The National Times - Bayer muss im Glyphosat-Streit weiter auf Entscheidung von Supreme Court warten

Bayer muss im Glyphosat-Streit weiter auf Entscheidung von Supreme Court warten


Bayer muss im Glyphosat-Streit weiter auf Entscheidung von Supreme Court warten
Bayer muss im Glyphosat-Streit weiter auf Entscheidung von Supreme Court warten / Foto: © AFP/Archiv

Der Chemiekonzern Bayer muss im Streit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup weiter auf eine wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA warten. Der Supreme Court in Washington gab am Montag anders als erwartet nicht bekannt, ob er eine Verurteilung des Konzerns zu 25 Millionen Dollar Schadenersatz wegen einer möglichen krebserregenden Wirkung von Roundup überprüft oder nicht. Die Entscheidung über den Revisionsantrag von Bayer dürfte aber in den nächsten zwei Wochen fallen.

Textgröße ändern:

Der Chemieriese war im vergangenen August im sogenannten Fall Hardeman vor den Supreme Court gezogen. Hintergrund ist die Frage, ob Roundup - ein Produkt des 2018 von Bayer aufgekauften US-Agrarkonzerns Monsanto - krebserregend ist oder nicht.

Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco betätigte im Mai 2021 ein Urteil erster Instanz, das Bayer zu 25 Millionen Dollar (heute knapp 24 Millionen Euro) Schadenersatz an den Rentner Edwin Hardeman verurteilte. Bei Hardeman, der Roundup jahrelang verwendet hatte, war 2015 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert worden. Er macht den Unkrautvernichter für seine Erkrankung verantwortlich. In dem Urteil wurde Monsanto unter anderem vorgeworfen, nicht genügend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt zu haben.

Bayer bestreitet, dass Roundup krebserregend ist. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland sind ebenfalls zu dem Schluss gelangt, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgehe. Die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei.

In dem Revisionsantrag von Bayer vor dem Supreme Court geht es unter anderem um die Frage der Kennzeichungspflicht bei Roundup. Das Unternehmen argumentiert, eine Krebswarnung auf den Produkten wäre "falsch und irreführend" gewesen und werde auch durch das entsprechende Bundesgesetz ausgeschlossen. Einen Rückschlag erlitt Bayer vor einem Monat: Die zuständige Rechtsvertreterin der US-Regierung sprach sich in einer Empfehlung an den Obersten Gerichtshof dafür aus, das Berufungsurteil nicht zur Überprüfung anzunehmen.

Der Roundup-Streit hat zu einer wahren Klagewelle gegen Bayer geführt. Der Konzern hat nach eigenen Angaben bereits 107.000 der etwa 138.000 derzeitigen Klagen durch Vergleiche beigelegt. Für die verbleibenden rund 31.000 Klagen will sich Bayer nach eigenen Angaben "nur sehr selektiv auf Vergleiche einlassen", bis eine Gerichtsentscheidung vorliegt. Der Konzern hat zusätzliche Rücklagen in Höhe von 4,5 Milliarden Dollar gebildet, um auf mögliche künftige Kosten vorbereitet zu sein.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. beginnt einwöchige Spanienreise

Papst Leo XIV. beginnt am Samstag in Madrid eine einwöchige Spanienreise. Das Oberhaupt der katholischen Kirche wird zunächst durch König Felipe VI. und Königin Letizia empfangen, später will er in der spanischen Hauptstadt ein Obdachlosenzentrum besuchen. Am Abend wird er bei einer Gebetswache vor dem Bernabéu-Stadion zu hunderttausenden Gläubigen sprechen. Am Sonntag hält der Papst eine Messe vor dem Rathaus von Madrid.

Brand in Crans-Montana: Weitere Anklage gegen Bar-Inhaberin erhoben

Nach der Brandkatastrophe im Schweizer Skiort Crans-Montana mit 41 Toten hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen die Mitinhaberin der betroffenen Bar erhoben. Jessica Moretti werde nun auch Urkundenfälschung vorgeworfen, teilte ihr Anwalt am Freitagabend nach einer stundenlangen Befragung von Moretti und ihrem Ehemann in Sitten mit. Konkret stehe der Vorwurf der Urkundenfälschung mit einer Rechnung aus dem Jahr 2015 im Zusammenhang, bei der es um den Kauf von Schaumstoffen während der damaligen Umbauarbeiten des Lokals geht.

Wegen Anschlagsplanung in Berlin: Mehrere Jahre Haft für 22-jährigen Syrer

Wegen der mutmaßlichen Planung eines Anschlags in Berlin ist ein 22-jähriger Syrer zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Angeklagten am Freitag unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde aufrecht erhalten.

Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau mit Fleischerbeil in Sachsen

Das Landgericht im sächsischen Chemnitz hat einen 39-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau mit einem Fleischerbeil zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen. Den Kindern des Opfers, die als Nebenkläger auftraten, wurden jeweils 15.000 Euro als Hinterbliebenenrente zugesprochen.

Textgröße ändern: