The National Times - Zwei Menschen totgefahren: Autofahrer nach schwerem Unfall in Berlin angeklagt

Zwei Menschen totgefahren: Autofahrer nach schwerem Unfall in Berlin angeklagt


Zwei Menschen totgefahren: Autofahrer nach schwerem Unfall in Berlin angeklagt
Zwei Menschen totgefahren: Autofahrer nach schwerem Unfall in Berlin angeklagt / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem Verkehrsunfall in Berlin mit zwei Toten und fünf Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher erhoben. Der 83-Jährige soll eine 41-Jährige und ihren vier Jahre alten Sohn mit seinem Auto erfasst haben, wie die Anklagebehörde am Montag erklärte. Vor dem Unfall im März 2024 in Berlin-Mitte soll der Mann erst auf der Busspur und dann auf dem Radweg gefahren sein.

Textgröße ändern:

Außerdem sei er viel zu schnell gewesen. Erlaubt waren auf der Straße 30 Stundenkilometer, das Auto sei mit mindestens Tempo 70 gefahren, möglicherweise sogar mit bis zu 90. Auf dem Radweg soll der Mann mit seinem Auto zwei im Stau stehende Fahrzeuge rechts überholt und beschädigt haben. Mit einer Geschwindigkeit von etwa 90 Stundenkilometern sei er dann in die Frau und das Kind gefahren.

Die 41-Jährige wollte die Straße mit dem im Kinderwagen sitzenden Vierjährigen überqueren, als sie von dem Auto erfasst wurde. Beide starben. Danach soll der 83-Jährige mit seinem Auto noch in ein anderes, stehendes Fahrzeug gefahren sein. Dessen Fahrer wurde erheblich verletzt.

Erst als er gegen einen Pfeiler gefahren sei, sei das Auto des Unfallverursachers zum Stehen gekommen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Drei weitere Unfallbeteiligte und ein Zeuge hätten sich wegen des Geschehens in psychiatrische Behandlung begeben müssen. An drei Autos seien erhebliche Sachschäden entstanden.

Auch der 83-Jährige wurde verletzt und kann sich den Angaben zufolge nicht konkret erinnern. Seinen Führerschein habe er freiwillig abgegeben. Ein Gutachten habe ergeben, dass die Zusammenstöße vermeidbar gewesen wären, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten oder rechtzeitig gebremst hätte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann nun einen besonders schweren Fall der Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit zwei Fällen der fahrlässigen Tötung und fünf Fällen der fahrlässigen Körperverletzung vor. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Amtsgericht Tiergarten.

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: