The National Times - Mordprozess nach Tod von 26-Jährigem an Berliner U-Bahnhof Kottbusser Tor begonnen

Mordprozess nach Tod von 26-Jährigem an Berliner U-Bahnhof Kottbusser Tor begonnen


Mordprozess nach Tod von 26-Jährigem an Berliner U-Bahnhof Kottbusser Tor begonnen
Mordprozess nach Tod von 26-Jährigem an Berliner U-Bahnhof Kottbusser Tor begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Rund ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines 26 Jahre alten Manns auf dem Bahnsteig eines Berliner U-Bahnhofs hat vor dem Landgericht das Verfahren gegen drei Tatverdächtige begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern im Alter von 18, 19 und 24 Jahren vor, das Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, wie aus der zu Prozessbeginn am Dienstag verlesenen Anklage hervorging.

Textgröße ändern:

Laut Staatsanwaltschaft lauerten die Angeklagten dem 26-Jährigen am 22. Juni mittags auf dem unterirdischen Bahnsteig am Kottbusser Tor im Stadtteil Kreuzberg auf. Zunächst lenkten der 19-Jährige und der 24-Jährige ihn ab und bedrohten ihn, woraufhin der 18-Jährige mit einem Messer in die linke Brust und Flanke des Opfers stach. Daraufhin flohen die mutmaßlichen Täter mit der U-Bahn, während sich das Opfer noch mit der Rolltreppe in das Zwischengeschoss des Bahnhofs schleppte. Dort erlag es seinen schweren Verletzungen.

Hintergrund war laut Staatsanwaltschaft ein Streit um den Handel mit unerlaubten Arzneimitteln. Die Beschuldigten hätten sich in ihrer Ehre verletzt gefühlt und dem Geschädigten Respektlosigkeit vorgeworfen, befand die Anklage.

Der im Gazastreifen geborene 24-Jährige wurde acht Tage nach der Tat bei einer Polizeikontrolle am Hermannplatz in Berlin-Neukölln aufgegriffen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der aus dem Libanon stammende 18-Jährige wurde tags darauf in seiner Wohnung im Stadtteil Wedding festgenommen.

Der 19-Jährige, der ebenfalls aus dem Gazastreifen stammt und bei dem die Staatsanwaltschaft zunächst angegeben hatte, dass er 22 Jahre alt sei, floh zunächst nach Griechenland. Dort wurde er am 9. September festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.

Für das Verfahren wurden zunächst zwölf Verhandlungstage angesetzt. Für den zweiten Prozesstag am 7. Januar kündigte die Verteidigung Erklärungen der Angeklagten an. Mit einem Urteil wird im März gerechnet.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Textgröße ändern: