The National Times - Wertpapiere eingefroren: Klage iranischer Bank gegen Clearstream wird neu verhandelt

Wertpapiere eingefroren: Klage iranischer Bank gegen Clearstream wird neu verhandelt


Wertpapiere eingefroren: Klage iranischer Bank gegen Clearstream wird neu verhandelt
Wertpapiere eingefroren: Klage iranischer Bank gegen Clearstream wird neu verhandelt / Foto: © AFP/Archiv

Der Rechtsstreit zwischen einer iranischen Bank und der deutschen Wertpapiersammelbank wegen des Einfrierens von Wertpapieren wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Dienstag zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Middle East Bank fordert von der Wertpapiersammelbank, der Clearstream Banking AG, Schadenersatz von elf Millionen Euro. (Az. XI ZR 59/23)

Textgröße ändern:

Clearstream ist eine sogenannter Zentralverwahrerin, die Wertpapiere verwahrt und verwaltet. Das tat sie auch für Unternehmens- und Staatsanleihen im Wert von zehneinhalb Millionen Euro, welche die Middle East Bank im Juni 2019 erworben hatte. Diese hatte dafür bei einer Volksbank ein Depot eröffnet. Clearstream buchte die Wertpapiere im August 2019 auf ein von ihr geführtes Sperrkonto.

Grund dafür war, dass die USA 2018 aus dem Atomabkommen mit dem Iran ausgestiegen und die Wirtschaftssanktionen wieder in Kraft gesetzt hatten. Die iranische Bank stand auf der Sanktionsliste. Sogenannte Sekundärsanktionen der USA sehen seit Oktober 2020 vor, dass sich auch Nicht-US-Unternehmen daran halten und keine geschäftlichen Beziehungen mit Firmen auf der Liste unterhalten. Sonst drohen Strafzahlungen und eine Beschränkung des Zugangs zum US-Finanzmarkt.

Am 16. Januar 2020 beauftragte die iranische Bank die Volksbank, alle von ihr erworbenen Wertpapiere bis zum 31. Januar 2020 zu verkaufen. Die Volksbank wies darauf hin, dass die Wertpapiersammelbank keine Weisungen von der iranischen Bank entgegennehme. Die Middle East Bank zog vor Gericht und forderte elf Millionen Euro Schadenersatz wegen entgangener Verkaufserlöse und nicht weitergeleiteter oder eingezogener Zinsen bis Ende Januar 2020. Landgericht und Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden größtenteils gegen sie.

Die EU-Blocking-Verordnung verbietet das Befolgen der US-Sanktionen, allerdings können Ausnahmen gemacht werden. Betroffene Unternehmen aus der EU können Schadenersatz bekommen. Der iranischen Bank steht allerdings aufgrund der Verordnung kein Schadenersatz zu, wie der BGH nun entschied. Eine Zweigniederlassung in München reicht dafür nicht aus. Es gebe auch keine vertraglichen Schadenersatzansprüche, da die iranische Bank nur mit der Volksbank einen Vertrag habe, nicht mit der Zentralverwahrerin.

Allerdings habe Clearstream mit dem Einfrieren der Wertpapiere das Eigentum der iranischen Bank verletzt. Das Einfrieren sei auch widerrechtlich gewesen, da die US-Sekundärsanktionen im Januar 2020 noch nicht in Kraft gewesen seien. Das Oberlandesgericht soll nun herausfinden, ob Clearstream schuldhaft gehandelt hat oder sich unverschuldet irrte - und und ob ihr Handeln den geltend gemachten Schaden verursachte.

S.Mitchell--TNT

Empfohlen

Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten

Bei den teils gewaltsamen Schülerprotesten in Frankreich sind am Dienstag nach Angaben der Regierung 440 Menschen festgenommen worden, überwiegend Minderjährige. Das Bildungsministerium meldete zugleich 31 Verletzte unter Schülern und Beschäftigten. Mindestens zehn Beschäftigte des Bildungswesens seien verletzt worden, erklärte Bildungsminister Édouard Geffray.

Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich

Wenige Tage vor der geplanten Vorstellung des Haushaltsplans mit milliardenschweren Einsparungen haben in Frankreich tausende Menschen für höhere Löhne im öffentlichen Dienst demonstriert. Der Gewerkschaftsbund gab die Zahl der landesweit Protestierenden am Dienstag mit mehr als 300.000 an; die Regierung ging von rund 200.000 Teilnehmern aus. Unabhängig davon erschütterten teils gewaltsame Schülerproteste das Land, bei denen Schulen blockiert und Polizisten attackiert wurden.

AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume

Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin räumen - hat aber noch kein neues Büro. Ein Großteil der aktuellen Räume muss nach einem Urteil des Berliner Landgerichts vom vergangenen Jahr bis Mittwoch geräumt werden, wie ein Sprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Eine neue Immobilie sei aber noch nicht gefunden. Mitarbeitende müssten deshalb von zuhause aus arbeiten.

Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken

In Frankreich haben sich teils gewaltsame Schülerproteste gegen schlecht ausgestattete Gebäude und zu lange Schultage ausgeweitet. Bei Unruhen an etwa 340 Schulen im ganzen Land wurden zehn Menschen verletzt, wie das Bildungsministerium am Dienstag mitteilte. Etwa 40 Schulen wurden blockiert, die Polizei nahm 40 Menschen in Gewahrsam. Die Bewegung war vor einigen Tagen im Großraum Paris entstanden und hatte sich auf andere Landesteile ausgebreitet.

Textgröße ändern: