The National Times - Strafe für Mutter nach Tod von einjährigem Sohn muss in Rostock neu verhandelt werden

Strafe für Mutter nach Tod von einjährigem Sohn muss in Rostock neu verhandelt werden


Strafe für Mutter nach Tod von einjährigem Sohn muss in Rostock neu verhandelt werden
Strafe für Mutter nach Tod von einjährigem Sohn muss in Rostock neu verhandelt werden / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als drei Jahre nach dem Tod eines einjährigen Jungen aus Mecklenburg-Vorpommern hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen die Mutter teilweise aufgehoben, die das Kind lange Zeit vernachlässigte. Das Landgericht Rostock muss nach dem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten BGH-Beschluss neu über die Strafe für die Frau verhandeln. Es hatte sie im Dezember 2023 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (Az. 6 StR 230/24)

Textgröße ändern:

Das Landgericht stellte fest, dass die Frau ihre beiden kleinen Kinder weitgehend sich selbst überlassen, ihnen nicht genug zu essen gegeben und sie auch nicht regelmäßig zur kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchung gebracht hatte. Stattdessen sei sie selbstsüchtig ihren eigenen Interessen nachgegangen.

Schon im August 2021 musste der Einjährige wegen Mangelernährung für mehrere Tage ins Krankenhaus. Auch danach habe die Mutter ihn nicht gut versorgt. Im September sei der Junge an Durchfall erkrankt. Obwohl sich sein Zustand verschlechterte, rief die Frau keine Hilfe und ließ das Kind an einem Abend angeschnallt in einem Autositz allein in seinem Zimmer zurück, um sich mit einem Bekannten zu treffen. Der Junge starb an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern, das auf den starken Flüssigkeitsverlust zurückzuführen war.

Die Angeklagte habe aus purer Eigensucht gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung. Ihr sei der Zustand des Kinds bewusst gewesen, sie habe sich gleichwohl damit abgefunden. Als sie nach dem Tod des Jungen nach Hause kam, habe sie versucht, diesen als tragischen Unglücksfall aussehen zu lassen. Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen durch Unterlassen.

Der BGH bemängelte nun, dass es die Möglichkeit einer Strafmilderung mit einer nicht tragfähigen Begründung abgelehnt habe. So habe es unter anderem nicht alle Umstände abgewogen, die für und gegen die Angeklagte sprachen und beispielsweise eine psychische Erkrankung nicht berücksichtigt. Zwar sei die Schuldfähigkeit der Frau dadurch nicht erheblich vermindert gewesen, die Krankheit könne ihr Nichthandeln aber möglicherweise "in milderem Licht erscheinen" lassen.

An den Feststellungen zur Tat hatte der BGH nichts auszusetzen. Über die Strafe muss das Landgericht aber noch einmal verhandeln und entscheiden.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Textgröße ändern: