The National Times - Kölner Urteil nach Auftragsmord in Rockermilieu rechtskräftig

Kölner Urteil nach Auftragsmord in Rockermilieu rechtskräftig


Kölner Urteil nach Auftragsmord in Rockermilieu rechtskräftig
Kölner Urteil nach Auftragsmord in Rockermilieu rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Anderthalb Jahre nach einem Auftragsmord im Kölner Rockermilieu ist das Urteil gegen den Anstifter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des Manns zu einer lebenslangen Haftstrafe, wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte. Es hatte den damals 27-Jährigen im Mai der Anstiftung zum Mord schuldig gesprochen.

Textgröße ändern:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den Mordauftrag an zwei Täter erteilt hatte. Das 35 Jahre alte Opfer wurde im Mai 2023 in einem Kölner Park erschossen. Alle Beteiligten kannten sich aus einem mittlerweile aufgelösten Charter der Hells Angels.

Dem Urteil zufolge warteten die Täter gemäß den Anweisungen des 27-Jährigen in einem Fitnessstudio auf ihr Opfer. Nach einem gemeinsamen Fußweg trennten sie sich zunächst. Als der 35-Jährige davonging, tötete ihn einer der beiden dann gezielt mit zwei Kugeln in Kopf und Rücken - auch dies nach dem Tatplan des 27-Jährigen. Der Vorsitzende Richter sprach später von einer "öffentlich ausgeführten Hinrichtung".

Der 35-Jährige starb noch am Tatort in einem Park im Kölner Stadtteil Mülheim. Seine Begleiterin wurde durch einen weiteren Schuss verletzt. Die Täter setzten sich ins Ausland ab. Bereits kurz nach der Tat verdichteten sich Hinweise, dass es sich um eine Auseinandersetzung im Rockermilieu handeln könnte. Die Festnahme des mutmaßlichen Anstifters gelang dann im September 2023.

Gegen seine Verurteilung legte der Mann Revision beim BGH ein. Diese wurde dem Landgericht zufolge nun verworfen. Der BGH habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gefunden, hieß es.

H.Davies--TNT

Empfohlen

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Textgröße ändern: