß in seinem Auto auch noch ein bislang nicht identifizierter Beifahrer, der nach dem Unfall ebenfalls flüchtete. Gegen den Unbekannten wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

BGH zu Netflix-Geschenkkarten: Kündigung muss auch mit Rest-Guthaben in Kraft treten

Streamingdienste dürfen nicht vorsehen, dass eine Kündigung erst bei komplett aufgebrauchtem Prepaid-Guthaben in Kraft tritt. Sonst werden die Kunden unangemessen benachteiligt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Er gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Streit mit Netflix Recht. (Az. III ZR 152/25)

Tote Frau in Kühltruhe in Bielefeld: Todesursache nach Obduktion noch nicht geklärt

Die genaue Todesursache einer in einer Kühltruhe in einem Wohnhaus in Bielefeld entdeckten toten Frau ist nach wie vor unbekannt. Der am Donnerstag obduzierte Leichnam der getöteten 28-Jährigen weise verschiedene Verletzungen auf, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt mit. Zur sicheren Ermittlung der Todesursache seien aber weitere Untersuchungen nötig.

Streit um Erlös aus gemeinsamer Immobilie mit früherem Manager: Erfolg für Bushido

Im Rechtsstreit um den Versteigerungserlös aus einer einst gemeinsamen erworbenen Immobilie hat der Berliner Rapper Bushido einen Erfolg gegen seinen ehemaligen Manager Arafat A.-C. erreicht. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel wies am Mittwoch eine Berufung A.-C.s zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach steht Bushido eine Summe von 3,8 Millionen Euro zu. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Bandenbetrug mit Büchersammlungen: Mehr als fünf Jahre Haft in Hannover

In einem Prozess wegen bandenmäßigen Millionenbetrugs rund um den Verkauf vermeintlich wertvoller Büchersammlungen ist ein Mann in Hannover zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt verhängte darüber hinaus eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen eine Mitangeklagte wegen des gleichen Vorwurfs, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Bei den Beschuldigten zog das Gericht Taterträge von rund 554.300 Euro beziehungsweise etwa 679.300 Euro ein.

Textgröße ändern: