The National Times - Haft- und Bewährungsstrafen für illegales Autorennen mit Todesfolge auf Autobahn

Haft- und Bewährungsstrafen für illegales Autorennen mit Todesfolge auf Autobahn


Haft- und Bewährungsstrafen für illegales Autorennen mit Todesfolge auf Autobahn
Haft- und Bewährungsstrafen für illegales Autorennen mit Todesfolge auf Autobahn / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwei Männer wegen eines illegalen Autorennens auf der Autobahn 66, in dessen Folge eine Frau starb, zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Einer soll für zwei Jahre und fünf Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der andere erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Textgröße ändern:

Für beide gilt eine Sperre, bis sie wieder den Führerschein machen können. Die in der Szene für Autoliebhaber bekannten Männer lieferten sich laut Urteil mit hochmotorisierten Luxusautos zwei Rennen. Eines der Rennen im Oktober 2020 auf der A66 bei Hofheim führte zu einem tödlichen Unfall.

Ein unbeteiligter Mann setzte zu einem Überholmanöver an, ohne in den Rückspiegel zu schauen. Dadurch verlor einer der Rennteilnehmer die Kontrolle über sein Auto und krachte in den Wagen einer unbeteiligten Frau. Ihr Auto brannte aus, sie starb.

Ursprünglich waren in diesem Verfahren drei Männer angeklagt. Da einer von ihnen aber mehrfach nicht zum Verhandlungstermin erschien, wurde sein Verfahren abgetrennt und vorläufig eingestellt.

Den nun Verurteilten konnte keine fahrlässige Tötung vorgeworfen werden. Der am Rennen unbeteiligte Fahrer, der den Unfall durch einen Fahrfehler verursacht hatte, wurde im Mai vom Amtsgericht Frankfurt-Höchst wegen fahrlässiger Tötung verwarnt.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Exfreund aus Habgier ermordet: Lebenslange Haft in Hamburg

Weil sie ihren Expartner aus Habgier tötete, hat das Landgericht Hamburg eine 42-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen Mordes, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in der Hansestadt mitteilte. Demnach sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die Frau ihren Exfreund im Februar getötet hatte.

Prozess um Dreifachmord in Deggendorf: Angeklagter kündigt Einlassung an

Vor dem Landgericht im bayerischen Deggendorf hat am Donnerstag ein Dreifachmordprozess gegen den 38 Jahre alten Martin L. begonnen, der unter Drogen zwei Nachbarinnen und einen Nachbarn getötet haben soll. Der Angeklagte kündigte nach Verlesung der Anklage über seine Verteidigung an, sich im späteren Prozessverlauf zu den Tatvorwürfen äußern zu wollen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zunächst machte er demnach aber noch keine Angaben.

US-Todeskandidatin Pike wird nach gescheiterter Hinrichtung im Krankenhaus behandelt

Nachdem die im US-Bundesstaat Tennessee zum Tode verurteilte Mörderin Christa Pike am Mittwoch (Ortszeit) zwei Hinrichtungsversuche überlebt hat, wird die 50-Jährige nach Angaben ihrer Anwälte in einem Krankenhaus behandelt. Ihr Zustand sei ihnen nicht mitgeteilt worden, teilten Pikes Verteidiger mit. Der Gouverneur von Tennessee setzte den Vollzug von Todesstrafen bis zum Ende aus und ordnete eine Untersuchung an. Die Organisation Death Penalty Information Center (DPIC) bezeichnete Pikes Fall als "den schlimmsten", den sie je verzeichnet habe.

Neuer Datenschutzbeauftragter Hennemann im Amt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz, Moritz Hennemann, hat am Donnerstag sein Amt angetreten. Der Freiburger Rechtswissenschaftler folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurückzog. Der 41-jährige Hennemann war im Juni vom Bundestag gewählt worden.

Textgröße ändern: