The National Times - Verletzte nach Feuerwerk in Berlin: Haftstrafe gegen Veranstalter rechtskräftig

Verletzte nach Feuerwerk in Berlin: Haftstrafe gegen Veranstalter rechtskräftig


Verletzte nach Feuerwerk in Berlin: Haftstrafe gegen Veranstalter rechtskräftig
Verletzte nach Feuerwerk in Berlin: Haftstrafe gegen Veranstalter rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Drei Jahre nach einem außer Kontrolle geratenen privaten Silvesterfeuerwerk in Berlin, bei dem zahlreiche Menschen verletzt wurden, ist das Urteil gegen den Veranstalter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des Unternehmers zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. (Az. 5 StR 406/24)

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Das Berliner Landgericht hatte den damals 45-Jährigen im Februar 2024 des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der fahrlässigen Körperverletzung in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Zu dem folgenreichen Vorfall war es bei einer Silvesterfeier zum Jahreswechsel 2021/2022 auf dem Firmengelände des 45-Jährigen gekommen, zu der etwa 20 Gäste geladen waren.

Der Mann hatte in Polen mehrere Kugelbomben gekauft und einen Mitarbeiter angewiesen, für diese eine Abschussrampe zu bauen. Als das Feuerwerk um Mitternacht zündete, löste sich eines der verbauten Rohre aus der Konstruktion, so dass eine Kugelbombe mitten unter den Zuschauern detonierte.

Zwölf Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Laut Staatsanwaltschaft erlitten viele von ihnen Verbrennungen, einige mussten sich teils mehrfach Operationen unterziehen. Einem Opfer mussten zwei Zehen amputiert werden.

Der Angeklagte hatte keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis und hätte die Kugelbomben in Deutschland nicht legal kaufen können. Gegen das Urteil des Landgericht wandte sich der Mann an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dabei wurden aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil gefunden.

Im November war auch sein Mitarbeiter verurteilt worden, der die Abschussrampe gebaut hatte. Das Landgericht verhängte eine Geldstrafe von 2250 Euro wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gegen den 58-Jährigen. Darum ging es vor dem BGH aber nicht.

D.Cook--TNT

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