The National Times - Fast 13 Jahre Haft nach Tötung von Wachmann in Potsdamer Flüchtlingsunterkunft

Fast 13 Jahre Haft nach Tötung von Wachmann in Potsdamer Flüchtlingsunterkunft


Fast 13 Jahre Haft nach Tötung von Wachmann in Potsdamer Flüchtlingsunterkunft
Fast 13 Jahre Haft nach Tötung von Wachmann in Potsdamer Flüchtlingsunterkunft / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um einen getöteten Wachmann in einer Potsdamer Flüchtlingsunterkunft ist der angeklagte Mensch zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Er wurde unter anderem des Totschlags schuldig gesprochen, wie eine Sprecherin des Potsdamer Landgerichts am Mittwoch sagte. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte bezüglich des Totschlags auf Freispruch plädiert.

Textgröße ändern:

Der angeklagte Mensch mit südafrikanischer Staatsbürgerschaft hatte sich selbst als Transfrau bezeichnet, wurde vom Gericht der Sprecherin zufolge zuletzt aber als Mann angesprochen. Grund sei ein psychiatrisches Gutachten, das die weibliche Identität in Zweifel zog.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den 33-jährigen syrischen Wachmann im Mai vergangenen Jahres getötet hatte. Mit diesem soll der Beschuldigte bereits zuvor aneinandergeraten sein, weil er ihn auf das Messerverbot in der Unterkunft hingewiesen hatte.

Als der Angeklagte am 30. Mai in den frühen Morgenstunden in die Unterkunft kam, sei es erneut zu einem hitzigen Wortgefecht gekommen, sagte die Gerichtssprecherin. Anschließend habe der Südafrikaner dem Wachmann in Tötungsabsicht zweimal mit dem Messer in die Brust gestochen und dabei Herz und Zwerchfell des Opfers schwer verletzt.

Der Wachmann wurde von Bewohnern gefunden. Rettungskräfte brachten ihn ins Krankenhaus, wo er notoperiert wurde, wenig später aber starb. Der Angeklagte fuhr nach Überzeugung der Kammer nach der Tat nach Berlin. Er wurde tags darauf in einem Regionalzug festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Zunächst sei der Angeklagte in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen untergebracht gewesen, sagte die Gerichtssprecherin. Nachdem er dort aber auch durch übergriffiges Verhalten aufgefallen war, indem er etwa seine Genitalien entblößte, wurde er in ein Männergefängnis überstellt.

Dem psychiatrischen Gutachten zufolge stehe das Verhalten des Angeklagten während der Untersuchungshaft im Widerspruch zu seiner Transsexualität, sagte die Gerichtssprecherin. Zudem sei es unüblich, dass er diese nicht in der Kindheit oder Jugend, sondern erst während des Asylverfahrens zum Ausdruck gebracht habe. Der Gutachter sei davon ausgegangen, dass die behauptete Transsexualität eher Ausdruck eines Wunschs nach Aufmerksamkeit sowie Kompensation von geringem Selbstwertgefühl sei.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben

In Sachsen ist Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft den Beschuldigten im Alter zwischen 27 und 43 Jahren Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Sie sollen im Irak als Kämpfer, Scharfschützen oder Grenzschützer für verschiedene Verbände der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) tätig gewesen sein.

Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen

Nach der Bergung einer Leiche aus einem See in Berlin vermuten Ermittler ein Verbrechen. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in der Bundeshauptstadt mitteilten. Demnach hatten Bootsfahrer die Leiche am Montag im Tegeler See im Stadtteil Reinickendorf entdeckt.

Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden

Das Rätselraten über mögliche Anschlagspläne an einem auch von den USA genutzten britischen Militärstützpunkt im Südwesten Englands geht weiter: Am Luftwaffenstützpunkt Fairford waren am Dienstag weiter bewaffnete Polizisten im Einsatz, auch ein nahegelegenes Dorf war weiter abgeriegelt. Britische Medien berichteten allerdings, in den in der Nähe des Stützpunkts beschlagnahmten Fahrzeugen sei kein Sprengstoff gefunden worden. Fünf Verdächtige waren bereits am Montag wieder freigelassen worden.

OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz

Die Polizei in den Bundesländern kann laut einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) auch mehrjährige individuelle Messerverbote erlassen. Es gebe keine die Befugnisse der Länder einschränkende Kompetenz des Bundes, entschied das Gericht in einer am Dienstag in Münster verkündeten Entscheidung und hob damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf. Damit war es der Wuppertaler Polizei erlaubt, einem wegen mehrerer Messerdelikte auffällig gewordenen 20-Jährigen für drei Jahre in Wuppertal, Solingen und Remscheid ein Messerverbot aufzuerlegen.

Textgröße ändern: