The National Times - Rund 300.000 Euro veruntreut: Bewährung für frühere Sachbearbeiterin in Frankfurt

Rund 300.000 Euro veruntreut: Bewährung für frühere Sachbearbeiterin in Frankfurt


Rund 300.000 Euro veruntreut: Bewährung für frühere Sachbearbeiterin in Frankfurt
Rund 300.000 Euro veruntreut: Bewährung für frühere Sachbearbeiterin in Frankfurt / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um Veruntreuung öffentlicher Gelder in Höhe von mehr als 300.000 Euro ist eine frühere Mitarbeiterin der Stadt Frankfurt am Main und des Main-Taunus-Kreises in Hessen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte die 56-Jährige in zwei Verfahrenkomplexen zu jeweils zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Da die Angeklagte unter Spielsucht leiden und das Geld verspielt haben soll, ordnete das Gericht am Montag auch eine Therapieauflage an.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte die Frau von 2015 bis 2019 als Sachbearbeiterin im Stadtschulamt in Frankfurt gearbeitet. Dabei hatte sie Zugriff auf die städtischen Datenbanken zur Berechnung und Auszahlung von Leistungen an Tageseltern. Sie soll Datensätze nicht mehr aktiver Tagesmütter manipuliert und fiktive Einträge angelegt haben. Die so erschlichenen Zahlungen flossen laut Anklage auf Konten ihres Manns oder ihrer Schwiegermutter.

Ab September 2020 war die Frau dann der Anklage zufolge als Sachbearbeiterin im Amt für Arbeit und Soziales im Main-Taunus-Kreis tätig. Dort soll sie Buchungsvorgänge manipuliert und Gelder an ehemalige Leistungsempfänger ausgezahlt haben. Die Beträge verbuchte sie aber auf eigene Konten.

Insgesamt soll so ein Schaden von rund 318.000 Euro entstanden sein. Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit am Frankfurter Stadtschulamt wurde die Frau vom Frankfurter Amtsgericht bereits zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Im Zuge weiterer Ermittlungen ergaben sich dann die nun vor Gericht verhandelten Vorwürfe.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: