The National Times - Zehn Jahre laufender Streit zwischen Verbraucherzentralen und Meta vor BGH fortgesetzt

Zehn Jahre laufender Streit zwischen Verbraucherzentralen und Meta vor BGH fortgesetzt


Zehn Jahre laufender Streit zwischen Verbraucherzentralen und Meta vor BGH fortgesetzt
Zehn Jahre laufender Streit zwischen Verbraucherzentralen und Meta vor BGH fortgesetzt / Foto: © AFP/Archiv

Ein seit mehr als zehn Jahren laufender Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und der Facebook-Mutter Meta ist am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fortgesetzt worden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft Meta vor, beim Anbieten kostenloser Spiele von Drittanbietern gegen Daten- und Verbraucherschutzregeln verstoßen zu haben. Vor dem BGH ging es vor allem um die Frage, ob der Verband in dem Fall überhaupt klagen durfte. (Az. I ZR 186/17)

Textgröße ändern:

Bei den kostenlosen Spielen konnte ein "Sofort spielen"-Button angeklickt werden. Der Betreiber des Spiels erhielt dadurch Informationen wie E-Mail-Adresse oder Statusmeldungen. Der vzbv findet, dass Meta - damals noch Facebook - nicht ausreichend über die Erhebung und Weitergabe von Daten informiert habe. Schon 2014 fiel in dem Fall das erste Urteil, das Berliner Landgericht entschied damals gegen Facebook. Drei Jahre später bestätigte das Kammergericht der Hauptstadt diese Entscheidung.

Der Fall ging aber noch vor den BGH, der sich nicht sicher war, ob der vzvb nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 überhaupt noch gerichtlich gegen Meta vorgehen konnte. Zweimal stellte er dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen dazu. Den zweiten Teil dieser Fragen beantwortete der EuGH im Juli. Am BGH wurde die Verhandlung nun fortgesetzt.

Unter anderem ging es darum, ob die Rechtsverletzung hier rein hypothetisch ist. Die Berliner Gerichte fragten keine Zahlen oder andere Angaben zu betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern ab, deren Rechte möglicherweise verletzt wurden. Der BGH wiederum ist eine Revisionsinstanz, das heißt, dass er die Urteile überprüft - aber selbst keine Beweise erhebt.

Er könnte nun entscheiden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Verstoß ausreicht. Er könnte den Fall aber auch an das Kammergericht zurückverweisen, damit dieses Zahlen erhebt - oder dem EuGH weitere Fragen stellen. Am Donnerstag fiel noch keine Entscheidung.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe

Bei einer großangelegten Razzia im Reinigungsgewerbe sind am Mittwoch mehr als hundert Wohnungen, Unterkünfte, Firmen und Hotels in ganz Deutschland durchsucht worden. Dabei wurden zehn Haftbefehle vollstreckt, wie das Hauptzollamt Berlin mitteilte. Außerdem wurde ein Großteil der zuvor angeordneten Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Millionen Euro vollstreckt.

Textgröße ändern: