The National Times - Zu Tötung von Juden aufgerufen: Strafbefehl gegen Islamprediger rechtskräftig

Zu Tötung von Juden aufgerufen: Strafbefehl gegen Islamprediger rechtskräftig


Zu Tötung von Juden aufgerufen: Strafbefehl gegen Islamprediger rechtskräftig
Zu Tötung von Juden aufgerufen: Strafbefehl gegen Islamprediger rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Ein von der Generalstaatsanwaltschaft München beantragter Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen einen Prediger des Islamischen Zentrums in Weiden in der Oberpfalz ist rechtskräftig. Der 37-Jährige erhielt nach einem Aufruf zur Tötung von Juden im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung, wie die Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern:

Ursprünglich hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Prediger angeklagt. Nach einem umfassenden Geständnis gegenüber dem Amtsgericht erließ dieses den Strafbefehl. Laut dem rechtskräftigen Strafbefehl hatte der aus Syrien stammende Deutsche kurz nach dem Angriff der Hamas auf Israel in einer Predigt in der Weidener Moschee vor etwa 50 Gläubigen zur Tötung von Juden aufgerufen.

Bei den Fürbitten wünschte der Angeklagte demnach zunächst den Palästinensern im Krieg zwischen der Hamas und Israel den Sieg und rief dann mehrfach Gott an, Juden zu töten. Dadurch stachelte der Angeklagte dem Strafbefehl zufolge zum Hass gegen Juden auf. Der Prediger muss neben der Bewährungsstrafe außerdem 4000 Euro an die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern zahlen. Dies entspreche in seinem Fall etwa drei Monatsgehältern.

Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle erklärte, die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung. Sie definiere die Grenzen des Grundrechts der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit. "Das Gebet in einer Moschee steht zwar grundsätzlich unter dem Schutz dieser Grundrechte - diese Rechte werden jedoch nicht schrankenlos gewährt, sondern finden ihre Grenzen im Lebensrecht anderer Menschen."

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Textgröße ändern: