The National Times - Messerangriff auf vermeintliche "Charlie Hebdo"-Mitarbeiter: 30 Jahre Haft

Messerangriff auf vermeintliche "Charlie Hebdo"-Mitarbeiter: 30 Jahre Haft


Messerangriff auf vermeintliche "Charlie Hebdo"-Mitarbeiter: 30 Jahre Haft
Messerangriff auf vermeintliche "Charlie Hebdo"-Mitarbeiter: 30 Jahre Haft / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines Angriffs mit einem Hackebeil auf zwei vermeintliche Mitarbeiter des französischen Satireblatts "Charlie Hebdo" ist ein 29 Jahre alter Pakistaner zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Fünf Mitangeklagte wurden wegen terroristischer Vereinigung zu Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt. Drei von ihnen waren zum Tatzeitpunkt im September 2020 noch minderjährig gewesen. Zaheer M. hatte seine Mordabsicht während des Verfahrens gestanden.

Textgröße ändern:

"Ich verstehe jetzt, dass es eine terroristische Tat war", hatte er gesagt. Er bat seine Opfer um Verzeihung und erklärte, dass er die Tat bereue. "In seinem Kopf hat er Pakistan nie verlassen", hatte sein Anwalt Albéric de Gayardon in seinem Plädoyer gesagt. Sein Mandant habe so gehandelt, als sei er noch in Pakistan gewesen.

Auslöser seiner Tat war die erneute Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in der Zeitschrift "Charlie Hebdo" gewesen - eine starke Geste zum Beginn des Prozesses gegen Mitverantwortliche des Anschlags von 2015. Damals hatten die beiden islamistischen Angreifer insgesamt zwölf Menschen getötet, unter ihnen die bekanntesten Karikaturisten Frankreichs.

Zaheer M. war 2018 nach Frankreich gekommen, er stammt aus einer ländlichen Gegend Pakistans. Er lebte in Paris mit anderen Pakistanern zusammen und sprach kein Französisch. Seine Radikalisierung war von Hasspredigten eines islamistischen Predigers im Onlinedienst Tiktok befeuert worden. Die Wiederveröffentlichung der Mohammed-Karikaturen hatte in der muslimischen Welt heftige Kritik ausgelöst.

Im September 2020 griff Zaheer M. mit einem Hackebeil zwei Menschen vor dem Gebäude an, das früher Sitz der Redaktion von "Charlie Hebdo" gewesen war. Er hatte nicht gewusst, dass diese seit dem Anschlag an einen öffentlich nicht bekannten Ort umgezogen war. Die Frau und der Mann überlebten den Angriff mit schweren Verletzungen.

"Er hatte eindeutig die Absicht, 'Gotteslästerer' zu töten, indem er auf den Nacken und das Gesicht zielte", hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer betont. Der Täter war kurz nach der Tat in der Nähe des früheren Redaktionsgebäudes festgenommen. Er hatte in einem Video seine Wut über die Mohammed-Karikaturen ausgedrückt.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: