The National Times - Umweltverbände reichen Klage gegen Glyphosat-Zulassung in der EU ein

Umweltverbände reichen Klage gegen Glyphosat-Zulassung in der EU ein


Umweltverbände reichen Klage gegen Glyphosat-Zulassung in der EU ein
Umweltverbände reichen Klage gegen Glyphosat-Zulassung in der EU ein / Foto: © AFP/Archiv

Der Streit um die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat geht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Mehrere Umweltverbände unter dem Dach des Pesticide Action Network (PAN) reichten am Mittwoch in Luxemburg Klage gegen die Verlängerung der Zulassung bis 2033 ein. Die EU-Kommission habe bei ihrer Bewertung des Pestizids kritische Studien "systematisch von der Bewertung ausgeschlossen", begründete der Verband die Klage.

Textgröße ändern:

"Die wissenschaftlichen Behörden der EU biegen sich die Regeln zurecht, um zu dem Schluss zu kommen, dass Glyphosat sicher ist", kritisierte die PAN-Umweltwissenschaftlerin Angeliki Lysimachou. Die Umweltverbände verwiesen auf "erhebliche Unsicherheiten und Wissenslücken" mit Blick auf womöglich gesundheitsschädigende Wirkungen des Mittels und warfen den EU-Behörden mangelnde Unabhängigkeit vor.

Brüssel hatte die Nutzung von Glyphosat Ende 2023 für weitere zehn Jahre erlaubt. Die Entscheidung beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hatte im vergangenen Jahr nach Angaben aus Brüssel "keine kritischen Bereiche ermittelt, die eine Erneuerung der Zulassung verhindern würden". Die Prüfer hätten für ihre Empfehlung "eine noch nie dagewesene Menge an veröffentlichter wissenschaftlicher Literatur" gewälzt.

Die Bundesregierung wollte Glyphosat eigentlich gänzlich verbieten. Seit Mitte dieses Jahres gelten in Deutschland strenge Vorschriften für den Einsatz des Mittels. In Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten ist Glyphosat demnach grundsätzlich verboten. Nach Vorgabe aus Brüssel müssen Landwirte zudem mindestens fünf Meter breite Pufferstreifen an Feldrändern einhalten.

Glyphosat kann die Umwelt beeinträchtigen und steht im Verdacht, krebserregend zu wirken. Verbraucher- und Umweltorganisationen protestieren deshalb seit Jahren gegen den Einsatz des Wirkstoffs. Weltweit ist Glyphosat der am meisten verwendete Inhaltsstoff in Pestiziden.

M.Davis--TNT

Empfohlen

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus

Aufschub in letzter Minute: Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch die Hinrichtung der ersten Frau im Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kurzfristig ausgesetzt. Die verurteilte Mörderin Christa Pike sollte per Giftspritze hingerichtet werden.

Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Knapp fünf Jahre nach einem Bootsunglück auf dem Ärmelkanal mit mindestens 31 Toten hat ein Gericht in Paris am Mittwoch 13 Männer zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sechs von ihnen wurden der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Das bislang größte bekannte Bootsunglück von Migranten auf dem Ärmelkanal sei eine "beispiellose Katastrophe, verursacht von einzelnen, die unter Missachtung von Menschenleben von Geldgier getrieben waren", hieß es in der Urteilsbegründung. Ein weiteres Verfahren gegen sieben französische Soldaten, die im Verdacht unterlassener Hilfeleistung stehen, läuft noch.

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

Textgröße ändern: