The National Times - Keine Anwohnerklagen möglich bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot

Keine Anwohnerklagen möglich bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot


Keine Anwohnerklagen möglich bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot
Keine Anwohnerklagen möglich bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot / Foto: © AFP/Archiv

Anwohner in einer Umwelt- oder Lkw-Durchfahrtsverbotszone können nicht gegen Unternehmen vorgehen, die mit ihren Lastern das Verbot verletzen. Ein solcher Unterlassungsanspruch steht den Anwohnern nicht zu, wie am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Das Verbot diene nicht dem Schutz Einzelner, sondern generell einer geringeren Abgasbelastung im gesamten Gebiet.

Textgröße ändern:

In Stuttgart ist seit März 2008 nahezu das gesamte Stadtgebiet eine Umweltzone, die von Autos mit besonders hoher Abgasbelastung nicht befahren werden darf. Seit März 2010 gilt zudem ein Durchfahrverbot für Laster über 3,5 Tonnen. Beides soll helfen, die EU-Abgasgrenzwerte in der Stadtluft einzuhalten.

Die Kläger wohnen in Stuttgart und wenden sich gegen eine Spedition. Diese verstoße mit ihren Lastern mehrmals täglich gegen das Durchfahrtsverbot. Dies führe zu einer erhöhten Feinstaub- und Stickoxidbelastung, die ihre Gesundheit gefährde.

Die Klage blieb durch alle Instanzen ohne Erfolg. "Den Klägern steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu", urteilte in oberster Instanz nun auch der BGH.

Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, das Durchfahrtsverbot sei "für das gesamte Stadtgebiet angeordnet (worden), um allgemein die Luftqualität zu verbessern und der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entgegenzuwirken". Davon seien die Kläger "nur als Teil der Allgemeinheit begünstigt". Ein Schutz von Einzelinteressen sei dagegen nicht das Ziel des Durchfahrverbots.

Schon wegen der Größe der Verbotszone sei auch nicht feststellbar, dass bestimmte Laster für bestimmte Anwohner zu einer Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte führten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können einzelne Anwohner und auch Umweltverbände gegen das jeweilige Land klagen, wenn in Städten die Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickoxide nicht eingehalten werden. Damit können sie aber nur generell schärfere Maßnahmen im jeweiligen Luftreinhalteplan durchsetzen. Die Umwelt- und Lkw-Durchfahrtsverbotszone in Stuttgart sind Maßnahmen des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt

Nur wenige Wochen nach dem Tod der Country-Musik-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem ehemaligen Manager und ihrem Neffen ein Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, beantragte Partons langjähriger Manager Danny Nozell eine einstweilige Verfügung gegen ihren Neffen Bryan Seaver, dem er eine "eskalierende Drohkampagne" vorwarf, um Geld aus den Unternehmen der verstorbenen Sängerin zu erpressen.

Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert

Die in Russland inhaftierte Theaterregisseurin und Kriegsgegnerin Jewgenija Berkowitsch ist nach Angaben ihrer Anwältin im Gefängnis auf 42 Kilogramm abgemagert. "Sie ist wieder in eine Strafzelle gesteckt worden", sagte Ksenia Karpinskaja der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge ist es das dritte Mal, dass die 41-Jährige in Isolationshaft musste.

Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht

Wenige Tage nach ihrem Wahlsieg in Berlin ist die Linkspartei wegen Clan-Kontakten und Antisemitismus-Vorwürfen in die Defensive geraten. In einer Aktuellen Stunde im Bundestag erhoben am Mittwoch Abgeordnete aller anderen Fraktionen schwere Vorwürfe. Union, SPD, Grüne und AfD warfen der Linken eine mangelnde Abgrenzung zu Antisemiten vor und warnten vor einer Unterwanderung durch die Organisierte Kriminalität. Die Linke wertete die Kritik als Manöver, sie nach dem Wahlsieg von der Übernahme der Landesregierung in Berlin abzuhalten.

Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt

Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein ist wegen sexueller Übergriffe auf eine Produktionsassistentin zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das New Yorker Gericht bliebt damit am Mittwoch hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 20 Jahren Haft zurück. Geschworene hatten den heute 74-jährigen Weinstein vor gut einem Jahr schuldig gesprochen, seine Assistentin Miriam Haley im Jahr 2006 missbraucht zu haben. Nun wurde das Strafmaß verkündet.

Textgröße ändern: