The National Times - Gericht: Mündliche Auskunft von Reisebüro muss stimmen

Gericht: Mündliche Auskunft von Reisebüro muss stimmen


Gericht: Mündliche Auskunft von Reisebüro muss stimmen
Gericht: Mündliche Auskunft von Reisebüro muss stimmen / Foto: © AFP

Verbraucher müssen sich auf mündliche Auskünfte eines Reisebüro verlassen können. Bei unvollständigen oder falschen Angaben haftet der Reiseveranstalter, wie das Landgericht Rostock in einem am Freitag ergangenen Urteil entschied. Im verhandelten Fall hatte ein Frau geklagt, deren Familie eine Kreuzfahrt in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht hatte antreten können, weil der Reisepass eines der Kinder nicht akzeptiert wurde.

Textgröße ändern:

Die Frau hatte die Reise durch den Persischen Golf über Katar und wieder zurück in die Emirate über ein Reisebüro gebucht. Dort war ihr auf explizite Nachfrage mitgeteilt worden, dass die Kinder für die Einreise in die Emirate einen noch mindestens sechs Monate gültigen Kinderreisepass brauchten.

Die emiratischen Behörden schrieben jedoch zusätzlich zu der nötigen Gültigkeitsdauer vor, dass der Reisepass nicht verlängert sein durfte. Auf den Pass des Sohnes traf dies zu. In den Emiraten gelang der Familie dann zwar die Einreise, der Reiseveranstalter verweigerte jedoch die Einschiffung. Die Familie konnte die Kreuzfahrt nicht antreten.

Vom Reiseveranstalter forderte die Frau nun die Erstattung des Reisepreises, der Auslagen für ein Hotel in den Emiraten, Verpflegung und Rückflug sowie Schadenersatz für die verpasste Reise.

Das Landgericht gab der Klägerin weitgehend Recht. Zwar sei unerheblich, dass der verlängerte Pass bei der Einreise nicht aufgefallen war. Der Reiseveranstalter habe das Recht, unter Verweis auf die geltenden Vorschriften die Einschiffung zu verweigern. Doch die Klägerin sei im Reisebüro falsch beraten worden, die Mitarbeiterin hätte darauf hinweisen müssen, dass Kinderreisepässe nicht verlängert sein dürfen.

Das Gericht betonte dabei die Bedeutung des gesprochenen Wortes: Auch wenn vom Reiseveranstalter schriftlich übersandte Informationen zu den Einreisebedingungen "inhaltlich richtig und hinreichend deutlich" sind, habe die vom Reisebüro mündlich erteilte Information Vorrang. Auch sei der Verbraucher nicht dazu verpflichtet, mündlich erteilte Angaben noch einmal nachzuprüfen.

A.Davey--TNT

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: