The National Times - Vatikan: Kranker Papst liest und arbeitet - weitere Termine abgesagt

Vatikan: Kranker Papst liest und arbeitet - weitere Termine abgesagt


Vatikan: Kranker Papst liest und arbeitet - weitere Termine abgesagt
Vatikan: Kranker Papst liest und arbeitet - weitere Termine abgesagt / Foto: © AFP

Papst Franziskus kann nach Angaben des Vatikans trotz seiner "komplexen" Erkrankung arbeiten und lesen, muss aber im Krankenhaus bleiben und weitere Termine absagen. Franziskus habe am Morgen normal gefrühstückt und wie immer Zeitung gelesen, teilte der Vatikan am Dienstag mit. Aufgrund des Gesundheitszustands des 88-Jährigen würden jedoch zwei weitere Termine am Samstag und Sonntag gestrichen.

Textgröße ändern:

Eine am Samstag geplante Audienz des Papstes aus Anlass des Heiligen Jahres werde nicht stattfinden, erklärte der Vatikan. Die Messe am Sonntag werde ein hochrangiger Geistlicher übernehmen. Keine Angaben machte der Vatikan zum Angelus-Gebet, das der Papst normalerweise immer sonntags um zwölf abhält.

Franziskus war am Freitag laut Vatikan wegen "leichten Fiebers" in das Gemelli-Krankenhaus in Rom eingeliefert worden. Am Montag erklärte der Vatikan, der Papst leide an einem "komplexen" Krankheitsbild. Untersuchungen hätten eine "polymikrobielle Infektion der Atemwege" nachgewiesen, sagte ein Sprecher. Eine polymikrobielle Infektion ist eine Infektion mit mehreren unterschiedlichen Erregern, bei denen es sich um Bakterien, Viren oder Pilze handeln kann.

Am Dienstagmittag dann sagte Vatikan-Sprecher Matteo Bruni, der Zustand des Papstes sei ähnlich wie an den Vortagen: Der Papst "wachte auf, frühstückte und widmete sich dem Lesen einiger Zeitungen, wie er es regelmäßig tut".

Der Pontifex, dem als junger Mann ein Teil seiner Lunge entfernt werden musste, leidet seit längerem an Atembeschwerden. Mehrfach mussten Reden in seinem Namen verlesen werden. Nach seiner Klinikeinlieferung wurden nach und nach Termine abgesagt - nun auch die fürs Wochenende.

Das Oberhaupt der katholischen Kirche hatte in den vergangenen Jahren mehrfach gesundheitliche Probleme. Es ist bereits sein vierter Krankenhausaufenthalt innerhalb von weniger als vier Jahren.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: