The National Times - Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl

Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl


Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl
Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl / Foto: © AFP/Archiv

Ein in Südafrika wohnender Deutscher ist wegen der für ihn knappen Frist für eine Stimmabgabe per Brief bei der bevorstehenden Bundestagswahl vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies in einem am Freitag verkündeten Beschluss einen Eilantrag zurück, mit dem der Mann vom Land Berlin und der Bundesrepublik geeignete Maßnahmen einforderte, die seine Teilnahme an der Wahl ermöglichen sollten.

Textgröße ändern:

Dem Antragsteller sollten die Briefwahlunterlagen in der Woche ab dem 3. Februar per Post nach Südafrika gesandt werden - die Bundestagswahl ist am 23. Februar. Der Antragsteller befürchtete, seine Briefwahlunterlagen wegen der langen Postlaufzeiten nicht rechtzeitig zu erhalten und an die Briefwahlstelle in Berlin schicken zu können. Deshalb müsse eine rechtzeitige Stimmabgabe auf andere Weise sichergestellt werden, forderte er.

Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag als unzulässig zurück. Es sieht sich nicht als richtigen Adressaten. Die Überprüfung des Wahlverfahrens einschließlich der Wahlvorbereitung, der Wahlhandlung und der Feststellung der Wahlergebnisse erfolge allein durch den Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens, erklärte Gericht. Dazu gehöre auch die Versendung der Briefwahlunterlagen.

Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass das Grundgesetz im Falle einer Auflösung des Bundestages innerhalb von sechzig Tagen Neuwahlen verlange. Innerhalb dieser Frist müssten zunächst die Wahlvorschläge durch Landes- und Bundeswahlausschuss festgestellt werden, bevor die Wahlzettel gedruckt und verschickt werden. Dies führe auch zu einem verkürzten Briefwahlzeitraum.

Gegen den Beschluss (VG 2 L 1/25) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: