The National Times - Gericht: Online-Reisevermittler muss auf notwendiges Durchreise-Visum hinweisen

Gericht: Online-Reisevermittler muss auf notwendiges Durchreise-Visum hinweisen


Gericht: Online-Reisevermittler muss auf notwendiges Durchreise-Visum hinweisen
Gericht: Online-Reisevermittler muss auf notwendiges Durchreise-Visum hinweisen / Foto: © AFP

Online-Reiseplattformen müssen bei der Vermittlung von Flugreisen auf ein für die Durchreise notwendiges Transitvisum hinweisen. Das Portal müsse alle für die Auswahl der Reise wichtigen Informationen zur Verfügung stellen, wenn der Buchungsprozess vollständig auf seiner Internetseite stattfinde, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut einer Mitteilung von Donnerstag. Es bestätigte damit ein früheres Urteil des Landgerichts. (Az. 6 U 154/24)

Textgröße ändern:

Ein Verbraucherverband hatte gegen eine Online-Buchungsplattform geklagt. Es ging um den Fall einer Familie, die über die Plattform einen Flug von Zürich ins neuseeländische Auckland gebucht hatte. Vorgesehen war ein Zwischenstopp in der US-Metropole Los Angeles, wo die Familie für die Durchreise eine Genehmigung gebraucht hätte. Das sogenannte Esta habe die Familie nicht vorlegen können und ihr wurde in Zürich der Abflug verwehrt.

Die Verbraucherschützer machten dafür die Online-Plattform verantwortlich, weil sie beim Buchungsprozess nicht auf das benötigte Esta hingewiesen habe. Das Landgericht gab ihnen im vergangenen Jahr recht, das Oberlandesgericht bestätigte nun die Entscheidung und wies die Berufung des Unternehmens ab.

Die Online-Plattform verhalte sich wettbewerbswidrig, wenn sie bei der Buchung nicht alle für die Auswahl wichtigen Informationen bereitstelle, argumentierte das Gericht. Eine nötige Genehmigung für einen Zwischenstopp sei eine solche "wesentliche Information", denn sie spiele etwa wegen der dafür anfallenden Kosten eine Rolle "bei der Auswahl und Entscheidung für die eine oder andere Flugroute".

Das Online-Portal darf demnach künftig keine derartigen Reisen mehr ohne entsprechende Hinweise anbieten. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Revision vor dem Bundesgerichtshof ist möglich.

A.Wood--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: