The National Times - US-Medien: Richter in Schweigegeldprozess lehnt Aufhebung von Trumps Verurteilung ab

US-Medien: Richter in Schweigegeldprozess lehnt Aufhebung von Trumps Verurteilung ab


US-Medien: Richter in Schweigegeldprozess lehnt Aufhebung von Trumps Verurteilung ab
US-Medien: Richter in Schweigegeldprozess lehnt Aufhebung von Trumps Verurteilung ab / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Der Richter im New Yorker Schweigegeld-Verfahren gegen Donald Trump hat eine Aufhebung der Verurteilung des designierten US-Präsidenten nach Angaben örtlicher Medien abgewiesen. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, die US-Präsidenten weitreichende Immunität für ihre Amtshandlungen einräumt, sei in diesem Fall nicht anwendbar, entschied Richter Juan Merchan laut US-Sender CNN am Montag. Die Zeugenaussagen in dem Prozess hätten sich "ausschließlich auf nichtamtliches Verhalten bezogen, das keinen Immunitätsschutz genießt".

Textgröße ändern:

Die Zeitung "New York Times" berichtete übereinstimmend. Der 78-Jährige wurde mit dem Schuldspruch in New York zum ersten strafrechtlich verurteilten Ex-US-Präsidenten der Geschichte. Trump wird am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antreten.

Nach Trumps Wahlsieg im November hatte Richter Merchan die Verkündung des Strafmaßes in dem Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Anwälte des Republikaners fordern die vollständige Beendigung des Schweigegeldverfahrens und berufen sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der Trump sowie generell allen Präsidenten weitreichenden Schutz gegen Strafverfolgung gewährt hatte. Sie argumentieren, dass die Geschworenen in New York bestimmte Beweismittel wegen der präsidentiellen Immunität nicht hätten einsehen dürfen.

Trump war in dem Verfahren am 30. Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben. Daniels war später dennoch an die Öffentlichkeit gegangen und hatte über eine Sexaffäre mit dem verheirateten Trump berichtet, die dieser bestritt. Die Anklage geht davon aus, dass die Zahlung Trumps Chancen auf einen Wahlsieg verbessern sollte.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Textgröße ändern: